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Auskunftspflicht des Vorstands zu Anschaffungen auf der Mgv?

Dies ist eine Diskussion zu Auskunftspflicht des Vorstands zu Anschaffungen auf der Mgv? innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #11 (permalink)  
Alt 20.01.2012, 15:47
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AW: Auskunftspflicht des Vorstands zu Anschaffungen auf der Mgv?

Da kann man sich glücklich schätzen das es dieses Forum gibt!Damit da jetzt nichts durcheinander kommt,bedeutet Vertrauensentzug=Nicht Entlasten?
Die Vorstansabwahl kommt erst in Bewegung wenn genügend unzufriedene Mitglieder auf der Mvs sind.Darüber wurde in einem anderen Thema Super Auskunft gegeben.
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  #12 (permalink)  
Alt 20.01.2012, 16:40
V.I.P.
 
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AW: Auskunftspflicht des Vorstands zu Anschaffungen auf der Mgv?

Zitat:
Damit da jetzt nichts durcheinander kommt,bedeutet Vertrauensentzug=Nicht Entlasten?
Man kann sich bei der Aufrufung des TOP´s Entlastung zu Wort melden und verkünden:
Ich werde mit nein stimmen und den Vorstand nicht entlasten ( da ich zu dessen Arbeit kein Vertrauen mehr habe) und bitte andere das auch zu tun.

Man kann aber einfach nur mit nein stimmen.

Vertrauensentzug sollte nur bedeuten, dass man seine Entscheidung nicht besonders zu begründen braucht.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
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