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Abwahl von Mandatsträgern eines E.V.

Dies ist eine Diskussion zu Abwahl von Mandatsträgern eines E.V. innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 06.05.2011, 21:59
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Abwahl von Mandatsträgern eines E.V.

Ich habe eine Frage zur Abwahl von gewählten Funktions- bzw. Mandatsträgern eines Vereins. Zur Abwahl von Vorständen, bzw. Vorstandsmitgliedern habe ich hier schon einiges gefunden, mir geht es aber um andere, von der MV gewählte Funktionsträger eines Vereins, die keine Vorstandsmitglieder sind.

Konkret handelt es sich um ein Mitglied einer Gruppe von Ob-Männern, bzw. –frauen, die jeweils einzeln von der MV gewählt werden und Ansprechpartner sind für eventuelles ethisches Fehlverhalten von Vereinsmitgliedern im Umgang mit ihren Klienten.
Diese können sich an die ‚Ob-Leute’wenden.

Einer dieser Personen hat sich nun als große Belastung für die ganze Gruppe der Ob-Leute herausgestellt und es tauchte die Frage auf, ob diese Person vor Ablauf ihrer Amtszeit von der MV abgewählt werden könnte, bzw. welche Gründe dafür geltend gemacht werden könnten.

In der Satzung des Vereins gibt es keinerlei Aussagen zur Abwahl von wem auch immer!

Kann jemand diese Frage beantworten?
Gleich mal besten Dank im Voraus!
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Alt 07.05.2011, 14:38
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AW: Abwahl von Mandatsträgern eines E.V.

Hallo,
§ 27 Abs. 2 BGB läßt sich nicht so ohne wieteres auf alle Amtsträger übertragen. Mandatsträger ist mir hier zu pauschal.
Ich würde gern schon mehr wissen, was über den Mandatsträger in der Satzung steht.
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 07.05.2011, 14:51
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AW: Abwahl von Mandatsträgern eines E.V.

Okay!
Leider steht in der Satzung nichts dazu! (Ich ahne schon lange, dass unsere Satzung sehr revisionsbedürftig ist!)Es gibt aber extra Leitlinien für die Obmänner(frauen), da werde ich einmal nachsehen, ebenso in der GO, vielleicht ist dort Genaueres zu finden.
Gibt es irgendwelche genaueren Anhaltspunkte oder Stichworte, nach
denen ich suchen soll?
Wie gesagt - gewählt werden die Onleute alle drei Jahre von der MV (einzeln, nicht als Gruppe).
Aber ich werde weiter suchen, kann aber erst in ein paar Stunden!
Danke erstmal für das Interesse!
P.S.
Ich kann schon auch Genaueres über den betreffenden Fall sagen, wollte aber erst mal nicht zu redundant werden!
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  #4 (permalink)  
Alt 07.05.2011, 15:18
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AW: Abwahl von Mandatsträgern eines E.V.

Gibt es irgendwo eine festgeschriebene Amtsdauer ?
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  #5 (permalink)  
Alt 07.05.2011, 19:28
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AW: Abwahl von Mandatsträgern eines E.V.

Ja, sie werden auf die Dauer von drei Jahren von der MV gewählt!

Ich weiß auch nicht, ob der Begriff "Mandatsträger" hier wirklich zutreffend ist, ich habe ihn einfach genommen, um aufzuzeigen, dass es sich um gewählte Ämter handelt, die aber nicht zu den 'ordentlichen' Organen eines Vereins zählen (wie z.B. Vorstand, Erweiterter Vorstand, MV).
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  #6 (permalink)  
Alt 07.05.2011, 19:40
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AW: Abwahl von Mandatsträgern eines E.V.

Wo und wie (Wortlaut) steht das da ?
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  #7 (permalink)  
Alt 07.05.2011, 20:30
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AW: Abwahl von Mandatsträgern eines E.V.

"Die Mitgliederversammlung wählt zehn fachlich und persönlich geeignete Obleute, darunter mindestens vier Frauen bzw. vier Männer, für einen Zeitraum von drei Jahren; eine einmalige Wiederwahl für weitere drei Jahre ist möglich."
(so steht in den von der MV verabschiedeten Ethikleitlinien)
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  #8 (permalink)  
Alt 07.05.2011, 20:43
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Welche Satzungsgrundlage gibt es für diese Ethikleitlinien.
Wenn es sie gibt, was soll darin näher geregelt werden ?
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  #9 (permalink)  
Alt 07.05.2011, 20:55
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Die Frage ist gut :-))
Unsere (diesbezüglich ein wenig veraltete) Satzung sagt darüber gar nichts aus, die GO auch nicht. Die Ethikleitlinien stellen gewissermaßen eine moralisch-ethische Selbstverpflichtung der Mitglieder dar, mit den Kunden/Klienten ethisch verantwortungsbewusst umzugehen.
Die Ob-Leute können im Fall von Kunden/Klienten, die sich nicht gut behandelt fühlen, angesprochen werden und haben eine Vermittlerfunktion. Kann keine Vermittlung erreicht werden, geht der Fall an die Schiedskommission, deren Vorsitz ein Richter innehat (haben muss!).
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  #10 (permalink)  
Alt 07.05.2011, 21:08
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Nach den vielen Vorfragen denke ich die MV hat ohne Satzungsermächtigung krafts eigenem Recht eine Art Kommision eingesetzt, welche sie auch wieder abschaffen oder ändern kann.
Sie könnte danach die Größe der "Kommision" ändern oder Mitglieder abberufen/hinzuwählen.
Dazu müßten gegebenfalls die Ethikleitlinien geändert/ergänzt werden.
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