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Abstimmung und Beschlußfassung

Dies ist eine Diskussion zu Abstimmung und Beschlußfassung innerhalb des Forums Vereinsrecht

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Alt 15.01.2012, 11:23
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Question Abstimmung und Beschlußfassung

Hallo,

Abstimmung

wenn mal angenommen eine Fördergesellschaft bei einer Mitgliederversammlung zuvor die Frage stellt, offener oder geheimer Abstimmung, wann muß eine geheime Abstimmung erfolgen?

Genügt es, wenn ein Mitglied für eine geheime Abstimmung ist, oder muß es die Mehrheit sein?


Beschlußfassung

Wie weit ist ein Vorstad z.B. an dem Beschluß der Mitgliederversammlung gebunden?
Wie sähe es bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung aus?
Wenn z.B. der Vorstand behauptet, dass der Vorstand nicht an einem Beschluß der Mitgliederversammlung gebunden ist.
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  #2 (permalink)  
Alt 15.01.2012, 11:44
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AW: Abstimmung und Beschlußfassung

Zitat:
wenn mal angenommen eine Fördergesellschaft bei einer Mitgliederversammlung zuvor die Frage stellt, offener oder geheimer Abstimmung, wann muß eine geheime Abstimmung erfolgen?
Wenn die Satzung darüber keine Bestimmung enthält, entscheidet der Versammlungsleiter oder die Mehrheit der Mitgliederversammlung.
Zitat:
Wie weit ist ein Vorstad z.B. an dem Beschluß der Mitgliederversammlung gebunden?
Das hängt wiederum von der Satzung ab: Wenn die Mitgliederversammlung das Recht hat, entsprechende Beschlüsse zu fassen, muss der Vorstand - wenn die Beschlüsse nicht Satzung oder Recht verletzen - diese ausführen. Ansonsten steht es in seinem Ermessen, ob er die Beschlüsse ausführt. Es spielt keine Rolle, ob der Beschluss auf einer ordentlichen oder außerordentlichen MV gefasst wurde.
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  #3 (permalink)  
Alt 15.01.2012, 12:17
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AW: Abstimmung und Beschlußfassung

Zitat:
Beschlußfassung

Wie weit ist ein Vorstad z.B. an dem Beschluß der Mitgliederversammlung gebunden?
Wie sähe es bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung aus?
Wenn z.B. der Vorstand behauptet, dass der Vorstand nicht an einem Beschluß der Mitgliederversammlung gebunden ist.
Auch wenn das Thema in die Zuständigkeit der MV fällt, besteht immer das Problem (des § 32 Abs. 1 Satz 2 BGB) dass es dafür einen passenden Tagesordnungspunkt geben muß. Dies wird ein dazu negativ eingestellter Vorstand (welcher ja die Tagesordnung festlegt) möglichst verhindern wollen.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

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