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Ausschluß aus dem Verein

Dies ist eine Diskussion zu Ausschluß aus dem Verein innerhalb des Forums Vereinsrecht

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Alt 13.07.2010, 11:01
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Ausschluß aus dem Verein

Hallo zusammen,

mal angenommen der Vorstand eines Vereines eröffnet ein Ausschlußverfahren gegen ein Mitglied wegen groben Fehlverhaltens
und begründet dieses schriftlich mit einzelnen Punkten.

Das fiktive Mitglied würde jetzt dieser Anhörung schriftlich
widersprechen, aber ohne Begründung. Er würde also nur "generell" widersprechen und gleichzeitig seine Kündigung aus dem Verein mit sofortiger Wirkung mitteilen. Laut Satzung wäre aber nur eine Kündigung zum Jahresende möglich.
Wäre es nun sinnvoller, dass der Vorstand das Ausschlussverfahren
durchzieht, weil der Beschuldigte sich zu den einzelnen Punkten nicht geäußert hat, oder müsste er nun nochmal nachfragen?
Oder wäre es gar am besten, einfach die sofortige Kündigung anzunehmen?

Fall 2:
Was wäre wenn das Mitglied nicht seine sofortige Kündigung ausspricht, sondern die fristgerechte Kündigung zum Jahresende?
Dann müsste das Ausschlussverfahren doch aufjedenfall durchgezogen werden, oder?

Ich bin auf eure Meinung gespannt.

Vielen Dank & Gruß aus dem heißen Süden :-)

Hooters
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  #2 (permalink)  
Alt 13.07.2010, 11:19
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AW: Ausschluß aus dem Verein

Zitat:
Das fiktive Mitglied würde jetzt dieser Anhörung schriftlich
widersprechen, aber ohne Begründung. Er würde also nur "generell" widersprechen
Damit ist das Mitglied "angehört" worden, das Ausschlussverfahren kann nach Sachlage beschlossen und begründet werden. Das Mitglied hat ein Recht auf Widerspruch.
Zitat:
und gleichzeitig seine Kündigung aus dem Verein mit sofortiger Wirkung mitteilen.
Der Vorstand kann die Kündigung annehmen, damit ist die Person kein Mitglied mehr und die Angelegenheit ist erledigt.
Zitat:
Was wäre wenn das Mitglied nicht seine sofortige Kündigung ausspricht, sondern die fristgerechte Kündigung zum Jahresende?
Dann müsste das Ausschlussverfahren doch auf jeden fall durchgezogen werden, oder?
Man kann das Verfahren auch liegenlassen, dann hat es sich nach Ablauf des Jahres von allein erledigt.
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  #3 (permalink)  
Alt 13.07.2010, 13:15
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AW: Ausschluß aus dem Verein

Danke für die Antworten

Zitat:
Zitat von ugoetze Beitrag anzeigen
Man kann das Verfahren auch liegenlassen, dann hat es sich nach Ablauf des Jahres von allein erledigt.
Mal angenommen, der Vorstand will die Person aber sofort aus dem Verein haben.
Die Kündigung auf sofort von Mitglied A ist ja durch, wenn er sie annimmt, da muss er keinen Ausschluß mehr machen. Auch wenn die Satzung nur die Kündigung zum Jahresende zulässt, oder?

Bei Mitglied B muss er aber das Ausschlussverfahren durchziehen, wenn er das Mitglied nicht erst am Jahresende aus dem Verein haben will. Das Mitglied hat auf die einzelnen Punkte die ihm vorgeworfen wurden, nicht direkt Stellung genommen.
Der Vorstand müsste jetzt also die Sachlage nach den vorliegenen Punkten bewerten und dann sofort ausschließen, hab ich das so richtig verstanden?

Danke & Gruß
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  #4 (permalink)  
Alt 13.07.2010, 13:22
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AW: Ausschluß aus dem Verein

Zitat:
Mal angenommen, der Vorstand will die Person aber sofort aus dem Verein haben.
Die Kündigung auf sofort von Mitglied A ist ja durch, wenn er sie annimmt, da muss er keinen Ausschluß mehr machen. Auch wenn die Satzung nur die Kündigung zum Jahresende zulässt, oder?
Ja, weil Handlungen des Vorstands rechtswirksam sind.
Zitat:
Bei Mitglied B muss er aber das Ausschlussverfahren durchziehen, wenn er das Mitglied nicht erst am Jahresende aus dem Verein haben will. Das Mitglied hat auf die einzelnen Punkte die ihm vorgeworfen wurden, nicht direkt Stellung genommen.
Der Vorstand müsste jetzt also die Sachlage nach den vorliegenen Punkten bewerten und dann sofort ausschließen, hab ich das so richtig verstanden?
Das Ausschlussverfahren muss nach den Vorgaben der Satzung durchgeführt werden. Was sagt die Satzung genau?
Zu bedenken ist, dass ein Vereinsausschluss die "schwerste" Sanktion ist, möglicherweise steht der Verstoss in keinem "vernünftigen" Verhältnis zum Ausschluss.
Meines Erachtens ist auch zu Gunsten zu berücksichtigen, dass die Mitgliedschaft zum Jahresende ausläuft. Alle Punkte sind in die Entscheidung einzubeziehen.
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  #5 (permalink)  
Alt 09.08.2010, 12:46
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AW: Ausschluß aus dem Verein

Da muss ich einmal nachhaken, ugoetze:
Wenn ein Mitglied seinen Austritt erklärt und der Vorstand zustimmt, ist dieses Mitglied aus dem Verein ausgeschieden,auch wenn eine Kündigung nur
"mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende möglich wäre?"
Gilt also die Kündigung als angenommen?

