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AG erkennt Satzung nicht an - unzureichende Frist Mitgliederversammlung

Dies ist eine Diskussion zu AG erkennt Satzung nicht an - unzureichende Frist Mitgliederversammlung innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  • 1 Post By _Erbsenzähler

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  #1 (permalink)  
Alt 18.05.2011, 16:33
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Post AG erkennt Satzung nicht an - unzureichende Frist Mitgliederversammlung

Wir nehmen einmal an, dass ein AG in X die Satzung eines neuen Vereins Namens XX aus folgendem Grunde nicht anerkennen würde...

unzureichende Frist Mitgliederversammlung bzw. weitere Tagesordnungspunkte.

Zitat aus der Satzung:
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung
einer Frist von einer Woche schriftlich unter Angabe der
Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die
Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das
Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannt gegebene Anschrift gerichtet war.

Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis
spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich
beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung
bekanntzumachen.


XX würde/wird die Frist ändern, und die Satzung erneut einreichen Frist ist XX schnuppe - jedoch wie seht Ihr die Lage?
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  #2 (permalink)  
Alt 18.05.2011, 16:48
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AW: AG erkennt Satzung nicht an - unzureichende Frist Mitgliederversammlung

Zum § 32 Abs. 1 Satz 2 BGB hat der BGH mehrere Entscheidungen getroffen. Der Grundgedanke dieser Regelung ist, Mitglieder vor Überraschungen zu schützen. Sie sollen Gelegenheit haben, sich auf die Themen der angekündigten Tagesordnung vorzubereiten und auch entscheiden können, ob eine Beteiligung an der Versammmlung wichtig erscheint.

Zitat:
Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekannt zumachen.
Wie sollen die nicht erschienen Mitglieder, von der neuen Tagesordnung erfahren ?
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.05.2011, 07:37
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AW: AG erkennt Satzung nicht an - unzureichende Frist Mitgliederversammlung

Zitat:
Zitat von Spezi-3 Beitrag anzeigen
Zum § 32 Abs. 1 Satz 2 BGB hat der BGH mehrere Entscheidungen getroffen. Der Grundgedanke dieser Regelung ist, Mitglieder vor Überraschungen zu schützen. Sie sollen Gelegenheit haben, sich auf die Themen der angekündigten Tagesordnung vorzubereiten und auch entscheiden können, ob eine Beteiligung an der Versammmlung wichtig erscheint.


Wie sollen die nicht erschienen Mitglieder, von der neuen Tagesordnung erfahren ?
Danke schon mal! Dann müsste die Versammlung mind. 2 Wochen vorher einberufen werden und ggf. eine neue Tagesordnung kurz vor der Versammlung neu herausgehen.
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  #4 (permalink)  
Alt 19.05.2011, 09:24
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AW: AG erkennt Satzung nicht an - unzureichende Frist Mitgliederversammlung

Erbsenzählers Laienmeinung:

Ich würde den Punkt mit der Ergänzung der TO weglassen, das führt nur zu Schwierigkeiten, denn grundsätzlich gilt das die TO-Punkte bei der Einladung zu benennen sind.

Man kann zwar in der Satzung eine Regelung zur Ergänzung einbauen, aber den von Spezi schon angedeuteten § 32 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht ganz außer kraft setzen, denn für wichtige Dinge wie Satzungsänderungen, Wahlen usw. gilt das der Punkt in der Einladung stehen muss.

Außerdem sollte man mal bedenken was geschieht wenn 100 Mitglieder fristgerecht einen Ergänzungsantrag zur TO abgeben, dann geht die MV mehrere Tage. Oder man hat ein zwei Leute die etwas stänkern wollen, dann geben die eben jeder mal einige Anträge ab, die dann laut Satzung auch auf die TO müssten,

Ergänzung der TO ist in meinen Augen Schnickschnack den kein Mensch braucht.

14 Tage Frist halte ich für OK, würde aber in der heutigen Zeit auch den Emailweg als gültige Ladungsform einbauen, für die Mitglieder die dem Verein eine Emailadresse mitgeteilt haben.
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__________________
== == == == == == == == == == == == == == == == ==
Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder!
MfG Erbsenzähler
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Alt 19.05.2011, 10:19
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AW: AG erkennt Satzung nicht an - unzureichende Frist Mitgliederversammlung

Wenn man unbedingt möchte, dass Mitglieder eine Abstimmung über eigene Anträge erzwingen können, würde ich folgendes vorschlagen:

In der Satzung wird bestimmt:
Zitat:
Jedes Mitglied kann bis zur aktuellen MV vorschlagen, ein bestimmtes Thema auf die Tagesordnung zur nächsten MV zu setzen. Über diesen Antrag wird in der aktuellen MV abgestimmt.
Erhält der Vorschlag die Mehrheit der Stimmen, muss der Vorstand das Thema auf die Tagesordnung der nächsten MV setzen.
Handelt es sich um ein dringliches Thema, kann die MV mit einer
2/3 Mehrheit beschließen, dass diese MV innerhalb einer Frist von 3/4 Wochen einzuberufen ist.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

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frist mitgliederversammlung, satzung

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