Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Aufwandsentschädigung - Rücktritt Vorstand

Dies ist eine Diskussion zu Aufwandsentschädigung - Rücktritt Vorstand innerhalb des Forums Vereinsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 27.08.2011, 19:25
Boardneuling
 
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 9
Keine Wertung, umariechen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, umariechen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, umariechen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, umariechen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, umariechen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, umariechen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, umariechen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, umariechen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, umariechen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, umariechen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Aufwandsentschädigung - Rücktritt Vorstand

Noch eine Frage.
Angenommen, ein Vorstand hat 1982 in einer Vorstandssitzung beschlossen: Pro Jahr, welches ein Vorstandsmitglied ehrenamtlich tätig war, bekommt es 50 DM als Aufwandsentschädigung. Es kann jährlich, zwischendurch oder am Ende der Amtszeit ausgezahlt werden. Im Jahre 2011 hat der tätige Vorstand in einer Sitzung 50DM in 50 Euro umgewandelt.
Müssen die Mitglieder diesem zustimmen oder ist das ok.
Übrigens, es handelt sich um einen eingetragenen Verein.
umariechen
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 29.08.2011, 10:00
Star Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2009
Ort: Nähe Hannover
Beiträge: 697
100% positive Bewertungen (697 Beiträge, 42 Bewertungen)100% positive Bewertungen (697 Beiträge, 42 Bewertungen)100% positive Bewertungen (697 Beiträge, 42 Bewertungen)100% positive Bewertungen (697 Beiträge, 42 Bewertungen)100% positive Bewertungen (697 Beiträge, 42 Bewertungen)100% positive Bewertungen (697 Beiträge, 42 Bewertungen)100% positive Bewertungen (697 Beiträge, 42 Bewertungen)100% positive Bewertungen (697 Beiträge, 42 Bewertungen)100% positive Bewertungen (697 Beiträge, 42 Bewertungen)100% positive Bewertungen (697 Beiträge, 42 Bewertungen)  
AW: Aufwandsentschädigung - Rücktritt Vorstand

Die Vergütung des Vorstands hängt entscheidend von der Satzung des Vereins ab. Darin muss eine Vergütung ausdrücklich zugelassen sein.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 29.08.2011, 10:10
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2008
Ort: München
Alter: 57
Beiträge: 1.635
99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)  
AW: Aufwandsentschädigung - Rücktritt Vorstand

Zitat:
Zitat von umariechen Beitrag anzeigen
Noch eine Frage.
Angenommen, ein Vorstand hat 1982 in einer Vorstandssitzung beschlossen: Pro Jahr, welches ein Vorstandsmitglied ehrenamtlich tätig war, bekommt es 50 DM als Aufwandsentschädigung. Es kann jährlich, zwischendurch oder am Ende der Amtszeit ausgezahlt werden. Im Jahre 2011 hat der tätige Vorstand in einer Sitzung 50DM in 50 Euro umgewandelt.
Müssen die Mitglieder diesem zustimmen oder ist das ok.
Übrigens, es handelt sich um einen eingetragenen Verein.
umariechen
Wenn es keinen Beschluss einer Mitgliederversammlung gab, ist dieses Vorgehensweise unzulässig. Mit Einführung des EURO zum 1.1.1999 wurden per 31.12.1998 die Wechselkurse der Teilnehmerwährungen zum EURO unwiderruflich festgelegt. Für die DM war dies ein Kurs 1,95583. Mit diesem Kurs sind alle ehemaligen DM-Beträge in EURO umzurechnen. Für die seinerzeit beschlossene Aufwandsentschädigung von DM 50 ergibt dies also EURO 25,56.
__________________
Gruß

Klaus
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 29.08.2011, 14:09
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2005
Beiträge: 2.676
98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)  
AW: Aufwandsentschädigung - Rücktritt Vorstand

Zitat:
Pro Jahr, welches ein Vorstandsmitglied ehrenamtlich tätig war, bekommt es 50 DM als Aufwandsentschädigung.
Ich würde die 50 Euro nicht sofort als unangemessen bezeichnen.
§ 27 Abs. 3 BGB verweist ausdrücklich auf § 670 BGB, welcher die Erstattung der Aufwendungen ausdrücklich vorschreibt.

Als Aufwandsentschädigung wäre an die entstehende Unkosten wie Fahrkosten einschl. Parkgebühren, Telefonauslagen, sowie ähnliche Aufwendungen zu denken.
Der Zeitaufwand kann darüber aber nicht abgerechnet werden, dafür heißt die Entschädigung aber auch Vergütung.

Wenn der Vorstand aufgrund einer nachvollziehbaren Zusammenstellung der jährlich anfallenden Auslagen beschließt, auf die jährliche Zusammenstellung der angefallenden Auslagen zu verzichten und einen Pauschalbetrag festsetzt ist das in Ordnung.