Habe ich das so richtig verstanden, ugoetze? Gibt es da höchstrichterliche Entscheidungen, auf welche man sich berufen kann?

Wäre Verdacht auf Urkundenfälschung in TE mit versuchtem Betrug gegenüber 3. ein Grund für sofort wirksamen Ausschluss aus dem Verein?

Die Satzung sagt zu dem Auschlussprocedere nichts, nur, dass ein
"ernsthafter Verstoss gegen die Vereinsinteressen zum sofort wirksamen Ausschluss führen kann."
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  #6 (permalink)  
Alt 09.08.2010, 12:57
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AW: Ausschluß aus dem Verein

Zitat:
Gilt also die Kündigung als angenommen?
Bei Vorliegen von übereinstimmenden Willenserklärungen ist ein Rechtsgeschäft zustande gekommen.
Zitat:
Wäre Verdacht auf Urkundenfälschung in TE mit versuchtem Betrug gegenüber 3. ein Grund für sofort wirksamen Ausschluss aus dem Verein?
Möglicherweise, wobei ein bloßer Verdacht auf jeden Fall kein Ausschlussgrund ist.
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  #7 (permalink)  
Alt 09.08.2010, 20:54
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AW: Ausschluß aus dem Verein

Danke, das war schnell.
Nein, es ist ein konkreter Verdacht resp. eigentlich klar und nachweisbar, die Problematik von Anschuldigungen ist aber wohl so, dass man vor einer Verurteilung durch ein Gericht immer von "Verdacht auf.... " sprechen muss.
Zitat:
"Bei Vorliegen von übereinstimmenden Willenserklärungen ist ein Rechtsgeschäft zustande gekommen."

Wie macht man das einem Gericht und gegnerischem Anwalt klar, welche sagen, es sei nicht schriftlich festgehalten?
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  #8 (permalink)  
Alt 10.08.2010, 08:43
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AW: Ausschluß aus dem Verein

Zitat:
Wie macht man das einem Gericht und gegnerischem Anwalt klar, welche sagen, es sei nicht schriftlich festgehalten?
Kannst Du bitte konkret schreiben, wie Gericht und Rechtsanwalt in diese Sache kommen.
Bisher hieß es:
Zitat:
und gleichzeitig seine Kündigung aus dem Verein mit sofortiger Wirkung mitteilen
Zitat:
Oder wäre es gar am besten, einfach die sofortige Kündigung anzunehmen?
Das reicht, beweisen muss derjenige, der etwas will.
Also wenn beispielsweise das Mitglied seine Kündigungserklärung anficht.
Und das Ausschlussverfahren wird auf Eis gelegt, da ein ausgetretenes Mitglied nicht ausgeschlossen werden kann.
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  #9 (permalink)  
Alt 10.08.2010, 09:40
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AW: Ausschluß aus dem Verein

Zitat:
"Kannst Du bitte konkret schreiben, wie Gericht und Rechtsanwalt in diese Sache kommen."

Ein Mitglied erklärt im Streit wgen Vorhaltungen bzgl. "Unregelmässigkeiten"- Verdacht der Urkundenfälschung, vers. Betrig- seinen sofortigen Austritt, der von den anwsenden Vorsitzenden angenommen wird.
Bei den nächsten Wahlen wird ein Vorstand nicht mehr gewählt, ist sauer und erklärt das augeschiedene Mitglied zum Nochmitglied, das nicht ordnungsgemäss geladen war, erklärt andere Mitglieder zu Nichtmitgliedern und ficht die Wahl an. Dann organisiert es eine Neuwahl und lässt sich mit der Stimme, die ihm zur Mehrheit fehlte- sonst Patt-, wählen. Diese Wahl wird nun widerum von den anderen Mitgliedern angefochten und es wäre dann zu klären, wer Mitglied war, wer ausgeschlossen, also nicht mehr Mitglied war.

Rein fiktiv natürlich.
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  #10 (permalink)  
Alt 10.08.2010, 21:02
V.I.P.
 
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AW: Ausschluß aus dem Verein

Zitat:
Bei den nächsten Wahlen wird ein Vorstand nicht mehr gewählt, ist sauer und erklärt das augeschiedene Mitglied zum Nochmitglied, das nicht ordnungsgemäss geladen war, erklärt andere Mitglieder zu Nichtmitgliedern und ficht die Wahl an. Dann organisiert es eine Neuwahl und lässt sich mit der Stimme, die ihm zur Mehrheit fehlte- sonst Patt-, wählen. Diese Wahl wird nun widerum von den anderen Mitgliedern angefochten und es wäre dann zu klären, wer Mitglied war, wer ausgeschlossen, also nicht mehr Mitglied war.
Ich halte die Argumentation des nicht gewählten Vorstandes für fehlerhaft. Da Frage ist nämlich, ob die Nichteinladung des "ausgeschiedenen" Mitgliedes entscheidungserheblich war.
Nach dem geschilderten Sachverhalt kann man doch weder davon ausgehen, dass dieses Mitglied für den Vorstand votiert noch argumentiert hätte.
Ob die Wahl wegen der Teilnahme anderer Nichtmitglieder fehlerhaft war, ist ein anderes Thema.

Bei wem wurde die Wahl angefochten und wer hat über die Anfechtung entschieden ?
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
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