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Antragsgrund für außerordentliche Mitgliederversammlung nicht auf Tagesordnung - rechtliche Situation?

Dies ist eine Diskussion zu Antragsgrund für außerordentliche Mitgliederversammlung nicht auf Tagesordnung - rechtliche Situation? innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 21:04
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Antragsgrund für außerordentliche Mitgliederversammlung nicht auf Tagesordnung - rechtliche Situation?

Hallo,

Recht haben und Recht kriegen ist ja nicht immer so ganz einfach. Mich würde heute mal interessieren, welche Möglichkeiten man als Mitglied so hat, gegen Willkür eines bestehenden Präsidiums bzgl. einer beantragten außerordentlichen Mitgliederversammlung vorzugehen.

Gehen wir mal davon aus, dass in einem Verein mehr als die satzungsgemäß vorgeschriebenen 10% der Mitglieder eine außerordentliche MV beantragen. Auf den Unterschriftsbögen sind auch drei Antragsgründe angegeben, also warum die Unterzeichner eine aoMV beantragen. Der erste Punkt davon wäre "Beratung und Beschlussfassung über die vorzeitige Beendigung der Amtszeit des Präsidiums". Das Präsidium nimmt den Antrag an im November und setzt eine aoMV für Februar an, zu der genau 4 Wochen (satzungsgemäß) eingeladen wird. Nun steht aber vielleicht gerade dieser für viele der Berantragenden ausschlaggebende Punkt nicht auf der Tagesordnung der aoMV!

Welche Möglichkeiten hätten denn nun die Antragsteller, doch noch zu ihren Neuwahlen des Präsidiums zu kommen? Wenn ein TOP nicht in der EInladung zur aoMV bekannt gegeben ist, dann kann er wohl auch nicht nachträglich noch durch die Anwesenden bei der Genehmigung der Tagesordnung am Anfang der aoMV drauf gesetzt werden, oder? Wir nehmen natürlich an, dass eine neuerliche korrigierte Einladung zur aoMV aus Termingründen nicht mehr stattfnden könnte, weil sonst die satzungsgemäße 4-Wochen-Frist zur Einladung nicht gewahrt bliebe.

Eigentlich handelt das organisierende amtierende Präsidium doch gegen allgemeines Vereinsrecht, wenn es einen Antragspunkt der Antragsteller nicht auf die aoMV setzt. Kann man dann beim Registergericht so etwas wie eine Eilverfügung durchsetzen?
Wir würde das denn juristisch aussehen, wenn man dem Präsidium nachweisen könnte, dass es wider besseres Wissen diesen Punkt nicht auf die Tagesordnung setzt( z.B. weil man im Vorfeld schon mal schriftlich darauf aufmerksam gemacht hätte, dass diese Punkte nicht "vergessen" werden dürfen ...)

Ich würde mich sehr über Meinungen zu diesem für mich nicht so recht durchschaubaren (hypothetischen) Fall einer aoMV freuen!

beste Grüße,
gmeckl
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  #2 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 21:15
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AW: Antragsgrund für außerordentliche Mitgliederversammlung nicht auf Tagesordnung - rechtliche Situation?

Zitat:
Zitat von gmeckl Beitrag anzeigen
Welche Möglichkeiten hätten denn nun die Antragsteller, doch noch zu ihren Neuwahlen des Präsidiums zu kommen?
§ 37 BGB und neue Versammlung berufen.

Zitat:
Zitat von gmeckl Beitrag anzeigen
Wenn ein TOP nicht in der EInladung zur aoMV bekannt gegeben ist, dann kann er wohl auch nicht nachträglich noch durch die Anwesenden bei der Genehmigung der Tagesordnung am Anfang der aoMV drauf gesetzt werden, oder?
So ein Punkt nie.

Zitat:
Zitat von gmeckl Beitrag anzeigen
Kann man dann beim Registergericht so etwas wie eine Eilverfügung durchsetzen?
Nein.

Zitat:
Zitat von gmeckl Beitrag anzeigen
Wir würde das denn juristisch aussehen, wenn man dem Präsidium nachweisen könnte, dass es wider besseres Wissen diesen Punkt nicht auf die Tagesordnung setzt( z.B. weil man im Vorfeld schon mal schriftlich darauf aufmerksam gemacht hätte, dass diese Punkte nicht "vergessen" werden dürfen ...)
Die verantwortlichen Personen tragen persönlich die Kosten für die zusätzliche MV.
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"Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht)
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  #3 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 21:33
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AW: Antragsgrund für außerordentliche Mitgliederversammlung nicht auf Tagesordnung - rechtliche Situation?

Hallo Soliton,

herzlichen Dank für die Auskünfte.

Bedeutet das also, dass der Antragsteller zähneknirschend die aoMV akzeptieren muss, obwohl der wichtigste Punkt nicht auf der Tagesordnung steht (und somit Neuwahlen wohl auch nicht zur Debatte stehen werden) und kann sich nur dadurch behelfen, dass es wiederum 10% Unterschriften sammelt und einen neuerlichen Antrag auf aoMV stellt?
Dann könnte das Präsidium dieses Spielchen ja auf ewig treiben ...

beste Grüße,
gmeckl
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  #4 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 21:37
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AW: Antragsgrund für außerordentliche Mitgliederversammlung nicht auf Tagesordnung - rechtliche Situation?

lies mal den angegebenen § 37 BGB genau !!
Wenn die Einladung nicht der beantragten Tagesordnung entspricht, kann das Vereinsregister eine Ermächtigung erteilen.
Denk an den Versammlungsleiter !!
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
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  #5 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 21:43
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AW: Antragsgrund für außerordentliche Mitgliederversammlung nicht auf Tagesordnung - rechtliche Situation?

Zitat:
Zitat von gmeckl Beitrag anzeigen
und kann sich nur dadurch behelfen, dass es wiederum 10% Unterschriften sammelt und einen neuerlichen Antrag auf aoMV stellt?
Nein, siehe Spezi-3, es genügen die alten Unterschriften für den fehlenden Tagesordnungspunkt.
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  #6 (permalink)  
Alt 10.01.2012, 21:52
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AW: Antragsgrund für außerordentliche Mitgliederversammlung nicht auf Tagesordnung - rechtliche Situation?

Hallo soliton und spezi-3,

vielen Dank, dann ist das eigentlich klar geregelt.
Der Antrag bleibt bestehen, man müsste dann als Antragsteller der aoMV "nur" auf dem zuständigen Registergericht eine Ermächtigung zur Abhaltung bzw. Leitung einer rechtskräftigen (weiteren) aoMV beantragen, weil das eigentlich zuständige Präsidium das nicht gebacken kriegt.

besten Dank,
gmeckl
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außerordentliche mitgliederversammlung, ungültige tagesordnung

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