Dies ist eine Diskussion zu Anwesenheitspflicht bei Vereinsveranstaltungen innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Anwesenheitspflicht bei Vereinsveranstaltungen ist der Verein dazu berechtigt eine Anwesenheitspflicht be Veranstaltungen zu verhängen bzw. muss dies in der Satzung stehen? Vielen Dank |
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| AW: Anwesenheitspflicht bei Vereinsveranstaltungen Ja, dies ist denkbar, muss aber in der Satzung geregelt sein.
__________________ == == == == == == == == == == == == == == == == == Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder! MfG Erbsenzähler Bitte keine Diskussion per PN |
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| AW: Anwesenheitspflicht bei Vereinsveranstaltungen ok danke soweit, reicht es aus wenn in der satzung steht ...ist verpflichtet an den Veranstaltungen des ... teilzunehmen, um die betreffende person an eine veranstaltung die ganztägig über ein ganzes wochenende geht? Die betreffende Person ist bei der veranstaltung zu einem dienst eingeteilt, dieser wird auch ordnungsgemäß verrichtet, muss die person aber auch außerhalb des dienstes anwesend sein? |
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| AW: Anwesenheitspflicht bei Vereinsveranstaltungen Zitat:
Fakt ist Vereinsarbeit ist freiwillig. Man kann eine Anwesenheitspflicht in der Satzung aufnehmen und man kann auch Leute die nicht daran teilnehmen ausschließen. Trotzdem denke ich, dass es eher unüblich ist das so extrem zu handhaben, da ja Termine: 1. vorher abgesprochen werden und 2. Jeder Verein bemüht ist so viele Mitglieder wie möglich bei sich zu haben. 3. Auch auf die arbeitende Bevölkerung Rücksicht genommen wird. Zudem ist es fraglich mit welchen Sanktionen man bestrafen will, wenn nicht an Veranstaltungen des Vereins teilgenommen wird. Ich schätze das schlimmste wäre der Rauswurf aus dem Verein, womit man jedoch auch ein zahlendes Mitglied verlieren würde. Man kann ja zur Lösung des Problems z.B. auch einen Punkt in die Satzung aufnehmen, der vor allem regelt, dass bei Veranstaltungen zu oder abgesagt wird. Nur mal ein ganz blödes beispiel: Jedes Mitglied soll an den Veranstaltungen des Vereins teilnehmen. Ist dies aus diversen Gründen nicht möglich muss eine Woche vorher eine Absage an den Vorstand eingehen. |
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| AW: Anwesenheitspflicht bei Vereinsveranstaltungen ah ich sehe auch gerade, dass ich ziemlichen mist geschrieben habe. Also in der Satzung steht, dass die Mitglieder an den Veranstaltungen teilzunehmen haben. Meine Frage ist jetzt ob das heißt, dass ich jeder Veranstaltung des Vereins in voller Länge beiwohnen muss? |
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| AW: Anwesenheitspflicht bei Vereinsveranstaltungen Zitat:
Der genaue wörtliche Satzungstext und nicht aus dem Zusammenhang gerissen wäre besser. Aus einer Teilnahmepflicht ergibt sich im Übrigen keine Arbeitsverpflichtung. Eigentlich habe ich als Mitglied ein Teilnahmerecht, eine Teilnahmepflicht ist schon sehr ungewöhnlich und sollt mindestesn auch durch irgendwas honoriert werden. Wenn die Satzung keine Saktionen enthält ist sie auch wirkungslos.
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Anwesenheitspflicht bei Vereinsveranstaltungen "Jedes Mitglied ist dazu verpflichtet, die Satzung und die dazugehörigen Ordnungen sowie die Entscheidungen der Vereinsorgane und der Referenten zu beachten, den Vereinszweck zu fördern und an den Veranstaltungen des Vereins, insbesondere den Versammlungen teilzunehmen und durch kameradschaftliches Verhalten den Zusammenhalt zu fördern." hier der originaltext |
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| AW: Anwesenheitspflicht bei Vereinsveranstaltungen Ich finde die Regelung Unsinn und wirkungslos. Was soll das bringen, dass jemand die Anwesenheit teilnimmt, sich aber nicht beteiligt ? Eine irgendwie geartete Arbeits- oder Dienstpflicht ergibt sich daraus schon gar nicht.
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Anwesenheitspflicht bei Vereinsveranstaltungen Verpflichtet meinen Dienst zu machen bin ich über eine Baustundenordnung, mich interessiert wie gesagt ob ich auch nach Ableisten meines Dienstes verpflichtet bin ?teilzunehmen? anwesend zu sein? |
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| AW: Anwesenheitspflicht bei Vereinsveranstaltungen Zitat:
bestimmt sind, muß es für diese Vereinsordnung mit der Einführung einer Verpflichtung zu Arbeits- oder Deinstleistungen eine Satzungsgrundlage geben. Was steht über diese Ordnung in der Satzung ? Was darf eine Vereinsordnung darin regeln ?
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