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Abwahl - Vorstand

Dies ist eine Diskussion zu Abwahl - Vorstand innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  • 1 Post By ugoetze

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  #1 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 16:47
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Cool Abwahl - Vorstand

Mal angenommen, ein regionale Sportverband mit ca. 18 Mitgliedsvereine (fast alle ausländische Herkunft) interne Probleme hat.

Der Vorstand (4 Personen) besteht aus Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Geschäftsführer und Schatzmeister. Der Schatzmeister arbeitet gegen der anderen Vorstandsmitglieder und hat die Unterstützung von ca. 6 der Vereine (ordentliche Mitglieder). Die drei andere Vorstände sind ein Einheit und arbeiten gut zusammen und haben die Unterstützung der Mehrheit der Mitgliedern.

Jetzt kommt ein Antrag für eine ausserordentliche Sitzung. Mann braucht laut Satzung nur 25% der Mitgliederunterschriften um das machen zu können. Sie haben ca. 30 % der Unterschriften.

"Der Vorstand kann, bei besonderem Anlaß einen außerordentlichen Mitgliederversammlung binnen vier Wochen einberufen. Er ist hierzu verpflichtet, wenn mindestens 25 % der ordentlichen Mitglieder dies schriftlich beantragen"

Ein Tagesordnung wurde auch vorgeschlagen mit dem TOP "Abwahl des Vorstandes."

Um das machen zu können, muss man 50 % der Mitgliederunterschriften. Das ist nicht der Fall.

"Ein Antrag für den Ausschluß nach § 7 a) – d) gegen ein Vorstandsmitglied ist nur dann berechtigt, wenn mindestens 50% der Mitglieder dieses beantragen."


Die Fragen sind:
1. Kein Grund würde genannt. Die Gründe sind nur persönliche Feindschaften. Es besteht kein Verdacht an Untreue usw. Muss man ein Grund nennen.

2. Muss ein ausserordentliche Sitzung stattfinden? Wer darf der Ort und Tagesablauf bestimmen? Der Vorstand oder der Antragsteller?

3. Muss der Abwahl stattfinden?
"Das Ausschlußverfahren gegen ein Vorstandsmitglied wird durch die übrigen Mitglieder des Vorstands durchgeführt."

4. Ist Abwahl das gleiche wie Ausschluss? Die Satzung hat nichts drin über die Modalitäten eines Abwahls?

Ich wäre für alle Fragen sehr dankbar.
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Alt 03.02.2012, 16:53
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AW: Abwahl - Vorstand

Zitat:
"Der Vorstand kann, bei besonderem Anlaß einen außerordentlichen Mitgliederversammlung binnen vier Wochen einberufen. Er ist hierzu verpflichtet, wenn mindestens 25 % der ordentlichen Mitglieder dies schriftlich beantragen"
Der Vorstand hat dem Minderheitenbegehren zu folgen und eine Mitgliederversammlung einzuberufen.
Zitat:
Ein Tagesordnung wurde auch vorgeschlagen mit dem TOP "Abwahl des Vorstandes."
Dieser Tagesordnungspunkt ist aufzunehmen.
Zitat:
"Ein Antrag für den Ausschluß nach § 7 a) – d) gegen ein Vorstandsmitglied ist nur dann berechtigt, wenn mindestens 50% der Mitglieder dieses beantragen."
Ein Ausschluss bedeutet, dass das Vorstandsmitglied aus dem Verein ausgeschlossen werden soll.
Vorliegend ist eine Abwahl beabsichtigt, dazu ist die Stimmenmehrheit von 50% nicht erforderlich. Vielmehr wird auf der Mitgliederversammlung über den Antrag der Abwahl abgestimmt. Wenn dieser Antrag die Mehrheit der anwesenden Mitglieder findet, ist die Abwahl vollzogen.
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abwahl, vereinsrecht, vorstand

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