Dies ist eine Diskussion zu abwahl VS mitglied innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| abwahl VS mitglied ich habe eine frage zur Vorstandsabwahl. rein fiktif natürlich. die abwahl des 1.vorsitzenden wurde satzungsgerecht und basierend auf ein mißtrauensvotum durchgeführt.die laut satzung dazu nötige einfache mehrheit wurde erreicht,und das vorstandsmitglied abgewählt.nun stellen 4 mitglieder darunter der abgewählte vorsitzende und auch ein weiteres VS mitglied,einen wiederruf zu der versammlung,ohne begründung ect.wie müßen sich jetzt die restlichen mitglieder bzw. der vorstand verhalten ? und ist der vorstand mit momentan 3 statt 4 mitgliedern handlungsfähig? für eure schnelle hilfe danke ich im vorraus. |
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| AW: abwahl VS mitglied Was sagt die Satzung zum Thema Widerruf bzw. Handlungsfähigkeit des Vorstands? Interessant für den Vorstand wäre hier auch noch, was die Satzung über die Beschlussfähigkeit des Vorstands sagt. Der Vorstand sollte baldmöglichst eine Nachwahl durchführen um den unbesetzten Posten zu besetzen. |
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| AW: abwahl VS mitglied hallo danke für deine schnelle antwort. Also die Satzung sagt über diese punkte garnichts aus,sie sind nicht mal erwähnt.lediglich dieser absatz hat annähernd damit zu tun: Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein jeweils gemeinschaftlich,darunter 1.oder2.vorsitzende.der Vorstand besteht aus 4 mitgliedern. das ist alles. |
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| AW: abwahl VS mitglied Zitat:
Wie lautete die Tagesordnung ? Die Annahme eines Mißtrauensantrages bedeutet keine Abwahl. Wieso stand außer Abwahl des Vorsitzenden nicht die Neuwahl des Vorsitzenden auf der Tagesordnung ?
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| AW: abwahl VS mitglied Die tagesordnung zur quartalsversammlung wurde vom damaligen 1 vorsitzenden so ausgehängt:1.Bericht Vorstand 2.Bericht Schatzmeister 3.Bericht Revision 4.Verschiedenes. diese wurde jedoch geändert durch 2 Vorstandsmitglieder darunter der 2.Vorsitzende.hinzugefügt wurde an erster stelle der punkt: Behandlung des Mißtrauensvotum vom ....2011 gegen den 1. Vorsitzenden ... ! Widerruf der bestellung zum 1.Vorsitzenden herr ... In dem von der mehrheit der Mitglieder gestellten Mißtrauensvotum wurde um eine neu wahl des vorstandes verlangt.zu der neuwahl kam es nicht in der versammlung da die diskusionen überkochten und alles auseineander geriet. |
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| AW: abwahl VS mitglied Erfolgte die Änderung und Bekanntgabe der neuen TO fristgerecht, also entsprechend satzungsgemäßen Einladungsfrist?
__________________ == == == == == == == == == == == == == == == == == Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder! MfG Erbsenzähler Bitte keine Diskussion per PN |
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| AW: abwahl VS mitglied Was regelt die Satzung zum Thema Erstellung und Änderung der Tagesordnung der MV ? Wie muß eingeladen werden ? Nur durch Aushang ?
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| AW: abwahl VS mitglied Hallo also die änderung wurde wurde 2 tage vor der Versammlung durch 2 vorstandsmitglieder vorgenommen,da auf die bitte einer benötigten Vorstandssitzung keine reaktionen kamen.am abend vor der versammlung wurde der sitzung dann doch zugestimmt und diese 1 stunde vor der MV abgehalten.mit dem resultat das diese dann ziemlich schnell wieder beendet wurde da dort schon die gemüter kochten. Erstellung und änderung der TO ist in der satzung nicht erwähnt.hier noch 2 asätze aus der satzung: Zur Vorstandswahl und Jahreshauptversammlung muß vom 1.Vorsitzenden unter bekanntgabe der TO schriftlich 2 Wochen im vorraus eingeladen werden. Die Mitgliederversammlungen werden durch aushang mit der TO im Schaukasten auf dem Vereinsgelände einberufen. |
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| AW: abwahl VS mitglied Der entscheidende Satz aus der Satzung ist: Zitat:
2.) Für eine neue Versammlung mit geänderter Tagesordnung wäre wiederum die satzungsgemäße Einladungsfrist ( 2 Wochen) einzuhalten gewesen. Somit konnten Beschlüsse nur mit der ursprünglichen Tagesordnung gefaßt werden.
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| AW: abwahl VS mitglied ja das ist richtig aber hier ging es um eine normale quartalsversammlung und nicht um die jahreshauptversammlung.der betreff für normale versammlungen wurde nicht erwähnt in der satzung.desweiteren hatte ich heute ein telf.gespräch mit der rechtspflegerin des zuständigen registergerichts: diese meinte zum fall das der einzige punkt der ihr da bauchschmerzen macht ist das die TO erst so kurz vor der versammlung hinzugefügt wurde.??? ansonsten hätte ich noch eine kleine frage an euch: kann ein mitglied was zur versammlung verhindert ist auch schriftlich oder mit einer vollmacht ein nichtmitglied dazu beauftragen seine stimme abzugeben? das wäre mir ganz wichtig. ich weis nun seit heute von unserem notar das die satzung nicht nur veraltet (1994) ist sondern auch nicht gerade viel aussagt.diese besteht aus 27 punkten die hälfte davon regelt vorstands und mitglieder angelegenheiten. |
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