Dies ist eine Diskussion zu Ausschluss von Mitgliedern innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Ausschluss von Mitgliedern in der satzung eines Vereines e.v. steht in einem paragrafen das der ausschluss eines mitgliedes erfolgen kann, wenn eines der genannten kriterien erfüllt ist. dann sind dort 4 sachen aufgeführt, stichpunktartig. dann folgt der satz das ein vereinsmitglied, welches noch nicht ein volles jahr dabei ist, vor die tür gesetzt werden kann wenn es einfach nicht zum verein passt, sich nicht am vereinsleben beteiligt. nächster satz sagt dann das der ausschluss durch den vorstand, in abstimmung, erfolgt. nun wurde in diesem verein einem langjährigem mitglied gekündigt, mit sofortiger wirkung. diese mitglied behauptet nun das der ausschluss nicht rechtens ist da nur die mitgliederversammlung darüber bestimmen kann. in der satzng steht aber nur das die mv über den ausschluss in kentniss zu setzen ist. hat das ausgeschlossene mitglied recht? |
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| AW: Ausschluss von Mitgliedern Schreib bitte den betreffen Abschnitt der Satzung hier rein und nicht nur Stichworte.
__________________ == == == == == == == == == == == == == == == == == Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder! MfG Erbsenzähler Bitte keine Diskussion per PN |
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| AW: Ausschluss von Mitgliedern Auszug aus der Satzung: Der Ausschluss kann erfolgen wegen: 1. Verlust der bürgerl. Ehrenrechte oder bei Bestrafung 2. wegen eines Verbrechens/Vergehens oder unehrenhafter Handlung 3. bei groben Verstößen gegen die Ausbildungs- und Zuchtregeln oder bei Vereins- oder Verbandsschädigendem Verhalten 4. Der Ausschluss tritt ein, wenn ein Mitglied auf einem Pokalkampf oder Turnier gegen unseren Verein startet, es sei denn, er startet für einen Rassehundeverein. Ein neu aufgenommenes Mitglied kann außer unter den Punkten 1-4 aufgeführten Gründen innerhalb eines Jahres nach der Aufnahme auch dann ausgeschlossen werden, wenn es durch sein Verhalten keine Bereitschaft gezeigt hat, ab hier an dem Vereinsleben teilzunehmen und sich in die Gemeinschaft ein zu fügen. Der Ausschluss erfolgt nach eingehender Klärung des Falles durch die Entscheidung des Vorstandes. Die Entscheidung ist dem Betroffenen schriftlich mit zu teilen und auf der nächsten Mitgliederversammlung bekannt zu geben. |
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| AW: Ausschluss von Mitgliedern Das Argument des Mitgliedes, dass nur die MV den Ausschluss beschließen kann, läßt sich aus der zitierten Satzung nicht ableiten. Welchen Ausschlussgrund der Vorstand gewählt hat, ist nicht angegeben. Die Erfahrung mit Vereinsausschlüssen sagt mir, dass oftmals zu schnell und unberechtigt ausgeschlossen wird. Die Info: Zitat:
Zitat:
Noch eine andere Bemerkung. In dem zitierten Satzungstext befindet sich folgende Text: Zitat:
Durch den Eintritt in einen Verein übernehme ich doch keine Pflicht sondern das Recht am Vereinsleben teilzunehmen und dieses zu gestalten. Oder steht sowas etwa auch als Pflicht in der Satzung ??
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Ausschluss von Mitgliedern Zitat:
In dem Beispiel wird es eben dadurch zur "Pflicht" (mehr aber zu einer Obliegenheit), dass die Nichtbeteiligung zum Ausschluss führen kann.
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: Ausschluss von Mitgliedern Was ist denn das "Vereinsleben" ? Ist der ständige Besuch der Mitgliederversammlung oder anderer "offener Veranstaltungen" des Vereins als Beteiligung am Vereinsleben zu verstehen ?
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Ausschluss von Mitgliedern Ja, zum Beispiel.
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |
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| AW: Ausschluss von Mitgliedern also der ausschluss erfolgte aufgrund vereinschädigendem verhaltens. um es genauer zu sagen aufgrund von unstimmigkeiten in der vereinskasse die bei der prüfung zu tage kamen. natürlich ist dem mitglied gehör verschafft worden und lösuungen angeboten worden, ohne erfolg |
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| AW: Ausschluss von Mitgliedern Ich halte den Ausschluss für OK.
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