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ao MV einberufen

Dies ist eine Diskussion zu ao MV einberufen innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.07.2009, 23:57
Boardneuling
 
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ao MV einberufen

Hallo zusammen,

gesetzt den Fall, dass eine ausserordentliche MV einberufen werden soll und in der Satzung geregelt ist, dass dies von 10% aller Mitglieder beantragt werden muss. Wie ist die Forderung nach der ao MV nachzuweisen. Muss jedes Mitglied dieser 10% Gruppe einen gesonderten und unterzeichneten Antrag stellen oder reicht ein Blatt aus auf dem diese Mitglieder nur unterschreiben? Wenn ja muss nur die Unterschrift darauf sein oder präzise Name, Adresse und Mitglieds Nr.
Muss diese Liste veröffentlicht werden um die Rechtmäßigkeit der ao MV nachzuweisen?
Angenommen es sind 100 Mitglieder nötig, auf der Liste sind jedoch nur 98 verzeichnet?

Vielen Dank für Eure Antworten

WernerS
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  #2 (permalink)  
Alt 12.07.2009, 00:09
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AW: ao MV einberufen

Lies mal § 37 BGB !
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
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  #3 (permalink)  
Alt 12.07.2009, 07:55
V.I.P.
 
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AW: ao MV einberufen

Hallo,

@Spezi-3:
Nun, nicht alle Antworten auf die Fragen des Teilnehmers kann ein Laie aus § 37 BGB herauslesen.

@WernerS:
Lies § 37 BGB ("Berufung auf Verlangen einer Minderheit") trotzdem! Er beschreibt den Ablauf des Verfahrens. Das Minderheitenverlangen ist ein gesetzliches, nicht nachgiebiges (also nicht durch die Satzung anders bestimmbares) Mitgliedschaftsrecht. Lediglich die erforderliche Unterschriftenquote kann durch die Satzung anders bestimmt werden, was hier aber nicht der Fall ist. 10% der Mitglieder entsprechen der gesetzlich gegeben Vorschrift.

Der Antrag muss schriftlich und unter Angabe des Zweckes und der Gründe gestellt werden. Er ist an den Verein zu richten, wobei es genügt, ihn einem vertretungsberechtigten (eingetragenen) Vorstandsmitglied zukommen zu lassen.

Die Unterschriften müssen den betreffenden Mitgliedern eindeutig zuordenbar sein, sonst kann der Vorstand die formale Korrektheit des Verlangens nicht prüfen. Wenn die Namen zur Unterscheidung nicht genügen, müssen weitere Unterscheidungsmerkmale hinzugefügt werden (etwa die Mitgliedsnummer, falls es so etwas in dem Verein gibt)

Wenn nicht alle Unterschriften auf ein Blatt passen, dann sollte der Antrag auf den weiteren Blättern im Wortlaut wiederholt und die einzelnen Seiten nummeriert werden, damit der innere Zusammenhang der Liste erhalten bleibt.

Für den Fall, dass der Vorstand dem Verlangen nicht entspricht, sollte man die Unterschriftenlisten vor der Abgabe kopieren, damit man diese Kopien dem Amtsgericht vorlegen kann.

Die Liste muss nicht veröffentlicht werden - außer den Vorstand und ggf. das Vereinsregister geht sie niemanden etwas an. Man braucht auch niemand anderem die Rechtmäßigkeit nachzuweisen. Ein formal korrektes Mitgliederverlangen IST rechtmässig (§ 37 BGB).

Wenn 100 Unterschriften erforderlich sind und nur 98 Mitglieder haben unterschrieben, dann muss man noch mindestens zwei weitere Unterschriften sammeln - sonst ist der Antrag formal falsch und der Vorstand ist nicht verpflichtet, dem Verlangen zu entsprechen.

JotEs
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  #4 (permalink)  
Alt 12.07.2009, 13:39
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AW: ao MV einberufen

Zitat:
Nun, nicht alle Antworten auf die Fragen des Teilnehmers kann ein Laie aus § 37 BGB herauslesen.
OK, war wohl schon etwas müde.


Als Ergänzung ein Entwurf:

Hiermit beantragen die unterzeichneten Mitglieder die Einberufung einer aoMV mit folgender Tagesordnung gem. den Regelungen unserer Satzung bzw. § 37 BGB.
Tagesordnung:
1.)
2.)
usw.

Begründung:
Die XX und die XXX (Vorkommnisse/Entscheidungen des Vorstandes) sind bei vielen Mitgliedern auf großes Unverständnis gestoßen und ergeben die Notwendigkeit schon vor der nächsten Mitgliederversammlung eine Diskussion aller Mitglieder darüber zu führen sowie daraus evtl. die notwendigen Konsquenzen zu ziehen.
Wir erwarten eine Entscheidung des Vorstandes über diesen Antrag innerhalb der nächsten 3 Wochen.
Die Versammlung sollte danach unverzüglich entsprechend der satzungsgemäßen Einladungsfrist stattfinden.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

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  #5 (permalink)  
Alt 12.07.2009, 14:20
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AW: ao MV einberufen

Hallo zusammen,

vielen herzlichen Dank für die absolut informativen Aussagen und Beispiele.
Der Sonntag ist gerettet.

Beste Grüße

WernerS
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