Dies ist eine Diskussion zu Ausschluß aus dem Verein innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Ausschluß aus dem Verein mal angenommen der Vorstand eines Vereines eröffnet ein Ausschlußverfahren gegen ein Mitglied wegen groben Fehlverhaltens und begründet dieses schriftlich mit einzelnen Punkten. Das fiktive Mitglied würde jetzt dieser Anhörung schriftlich widersprechen, aber ohne Begründung. Er würde also nur "generell" widersprechen und gleichzeitig seine Kündigung aus dem Verein mit sofortiger Wirkung mitteilen. Laut Satzung wäre aber nur eine Kündigung zum Jahresende möglich. Wäre es nun sinnvoller, dass der Vorstand das Ausschlussverfahren durchzieht, weil der Beschuldigte sich zu den einzelnen Punkten nicht geäußert hat, oder müsste er nun nochmal nachfragen? Oder wäre es gar am besten, einfach die sofortige Kündigung anzunehmen? Fall 2: Was wäre wenn das Mitglied nicht seine sofortige Kündigung ausspricht, sondern die fristgerechte Kündigung zum Jahresende? Dann müsste das Ausschlussverfahren doch aufjedenfall durchgezogen werden, oder? Ich bin auf eure Meinung gespannt. Vielen Dank & Gruß aus dem heißen Süden :-) Hooters |
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| AW: Ausschluß aus dem Verein Zitat:
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| AW: Ausschluß aus dem Verein Danke für die Antworten Zitat:
Die Kündigung auf sofort von Mitglied A ist ja durch, wenn er sie annimmt, da muss er keinen Ausschluß mehr machen. Auch wenn die Satzung nur die Kündigung zum Jahresende zulässt, oder? Bei Mitglied B muss er aber das Ausschlussverfahren durchziehen, wenn er das Mitglied nicht erst am Jahresende aus dem Verein haben will. Das Mitglied hat auf die einzelnen Punkte die ihm vorgeworfen wurden, nicht direkt Stellung genommen. Der Vorstand müsste jetzt also die Sachlage nach den vorliegenen Punkten bewerten und dann sofort ausschließen, hab ich das so richtig verstanden? Danke & Gruß |
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| AW: Ausschluß aus dem Verein Zitat:
Zitat:
Zu bedenken ist, dass ein Vereinsausschluss die "schwerste" Sanktion ist, möglicherweise steht der Verstoss in keinem "vernünftigen" Verhältnis zum Ausschluss. Meines Erachtens ist auch zu Gunsten zu berücksichtigen, dass die Mitgliedschaft zum Jahresende ausläuft. Alle Punkte sind in die Entscheidung einzubeziehen. |
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| AW: Ausschluß aus dem Verein Da muss ich einmal nachhaken, ugoetze: Wenn ein Mitglied seinen Austritt erklärt und der Vorstand zustimmt, ist dieses Mitglied aus dem Verein ausgeschieden,auch wenn eine Kündigung nur "mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende möglich wäre?" Gilt also die Kündigung als angenommen? Habe ich das so richtig verstanden, ugoetze? Gibt es da höchstrichterliche Entscheidungen, auf welche man sich berufen kann? Wäre Verdacht auf Urkundenfälschung in TE mit versuchtem Betrug gegenüber 3. ein Grund für sofort wirksamen Ausschluss aus dem Verein? Die Satzung sagt zu dem Auschlussprocedere nichts, nur, dass ein "ernsthafter Verstoss gegen die Vereinsinteressen zum sofort wirksamen Ausschluss führen kann." |
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| AW: Ausschluß aus dem Verein Zitat:
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| AW: Ausschluß aus dem Verein Danke, das war schnell. Nein, es ist ein konkreter Verdacht resp. eigentlich klar und nachweisbar, die Problematik von Anschuldigungen ist aber wohl so, dass man vor einer Verurteilung durch ein Gericht immer von "Verdacht auf.... " sprechen muss. Zitat: "Bei Vorliegen von übereinstimmenden Willenserklärungen ist ein Rechtsgeschäft zustande gekommen." Wie macht man das einem Gericht und gegnerischem Anwalt klar, welche sagen, es sei nicht schriftlich festgehalten? |
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| AW: Ausschluß aus dem Verein Zitat:
Bisher hieß es: Zitat:
Zitat:
Also wenn beispielsweise das Mitglied seine Kündigungserklärung anficht. Und das Ausschlussverfahren wird auf Eis gelegt, da ein ausgetretenes Mitglied nicht ausgeschlossen werden kann. |
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| AW: Ausschluß aus dem Verein Zitat: "Kannst Du bitte konkret schreiben, wie Gericht und Rechtsanwalt in diese Sache kommen." Ein Mitglied erklärt im Streit wgen Vorhaltungen bzgl. "Unregelmässigkeiten"- Verdacht der Urkundenfälschung, vers. Betrig- seinen sofortigen Austritt, der von den anwsenden Vorsitzenden angenommen wird. Bei den nächsten Wahlen wird ein Vorstand nicht mehr gewählt, ist sauer und erklärt das augeschiedene Mitglied zum Nochmitglied, das nicht ordnungsgemäss geladen war, erklärt andere Mitglieder zu Nichtmitgliedern und ficht die Wahl an. Dann organisiert es eine Neuwahl und lässt sich mit der Stimme, die ihm zur Mehrheit fehlte- sonst Patt-, wählen. Diese Wahl wird nun widerum von den anderen Mitgliedern angefochten und es wäre dann zu klären, wer Mitglied war, wer ausgeschlossen, also nicht mehr Mitglied war. Rein fiktiv natürlich. |
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| AW: Ausschluß aus dem Verein Zitat:
Nach dem geschilderten Sachverhalt kann man doch weder davon ausgehen, dass dieses Mitglied für den Vorstand votiert noch argumentiert hätte. Ob die Wahl wegen der Teilnahme anderer Nichtmitglieder fehlerhaft war, ist ein anderes Thema. Bei wem wurde die Wahl angefochten und wer hat über die Anfechtung entschieden ?
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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