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abstimmung im vorstand

Dies ist eine Diskussion zu abstimmung im vorstand innerhalb des Forums Vereinsrecht

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Alt 04.12.2011, 18:24
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abstimmung im vorstand

mal folgender fiktiver Gedanke:

Vorstandssitzung, einberufen durch den 1.Vors.,anwesend sind 5 V-mitglieder, 2 weitere haben ihre Stimme an andere V-mitglieder übertragen.
streitpunkt ist die Anschaffung eines Großgerätes. Nach einigen gerede wird auf Wunsch des 1. Vors. abgestimmt. Abstimmung ist 4 zu 3 für das neue Gerät. Daraufhin tritt der 1. Vorsitzende tags darauf zurück.
Anschließend wird behauptet das die Abstimmung nicht rechtens wäre da einer der Anwesenden keine Stimme habe. Bisher spielte dies aber keine rolle und das großgerät wurde, aufgrund der Abstimmung, schon bestellt.
frage: Ist diese Abstimmung trotzdem rechtens, da ja alle bis dahin davon ausgingen das die Stimmenverteilung so richtig ist?
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Alt 04.12.2011, 19:01
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AW: abstimmung im vorstand

Zitat:
Ist diese Abstimmung trotzdem rechtens
wie immer ohne Kennntis der Satzungsregelungen keine fundierte Antwort.
Steht in der Satzung dass man innerhalb des Vorstandes Stimmen übertragen darf ?
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 04.12.2011, 19:08
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AW: abstimmung im vorstand

in der satzung steht das man 2 stimmen übertragen bekommen kann, allerdings ohne abgrenzung ab nun in der vorstandssitzung oder in der mv.
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  #4 (permalink)  
Alt 04.12.2011, 19:34
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AW: abstimmung im vorstand

Der wörtliche Text würde in dieser fiktiven Satzung einschl. Überschrift des §§ lauten ?
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  #5 (permalink)  
Alt 04.12.2011, 19:40
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AW: abstimmung im vorstand

abgesehen davon, was ist mit der stimme die angezweifelt wird? denn derjenige war ja, in diesem fiktiven szenario, anwesend und hat abgestimmt.
ich glaube ( glauben heißt ja bekanntlich nicht wissen) das es mal ein gerichtsurteil gab das in etwa lautete: die abstimmung/wahl ist gültig da alle von der richtigkeit überzeugt waren, also des verfahrens. nur bei neuen abstimmungen/wahlen muss der sachverhalt berücksichtigt werden.
ich weiß nicht wie ich diesen fiktiven wall anders schildern soll. es geht ja nicht um die 2 stimmenübertragungen, sondern um die eine stimme des anwesenden. also natürlich in diesem fiktiven fall
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  #6 (permalink)  
Alt 04.12.2011, 20:11
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AW: abstimmung im vorstand

Zitat:
es geht ja nicht um die 2 stimmenübertragungen, sondern um die eine stimme des anwesenden
Die Annahme, dass die Stimmrechtsübertragung unzulässig war, ist aber sehr groß.

Im Übrigen: Gibt es kein Protokoll und was würde über die Protokollierung in der fiktiven Satzung stehen?
Würde das Protokoll genehmigt worden sein ?
__________________
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  #7 (permalink)  
Alt 04.12.2011, 20:16
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AW: abstimmung im vorstand

das protokoll würde genehmigt werden und es gäbe eines!
tut mir leid das ich mich fals ausgedrückt habe vorher.
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  #8 (permalink)  
Alt 07.12.2011, 20:07
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AW: abstimmung im vorstand

Zitat:
Zitat von krabat69 Beitrag anzeigen
abgesehen davon, was ist mit der stimme die angezweifelt wird? denn derjenige war ja, in diesem fiktiven szenario, anwesend und hat abgestimmt.
Kommt darauf an, WARUM derjenige nicht stimmberechtigt sein soll. Oder WARUM er stimmberechtigt sein soll. Wer ist er, welche Rolle füllt er aus, was sagt die Satzung über seine Rolle?

Zitat:
Zitat von krabat69 Beitrag anzeigen
das es mal ein gerichtsurteil gab das in etwa lautete: die abstimmung/wahl ist gültig da alle von der richtigkeit überzeugt waren, also des verfahrens.
So eher nicht. Richtig ist aber z. B., dass diejenigen, die auf die Gültigkeit des Beschlusses vertraut haben, keine Angst vor Regreß haben müssen, wenn sie das teure Gerät bestellt haben und sich hinterher herausstellt, dass der Beschluß nichtig ist. Richtig ist auch z. B., dass man Beschlußmängel, wenn man kann, unverzüglich beanstanden muss. Man darf sich also nicht in einer Vorstandssitzung an der Abstimmung beteiligen und nachträglich Zweifel an der Rechtmäßigkeit vorbringen, die man genausogut auch sofort hätte vorbringen können - unter Umständen kann ein Beschluß dann trotz des eigentlich bestehenden Mangels als wirksam anzusehen sein.
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  #9 (permalink)  
Alt 08.12.2011, 06:32
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AW: abstimmung im vorstand

also in diesem fiktiven verein ist er, laut satzung, der ausbildungswart und im vorstand.
problem dabei: es gibt 2 ausbildungswarte die beim dachverband gemeldet sind.
, einer ist gleichzeitig 2. vors. des vereines. bisher wurde davon ausgegangen das der 2. vors. zwar ausbildungswart ist( schein dazu hat er) aber aufgrund der tätigkeit als 2. vors. das amt nicht innerhalb des vorstandes ausübt. somit, so sahen es bisher alle, machte das mitglied dass, das ebenfalls als a-wart (auch mit schein) gemeldet ist.
wie gesagt, in diesem beispielsverein, wurde das bisher auch so gehandhabt und danach verfahren.
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Alt 08.12.2011, 08:10
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AW: abstimmung im vorstand

Entscheident ist nicht, wer Ausbildungswart ist, sondern wer in das Vorstandsamt Ausbildungswart gewählt wurde.
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