Dies ist eine Diskussion zu Auskunftspflicht des Vorstands zu Anschaffungen auf der Mgv? innerhalb des Forums Vereinsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Müssen Mitglieder solche Anschaffungen tollerieren? Die Satzung sagt nichts über Anschaffungen |
| |||
| AW: Auskunftspflicht des Vorstands zu Anschaffungen auf der Mgv? Als erstes kommt es darauf an, unter welchen TOP die Frage gestellt wurde. Wenn die Frage unter dem TOP Geschäfts/Rechenschaftsbericht des Vorstandes /Vorsitzenden oder Kassenbericht gestellt wurde, muß sie auch beantwortet werden. Ob der Vorstand die Anschaffung vornehmen durfte, ergibt sich aus dem Aufgabenbereich/der Zuständigkeitregelung der Satzung. § 32 Abs.1 Satz 1 BGB !!
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
| |||
| AW: Auskunftspflicht des Vorstands zu Anschaffungen auf der Mgv? Zum Aufgabenbereich ist keine Aussage. "Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefaßt.Bei Stimmengleiheit gilt der Antrag als abgelehnt." Hört sich an wie ein Freifahrschein wenn 1 ster, 2 ter V. und Jugendwart sich einig sind.Kassenwart und Schriftführer können da nur mit dem Kopf schütteln weil Sie überstimmt sind? |
| |||
| AW: Auskunftspflicht des Vorstands zu Anschaffungen auf der Mgv? Wenn da steht, wann der Vorstand beschlussfähig ist, muss muß in der Satzung auch stehen, worüber der Vorstand Beschlüse fassen kann, sonst macht die Regelung ja keinen Sinn. Wofür ist der Vorstand zuständig ? Wenn da nichts stehen würde, obliegen alle Beschlüsse der MV oder einem anderen Gremium, glaube ich aber nicht. Geht es um einen e.V. oder ist der Verein nicht eingetragen ?
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
| |||
| AW: Auskunftspflicht des Vorstands zu Anschaffungen auf der Mgv? Verein ist ein e.v. Die Aufgaben des Vorstades die Vorbereitung der Mitgliederversammlung und die Ausführung ihrer Beschlüsse die Erfüllung aller dem Verein gestellten Aufgaben,soweit die Entscheidungen nicht der Mitgliederversammlung nach dieser Satzung vorbehalten ist,und die Führung der laufenden Geschäfte |
| |||
| AW: Auskunftspflicht des Vorstands zu Anschaffungen auf der Mgv? Zitat:
Wenn da so gut wie nichts steht, kann der der Vorstand allein über Anschaffungen entscheiden.
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
| |||
| AW: Auskunftspflicht des Vorstands zu Anschaffungen auf der Mgv? Sorry,hät gleich dabei stehen können, Wahlen-Jahresrechnung-Änderung der Satzung und Auflösung des Vereins. Im letzten Geschäftsjahr hat der Vorstand 80% der Rücklagen ausgegeben für unnötige Anschaffungen. Die verärgerten Mitglieder überlegen ob das ein Grund ist den Vorstand nicht zu Entlasten? |
| |||
| AW: Auskunftspflicht des Vorstands zu Anschaffungen auf der Mgv? Schonmal die Suchfunktion zum Thema Entlastung befragt? www.....entlastungsverweigerung Wenn ein Mitglied mit der Arbeit des Vorstands nicht zufrieden ist, dann hat das Mitglied keinen Grund den Vorstand zu entlasten.
__________________ == == == == == == == == == == == == == == == == == Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder! MfG Erbsenzähler Bitte keine Diskussion per PN |
| |||
| AW: Auskunftspflicht des Vorstands zu Anschaffungen auf der Mgv? Man beraucht die Nichtentlastung auch nicht zu begründen. Vertrauensentzug genügt. Nur, zwischen Nichtentlastung und Abwahl ist zu unterscheiden !!
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
| |||
| AW: Auskunftspflicht des Vorstands zu Anschaffungen auf der Mgv? Noch eine kleine Ergänzung Es ist u.U. auch hilfreich, sich gut vorzubereiten. Ein nicht entlasteter Vorstand wirft mitunter auch an Ort und Stelle das Handtuch und verlässt die Versammlung. Wenn die MV dann eine neuen Versammlungsleiter wählen könnte, der auch noch rein zufällig vorbereitet wäre............ Man kann zwar nur das abarbeiten was auf der TO steht, aber man hat viele Leute zusammen und kann planen wie es weiter gehen soll.
__________________ == == == == == == == == == == == == == == == == == Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder! MfG Erbsenzähler Bitte keine Diskussion per PN |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Nebengewerbe eigene Anschaffungen | Gewerberecht | 15.06.2011 14:34 |
| Nebengewerbe Anschaffungen Vorsteuer | Steuerrecht | 09.02.2011 11:41 |
| Honorarvergütung des Vorstands | Vereinsrecht | 08.11.2010 23:33 |
| Untätigkeit des Vorstands | Vereinsrecht | 13.08.2008 16:05 |
| Anschaffungen durch den Vorstand / zuviele Vorstandsmitglieder / Generalversammlung | Vereinsrecht | 22.03.2007 19:12 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios