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Auskunftspflicht des Vorstands zu Anschaffungen auf der Mgv?

Dies ist eine Diskussion zu Auskunftspflicht des Vorstands zu Anschaffungen auf der Mgv? innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.01.2012, 20:29
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Question Auskunftspflicht des Vorstands zu Anschaffungen auf der Mgv?

angenommen in einem Reitverein wird vom 1.sten und 2.ten Vorsitzenden ein "geschenktes" Pferd eingestellt.Auf Nachfrage wo es herkommt und für welchen Zweck das Tier sein soll wird sehr laut angegeben das es keinen etwas angeht wo das Pferd herkommt oder was es den Verein gekostet hat.Es stellt sich raus das das arme Pferd krank ist(Behandlung auf Vereinskosten)keiner zu finden ist der für einen monatlichen Obulus das Pferd in Pflege nehmen will.Also wird das Tier seid 3 Monaten auf Kosten der Allgemeinheit mit durchgefüttert.Zu Schulzwecken kann das Pferd noch nicht eingestzt werden(!.ter u. 2 ter Vors.)
Müssen Mitglieder solche Anschaffungen tollerieren?
Die Satzung sagt nichts über Anschaffungen
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  #2 (permalink)  
Alt 19.01.2012, 21:17
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AW: Auskunftspflicht des Vorstands zu Anschaffungen auf der Mgv?

Als erstes kommt es darauf an, unter welchen TOP die Frage gestellt wurde.
Wenn die Frage unter dem TOP Geschäfts/Rechenschaftsbericht des Vorstandes /Vorsitzenden oder Kassenbericht gestellt wurde, muß sie auch beantwortet werden.

Ob der Vorstand die Anschaffung vornehmen durfte, ergibt sich aus dem Aufgabenbereich/der Zuständigkeitregelung der Satzung.

§ 32 Abs.1 Satz 1 BGB !!
__________________
Mit Gruß Spezi-3

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  #3 (permalink)  
Alt 19.01.2012, 21:42
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AW: Auskunftspflicht des Vorstands zu Anschaffungen auf der Mgv?

Zum Aufgabenbereich ist keine Aussage.
"Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefaßt.Bei Stimmengleiheit gilt der Antrag als abgelehnt."
Hört sich an wie ein Freifahrschein wenn 1 ster, 2 ter V. und Jugendwart sich einig sind.Kassenwart und Schriftführer können da nur mit dem Kopf schütteln weil Sie überstimmt sind?
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  #4 (permalink)  
Alt 19.01.2012, 22:30
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AW: Auskunftspflicht des Vorstands zu Anschaffungen auf der Mgv?

Wenn da steht, wann der Vorstand beschlussfähig ist, muss muß in der Satzung auch stehen, worüber der Vorstand Beschlüse fassen
kann, sonst macht die Regelung ja keinen Sinn.
Wofür ist der Vorstand zuständig ?

Wenn da nichts stehen würde, obliegen alle Beschlüsse der MV oder einem anderen Gremium, glaube ich aber nicht.

Geht es um einen e.V. oder ist der Verein nicht eingetragen ?
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  #5 (permalink)  
Alt 20.01.2012, 13:49
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AW: Auskunftspflicht des Vorstands zu Anschaffungen auf der Mgv?

Verein ist ein e.v.
Die Aufgaben des Vorstades
die Vorbereitung der Mitgliederversammlung und die Ausführung ihrer Beschlüsse
die Erfüllung aller dem Verein gestellten Aufgaben,soweit die Entscheidungen nicht der Mitgliederversammlung nach dieser Satzung vorbehalten ist,und
die Führung der laufenden Geschäfte
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  #6 (permalink)  
Alt 20.01.2012, 14:09
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AW: Auskunftspflicht des Vorstands zu Anschaffungen auf der Mgv?

Zitat:
soweit die Entscheidungen nicht der Mitgliederversammlung nach dieser Satzung vorbehalten ist
und nun brauchen wir noch die Entscheidungen, die der MV nach der Satzung vorbehalten sind.

Wenn da so gut wie nichts steht, kann der der Vorstand allein über Anschaffungen entscheiden.
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  #7 (permalink)  
Alt 20.01.2012, 14:25
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AW: Auskunftspflicht des Vorstands zu Anschaffungen auf der Mgv?

Sorry,hät gleich dabei stehen können,
Wahlen-Jahresrechnung-Änderung der Satzung und Auflösung des Vereins.
Im letzten Geschäftsjahr hat der Vorstand 80% der Rücklagen ausgegeben für unnötige Anschaffungen.
Die verärgerten Mitglieder überlegen ob das ein Grund ist den Vorstand nicht zu Entlasten?
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  #8 (permalink)  
Alt 20.01.2012, 15:15
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AW: Auskunftspflicht des Vorstands zu Anschaffungen auf der Mgv?

Schonmal die Suchfunktion zum Thema Entlastung befragt?
www.....entlastungsverweigerung


Wenn ein Mitglied mit der Arbeit des Vorstands nicht zufrieden ist, dann hat das Mitglied keinen Grund den Vorstand zu entlasten.
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Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder!
MfG Erbsenzähler
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  #9 (permalink)  
Alt 20.01.2012, 15:22
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AW: Auskunftspflicht des Vorstands zu Anschaffungen auf der Mgv?

Man beraucht die Nichtentlastung auch nicht zu begründen.
Vertrauensentzug genügt.

Nur, zwischen Nichtentlastung und Abwahl ist zu unterscheiden !!
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  #10 (permalink)  
Alt 20.01.2012, 15:36
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AW: Auskunftspflicht des Vorstands zu Anschaffungen auf der Mgv?

Noch eine kleine Ergänzung

Es ist u.U. auch hilfreich, sich gut vorzubereiten.
Ein nicht entlasteter Vorstand wirft mitunter auch an Ort und Stelle das Handtuch und verlässt die Versammlung.

Wenn die MV dann eine neuen Versammlungsleiter wählen könnte, der auch noch rein zufällig vorbereitet wäre............
Man kann zwar nur das abarbeiten was auf der TO steht, aber man hat viele Leute zusammen und kann planen wie es weiter gehen soll.
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