Dies ist eine Diskussion zu Abgrenzung nicht eingetragener Verein vs. GbR innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Abgrenzung nicht eingetragener Verein vs. GbR nach welchen Kriterien kann man prüfen, ob eine Gesellschaft eine GbR oder ein nicht-getragener Verein ist? geschieht dies allein anhand der Satzung? m.W. nach zeichnet sich der nicht eingetragene Verein durch seine körperschaftliche Organisationsstruktur aus, d.h er - hat Organe (Vorstand, Mitgliederversammlung), - hat eine größere Mitgliederzahl (mindestens drei), - besteht trotz Mitgliederwechsel fort - und führt einen eigenen Namen. Für eingetragene Vereine ist eine Satzung mit Inhalten gemäss BGB §§ 57-58 Pflicht. Doch für eine GbR ist m.W nicht mal eine schriftliche Satzung Pflicht, es reicht auch mündliche Absprache. Tritt dies auch auf nicht eingetragene Vereine zu oder müssen diese eine Satzung wie ein e.V. haben? Gelten diese ansonsten als GbR? Nehmen wir an, eine Organisation habe sich eine Satzung gegeben, die den formellen Anforderungen gemäss BGB §§ 57-58 nicht genügt (und auch nicht die Eintragung beabsichtigt). Es seien darin z.B. Name, gemeinsame Ziele, Aufnahmekriterien für Mitglieder, sowie die Rechte und Pflichten eines Führungsteams und dessen Wahl schriftlich festgehalten. In der Praxis würde jedoch min. jährlich eine Mitgliederversammlung einberufen und eine Wahl des Führungsteams durchgeführt und Beschlüsse protokolliert. Der Austritt sei freiwillig und führe zu wechselndem Mitgliederbestand. Das Führungsteam habe weitreichende Befugnisse incl. der Kontrolle des gemeinsamen Vermögens und Ausschluss von Mitgliedern. Liegt nun bereits durch die unvollständige Satzung und stillschweigende Führung im Sinne eines Verein bereits ein nicht-eingetragener Verein vor? Wäre dieser im übrigen, nach neuester Rechtsprechung http://www.zjs-online.com/dat/artikel/2008_3_64.pdf auch aktiv parteifähig. D.h. der einzig wesentliche Unterschied zum e.V wäre die unterschiedliche Haftung? Vielen Dank! |
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| AW: Abgrenzung nicht eingetragener Verein vs. GbR Die geschilderten Modalitäten der Satzung, zum Vorstand und zum Ein- und Austritt von Mitgliedern ist typisch für einen Verein und untypisch für eine GbR. |
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| gbr, nicht-eingetragener, satzung, verein |
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