Ob die Höhe des Betrages ( 50 DM bzw. 50 Euro jährlich ) gerechtfertigt ist, kann man nur beurteilen wenn man weiß wie oft der Vorstand jährlich zusammen kommt, welche Entfernungen für die Fahrtkosten gegeben sind und was für sonstige Kosten anfallen.
Von vorn herein würde ich den Betrag nicht als unzulässig ansehen.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.

Geändert von Spezi-3 (29.08.2011 um 18:05 Uhr).
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 29.08.2011, 14:17
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2008
Ort: München
Alter: 57
Beiträge: 1.635
99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)  
AW: Aufwandsentschädigung - Rücktritt Vorstand

Zitat:
Zitat von Spezi-3 Beitrag anzeigen
Ich würde die 50 Euro nicht sofort als unangemessen bezeichnen.
§ 127 Abs. 3 BGB verweist ausdrücklich auf § 670 BGB, welcher die Erstattung der Aufwendungen ausdrücklich vorschreibt.

Als Aufwandsentschädigung wäre an die entstehende Unkosten wie Fahrkosten einschl. Parkgebühren, Telefonauslagen, sowie ähnliche Aufwendungen zu denken.
Der Zeitaufwand kann darüber aber nicht abgerechnet werden, dafür heißt die Entschädigung aber auch Vergütung.

Wenn der Vorstand aufgrund einer nachvollziehbaren Zustammenstellung der jährlich anfallenden Auslagen beschließt,
auf die jährliche Zusammenstellung der angefallenden Auslagen zu verzichten und einen Pauschalbetrag festsetzt ist das in Ordnung.

Ob die Höhe des Betrages ( 50 DM bzw. 50 Euro jährlich ) gerechtfertigt ist, kann man nur beurteilen wenn man weiß wie oft der Vorstand jährlich zusammen kommt, welche Entfernungen für die Fahrtkosten gegeben sind und was für sonstige Kosten anfallen.
Von vorn herein würde ich den Betrag nicht als unzulässig ansehen.
Darum geht es doch gar nicht. Die Mitgliederversammlung hatte lt. Eröffnungsthread mal DM 50,00 beschlossen, nur hat der Vorstand daraus jetzt EUR 50,00 gemacht - und das geht eben nicht.
__________________
Gruß

Klaus
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 29.08.2011, 14:33
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2005
Beiträge: 2.676
98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)  
AW: Aufwandsentschädigung - Rücktritt Vorstand

Zitat:
Darum geht es doch gar nicht. Die Mitgliederversammlung hatte lt. Eröffnungsthread mal DM 50,00 beschlossen, nur hat der Vorstand daraus jetzt EUR 50,00 gemacht
Falsch, lies mal die Frage. Dort steht:
Angenommen, ein Vorstand hat 1982 in einer Vorstandssitzung beschlossen: Pro Jahr, welches ein Vorstandsmitglied ehrenamtlich tätig war, bekommt es 50 DM als Aufwandsentschädigung.

1982 waren es 50 DM, jetzt 2011 29 Jahre später neuer Beschluss 50 Euro. Für mich nachvollziehbar.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 29.08.2011, 14:59
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2008
Ort: München
Alter: 57
Beiträge: 1.635
99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)  
AW: Aufwandsentschädigung - Rücktritt Vorstand

Zitat:
Zitat von Spezi-3 Beitrag anzeigen
Falsch, lies mal die Frage. Dort steht:
Angenommen, ein Vorstand hat 1982 in einer Vorstandssitzung beschlossen: Pro Jahr, welches ein Vorstandsmitglied ehrenamtlich tätig war, bekommt es 50 DM als Aufwandsentschädigung.

1982 waren es 50 DM, jetzt 2011 29 Jahre später neuer Beschluss 50 Euro. Für mich nachvollziehbar.
Sorry, hast recht.
__________________
Gruß

Klaus
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 30.08.2011, 10:05
Boardneuling
 
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 9
Keine Wertung, umariechen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, umariechen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, umariechen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, umariechen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, umariechen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, umariechen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, umariechen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, umariechen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, umariechen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, umariechen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Aufwandsentschädigung - Rücktritt Vorstand

Vielen Dank!
Gruß
umariechen
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
rücktritt vorstand verein Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 07.09.2010 14:32
Rücktritt Vorstand Vereinsrecht 17.12.2008 16:56
Rücktritt vom Vorstand Vereinsrecht 11.02.2008 10:45
Rücktritt Vorstand Vereinsrecht 07.11.2006 16:21
Rücktritt Vorstand Vereinsrecht 16.06.2005 11:54





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Vereinsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN