Dies ist eine Diskussion zu AG erkennt Satzung nicht an - unzureichende Frist Mitgliederversammlung innerhalb des Forums Vereinsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| unzureichende Frist Mitgliederversammlung bzw. weitere Tagesordnungspunkte. Zitat aus der Satzung: Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einer Woche schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannt gegebene Anschrift gerichtet war. Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekanntzumachen. XX würde/wird die Frist ändern, und die Satzung erneut einreichen Frist ist XX schnuppe - jedoch wie seht Ihr die Lage? |
| |||
| AW: AG erkennt Satzung nicht an - unzureichende Frist Mitgliederversammlung Zum § 32 Abs. 1 Satz 2 BGB hat der BGH mehrere Entscheidungen getroffen. Der Grundgedanke dieser Regelung ist, Mitglieder vor Überraschungen zu schützen. Sie sollen Gelegenheit haben, sich auf die Themen der angekündigten Tagesordnung vorzubereiten und auch entscheiden können, ob eine Beteiligung an der Versammmlung wichtig erscheint. Zitat:
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
| |||
| AW: AG erkennt Satzung nicht an - unzureichende Frist Mitgliederversammlung Zitat:
|
| |||
| AW: AG erkennt Satzung nicht an - unzureichende Frist Mitgliederversammlung Erbsenzählers Laienmeinung: Ich würde den Punkt mit der Ergänzung der TO weglassen, das führt nur zu Schwierigkeiten, denn grundsätzlich gilt das die TO-Punkte bei der Einladung zu benennen sind. Man kann zwar in der Satzung eine Regelung zur Ergänzung einbauen, aber den von Spezi schon angedeuteten § 32 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht ganz außer kraft setzen, denn für wichtige Dinge wie Satzungsänderungen, Wahlen usw. gilt das der Punkt in der Einladung stehen muss. Außerdem sollte man mal bedenken was geschieht wenn 100 Mitglieder fristgerecht einen Ergänzungsantrag zur TO abgeben, dann geht die MV mehrere Tage. Oder man hat ein zwei Leute die etwas stänkern wollen, dann geben die eben jeder mal einige Anträge ab, die dann laut Satzung auch auf die TO müssten, Ergänzung der TO ist in meinen Augen Schnickschnack den kein Mensch braucht. 14 Tage Frist halte ich für OK, würde aber in der heutigen Zeit auch den Emailweg als gültige Ladungsform einbauen, für die Mitglieder die dem Verein eine Emailadresse mitgeteilt haben.
__________________ == == == == == == == == == == == == == == == == == Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder! MfG Erbsenzähler Bitte keine Diskussion per PN |
| |||
| AW: AG erkennt Satzung nicht an - unzureichende Frist Mitgliederversammlung Wenn man unbedingt möchte, dass Mitglieder eine Abstimmung über eigene Anträge erzwingen können, würde ich folgendes vorschlagen: In der Satzung wird bestimmt: Zitat:
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| frist mitgliederversammlung, satzung |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Vermieter erkennt Mietminderung nicht an | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 17.04.2011 15:43 |
| Fitnessstudio erkennt Kündigung nicht an | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 24.11.2010 17:44 |
| Ergänzende Änderung der Satzung während Mitgliederversammlung | Vereinsrecht | 29.03.2010 19:55 |
| Schuldner erkennt die Forderung nicht an | Insolvenzrecht | 08.02.2008 20:16 |
| Sportlehrerin erkennt Attest nicht an | Schulrecht und Hochschulrecht | 06.12.2006 07:09 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios