Dies ist eine Diskussion zu Aufwandsentschädigung - Rücktritt Vorstand innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Aufwandsentschädigung - Rücktritt Vorstand Angenommen, ein Vorstand hat 1982 in einer Vorstandssitzung beschlossen: Pro Jahr, welches ein Vorstandsmitglied ehrenamtlich tätig war, bekommt es 50 DM als Aufwandsentschädigung. Es kann jährlich, zwischendurch oder am Ende der Amtszeit ausgezahlt werden. Im Jahre 2011 hat der tätige Vorstand in einer Sitzung 50DM in 50 Euro umgewandelt. Müssen die Mitglieder diesem zustimmen oder ist das ok. Übrigens, es handelt sich um einen eingetragenen Verein. umariechen |
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| AW: Aufwandsentschädigung - Rücktritt Vorstand Die Vergütung des Vorstands hängt entscheidend von der Satzung des Vereins ab. Darin muss eine Vergütung ausdrücklich zugelassen sein. |
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| AW: Aufwandsentschädigung - Rücktritt Vorstand Zitat:
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Aufwandsentschädigung - Rücktritt Vorstand Zitat:
§ 27 Abs. 3 BGB verweist ausdrücklich auf § 670 BGB, welcher die Erstattung der Aufwendungen ausdrücklich vorschreibt. Als Aufwandsentschädigung wäre an die entstehende Unkosten wie Fahrkosten einschl. Parkgebühren, Telefonauslagen, sowie ähnliche Aufwendungen zu denken. Der Zeitaufwand kann darüber aber nicht abgerechnet werden, dafür heißt die Entschädigung aber auch Vergütung. Wenn der Vorstand aufgrund einer nachvollziehbaren Zusammenstellung der jährlich anfallenden Auslagen beschließt, auf die jährliche Zusammenstellung der angefallenden Auslagen zu verzichten und einen Pauschalbetrag festsetzt ist das in Ordnung. Ob die Höhe des Betrages ( 50 DM bzw. 50 Euro jährlich ) gerechtfertigt ist, kann man nur beurteilen wenn man weiß wie oft der Vorstand jährlich zusammen kommt, welche Entfernungen für die Fahrtkosten gegeben sind und was für sonstige Kosten anfallen. Von vorn herein würde ich den Betrag nicht als unzulässig ansehen.
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. Geändert von Spezi-3 (29.08.2011 um 18:05 Uhr). |
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| AW: Aufwandsentschädigung - Rücktritt Vorstand Zitat:
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Aufwandsentschädigung - Rücktritt Vorstand Zitat:
Angenommen, ein Vorstand hat 1982 in einer Vorstandssitzung beschlossen: Pro Jahr, welches ein Vorstandsmitglied ehrenamtlich tätig war, bekommt es 50 DM als Aufwandsentschädigung. 1982 waren es 50 DM, jetzt 2011 29 Jahre später neuer Beschluss 50 Euro. Für mich nachvollziehbar.
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Aufwandsentschädigung - Rücktritt Vorstand Zitat:
__________________ Gruß Klaus |
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