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Aberkennung der Gemeinnützigkeit

Dies ist eine Diskussion zu Aberkennung der Gemeinnützigkeit innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  • 1 Post By _Erbsenzähler

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  #1 (permalink)  
Alt 31.05.2011, 21:58
Boardneuling
 
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Aberkennung der Gemeinnützigkeit

mal angenommen:
tierheim ist gemeinnützig -anerkannt-.
spenden [futterspenden] sind reichhaltig vorhanden und können nicht in der haltbarkeitszeit verfüttert werden.

angenommen die futterspenden werden anderen tierheimen oder dergl. weitergegeben, besteht hierin eine gefahr, dass die gemeinnützigkeit wegen spenden -anderverwendung- aberkannt werden kann?
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  #2 (permalink)  
Alt 01.06.2011, 09:32
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AW: Aberkennung der Gemeinnützigkeit

Wenn der Tierschutz der Vereinszweck ist und das andere Tierheim die Bedingung des Tierschutzes erfüllt, dann sehe ich kein Problem.

Es gibt kein Haltbarkeitsdatum sondern ein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD).

Für unter 10,- Euro gibt es Tastaturen die auch Großbuchstaben schreiben können.
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Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder!
MfG Erbsenzähler
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  #3 (permalink)  
Alt 01.06.2011, 11:36
V.I.P.
 
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AW: Aberkennung der Gemeinnützigkeit

Zitat:
Zitat von _Erbsenzähler Beitrag anzeigen
Für unter 10,- Euro gibt es Tastaturen die auch Großbuchstaben schreiben können.
Erbsenzähler!
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  #4 (permalink)  
Alt 01.06.2011, 12:00
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AW: Aberkennung der Gemeinnützigkeit

Zitat:
Zitat von Tiger63 Beitrag anzeigen
Erbsenzähler!
Tja, der Name ist Programm
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