Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Amtsgericht findet Fehler?

Dies ist eine Diskussion zu Amtsgericht findet Fehler? innerhalb des Forums Vereinsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 30.04.2007, 14:56
Boardneuling
 
Registriert seit: Dec 2006
Beiträge: 9
Keine Wertung, Archie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Archie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Archie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Archie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Archie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Archie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Archie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Archie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Archie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Archie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Question Amtsgericht findet Fehler?

Hallo liebe Forum-Gemeinde,

ein Verein lädt seine Mitglieder zu einer a.o. Mitgliederversammlung. Die Frist beträgt 4 Wochen und wird auch (Unterberücksichtigung der Postlaufzeiten) eingehalten. Während der Einladungsfrist haben die Mitglieder bis 1 Woche vor der Versammlung Zeit, um weitere Anträge schriftlich an den Vorstand zu geben. Es kommt zu keinen schriftlichen Anträgen.

Während der a.o. Mitgliederversammlung stellen jedoch 2 Mitglieder Anträge, die jeweils Wahlen begründen.

Der Vorstand stellt diese Anträge den anwesenden Mitgliedern zur Abstimmung und diese stimmen der Ergänzung zu.

Im Verlaufe der Versammlung kommt es nun zu den Wahlen und die gewählten nehmen auch das Amt an.

Ab diesem Termin füllen die neugewählten Vorstandsmitglieder auch ihr Amt aus und schließen u.a. auch Verträge ab.

Nun meldet sich das Amtsgericht und wünscht die schriftlichen Anträge als Anlage zur Eintragung.

Meine Fragen lauten:

1) Sind jetzt alle Rechtsgeschäfte automatisch nichtig bzw. schwebend unwirksam?
2) Muß es jetzt noch einmal zu einer Wahl kommen? Obwohl die abgewählten Vorstandsmitglieder mit dieser Maßnahme einverstanden waren?
3) Hat jetzt ein Mitglied die Möglichkeit alle Beschlüsse anzufechten?

Vielen Dank für Eure Antworten.
__________________
Wissen ist Macht,
ich weiss nichts, macht nichts.
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Amtsgericht Wiki 04.05.2010 08:37
PC funktioniert nicht, Händler findet kein Fehler und nimmt ihn deswegen nicht zurück Verbraucherrecht 17.01.2010 12:33
CeBIT 2009: Software-Fehler streuen, um Software-Fehler zu finden Nachrichten: Wissenschaft 18.02.2009 11:00
Großmutter gestorben, Amtsgericht findet Adresse des Erben nicht heraus Erbrecht 20.08.2008 07:15
Ärger mit Amtsgericht Strafrecht / Strafprozeßrecht 11.10.2007 10:28





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Vereinsrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN