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Anwesende Stimmen

Dies ist eine Diskussion zu Anwesende Stimmen innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 31.07.2011, 14:01
Forum-Interessierte(r)
 
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Anwesende Stimmen

Hallo zusammen,

mich würde folgendes interessieren:

Ein Verein hat 50 Mitglieder. Bei der JHV hat jedes Mitglied 1 Stimme.

Anwesend sind zb.10 Mitglieder. 17 Mitglieder sind nicht anwesend, haben aber ihre Stimme ordnungsgemäß einem Anwesenden übertragen.

1. Frage: In der Satzung stünde, dass 50% der Stimmen anwesend sein müssen, da sonst keine Beschlussfähigkeit vorliegt.

Wäre diese Versammlung nun Beschlussfähig? Es sind ja nur 10 Mitglieder anwesend. Allerdings haben diese 10 Menschen 27 Stimmen zur Abstimmung.

2. Frage: Wenn ein Präsidiumsmitglied zu seiner 1 Stimme 7 übertragen bekäme, darf er dann bei der "Entlastung des Präsidiums" mit diesen 7 Stimmen dafür stimmen? In der Satzung steht, dass sich die zu Entlastenden bei der Stimmenvergabe enthalten müssen.

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
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  #2 (permalink)  
Alt 31.07.2011, 14:40
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AW: Anwesende Stimmen

Zitat:
In der Satzung stünde, dass 50% der Stimmen anwesend sein müssen, da sonst keine Beschlussfähigkeit vorliegt.
und
Zitat:
Anwesend sind zb.10 Mitglieder.
... ergibt keine Beschlussfähigkeit, da doch 25 Mitglieder anwesend sein müssen.

Selbst wenn die recht eigenartige Stimmübertragung nach Satzung gültig wäre, käme man aber immer noch auf 26 Stimmen = Beschlussfähigkeit!
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  #3 (permalink)  
Alt 31.07.2011, 17:30
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AW: Anwesende Stimmen

Das Wort "anwesend" wird in Vereinsangelegenheiten regelmäßig so ausgelegt, dass die Mitglieder "vertreten" sein müssen. Somit sind bei zulässiger Stimmenübertragung 10 + 17 = 27 Stimmen vertreten (anwesend).
Zitat:
2. Frage: Wenn ein Präsidiumsmitglied zu seiner 1 Stimme 7 übertragen bekäme, darf er dann bei der "Entlastung des Präsidiums" mit diesen 7 Stimmen dafür stimmen? In der Satzung steht, dass sich die zu Entlastenden bei der Stimmenvergabe enthalten müssen.
Ja
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  #4 (permalink)  
Alt 31.07.2011, 18:00
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AW: Anwesende Stimmen

Zitat:
Zitat von ugoetze Beitrag anzeigen
Das Wort "anwesend" wird in Vereinsangelegenheiten regelmäßig so ausgelegt, dass die Mitglieder "vertreten" sein müssen. Somit sind bei zulässiger Stimmenübertragung 10 + 17 = 27 Stimmen vertreten (anwesend).

Ja
Hmm ... Synonyme für "anwesend" sind: gegenwärtig, greifbar, präsent, vorhanden.

Das passt aber nicht zu Ihrer Aussage
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  #5 (permalink)  
Alt 31.07.2011, 18:10
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AW: Anwesende Stimmen

eine abgegebene Stimme zählt als anwesende Stimme, so kennen ich es auch

Beschlussfähigkeit ist hier im Beispiel gewährleistet, wenn 14 Stimmen abgegeben wurden, egal ob per Vollmacht der Stimmübertragung oder persönliche Anwesenheit.
__________________
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Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder!
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  #6 (permalink)  
Alt 31.07.2011, 19:10
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AW: Anwesende Stimmen

Zitat:
Zitat von _Erbsenzähler Beitrag anzeigen
eine abgegebene Stimme zählt als anwesende Stimme, so kennen ich es auch

Beschlussfähigkeit ist hier im Beispiel gewährleistet, wenn 14 Stimmen abgegeben wurden, egal ob per Vollmacht der Stimmübertragung oder persönliche Anwesenheit.
- Es ist doch nicht so entscheidend, ob es jemand auch so kennt. Entscheidend ist, ob es rechtlich so in Ordnung geht.

- Das plötzlich 14 Stimmen ausreichen sollen, kann ich nun überhaupt nicht nachvollziehen.
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  #7 (permalink)  
Alt 31.07.2011, 19:43
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AW: Anwesende Stimmen

Zitat:
Zitat von Ron-Wide Beitrag anzeigen
- Das plötzlich 14 Stimmen ausreichen sollen, kann ich nun überhaupt nicht nachvollziehen.
ahja da hab ich was falsch verlesen ;-)
Zitat:
Anwesend sind zb.10 Mitglieder. 17 Mitglieder sind nicht anwesend,
dann hätte es gepasst

das
Zitat:
Ein Verein hat 50 Mitglieder.
hab ich übersehen, also sind 25 notwendig
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  #8 (permalink)  
Alt 31.07.2011, 19:45
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AW: Anwesende Stimmen

Zitat:
Zitat von Ron-Wide Beitrag anzeigen
- Es ist doch nicht so entscheidend, ob es jemand auch so kennt. Entscheidend ist, ob es rechtlich so in Ordnung geht
es steht für mich in der Satzung und die zählt
Zitat:
dass 50% der Stimmen anwesend sein müssen
da steht Stimmen und nicht Mitglieder, dann wäre es anders
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  #9 (permalink)  
Alt 31.07.2011, 19:52
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Zitat:
Zitat von _Erbsenzähler Beitrag anzeigen
es steht für mich in der Satzung und die zählt Wenn es so eindeutig wäre, dann würde doch überhaupt keine Frage entstehen!

da steht Stimmen und nicht Mitglieder, dann wäre es anders
Hä?
50 Mitglieder haben 50 Stimmen! Da geht nu mal kein Weg dran vorbei.

EOD
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  #10 (permalink)  
Alt 31.07.2011, 20:17
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Zitat:
Zitat von Ron-Wide Beitrag anzeigen
Hä?
Da geht nu mal kein Weg dran vorbei
hier im Beispiel haben 50 Mitglieder = 50 Stimmen und 50% davon sind 25Stimmen
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