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Abberufung + Neuwahl VS

Dies ist eine Diskussion zu Abberufung + Neuwahl VS innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.11.2008, 11:27
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Abberufung + Neuwahl VS

Guten Tag liebe Forums-Gemeinde,
ich erbitte Hilfe und Rat in diesem fiktiver Fall:
angenommen, es gäbe einen e.V. mit einem fünfköpfigen VS. Der VS wäre in sich zerstritten und nicht mehr zur normalen Arbeit fähig. Nun gäbe es ein VS-Mitglied, welches zur nächsten ordentlichen MV den Antrag stellen will, den alten VS abzuberufen und auf der gleichen MV einen neuen VS zu wählen.

Fragen:
1. Zeitpunkt des Antrages: Sollte der Antrag auf Abberufung des alten VS schon in der Einladung zur MV als TOP enthalten sein? Oder reicht es, wenn der Antrag zwei Wochen vor der MV (Vorschrift aus der Satzung) schriftlich gestellt wird? Oder kann dieser Antrag auch auf der MV selbst gestellt werden, evtl. als Dringlichkeitsantrag (2/3-Mehrheit lt. Satzung notwendig)? Gelten für Anträge von VS-Mitgliedern dieselben Fristen wie für normale Mitglieder auch?

2. Wer könnte diesen Antrag stellen: Könnte ein solcher Antrag auch von hauptamtlichen Mitarbeitern des Vereins gestellt werden, oder sind diese zur Loyalität gegenüber dem VS verpflichtet?

3. Neuwahl: Die Abberufung des alten VS wäre lt. Satzung mit einfacher Mehrheit der MV jederzeit möglich. Angenommen, es käme zur Abberufung. Dann würde umgehend ein neuer VS gewählt. Könnten Mitglieder des alten VS kandidieren? Angenommen, es gäbe zu wenig neue Kandidaten. Könnte auch ein unvollständiger VS gewählt werden?

Vielen Dank für die ein oder andere Hilfe bei diesen vielen Fragen!

Geändert von clemens5 (09.11.2008 um 11:49 Uhr).
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Alt 09.11.2008, 17:27
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AW: Abberufung + Neuwahl VS

Hallo,

Um ein Vorstandsmitlgied abzuwählen, muß die Tagesordnung einen entsprechenden TOP enthalten.
Die Tagesordnung nachträglich um einen solchen TOP zu ergänzen, wird kaum gehen, da der BGH solche Anträge, (auch wenn die Tagesordnung lt. Satzung durch Dringlichkeitsanträge ergänzt werden kann) einschränkt.
Das Problem ist also, wie kommt ein solcher Angtrag auf die Tagesordnung, wenn die Merhheit des Vorstandes nicht mitmacht.

Dann bleibt nur die Möglichkeit eines Verfahrens nach § 37 BGB.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

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  #3 (permalink)  
Alt 10.11.2008, 14:12
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AW: Abberufung + Neuwahl VS

Hallo Spezi-3, vielen Dank für die prompte Nachricht.
Es gibt ein Mißverständnis: nicht ein Mitglied des Vs soll abberufen werden, sondern der gesamte VS. Möglicherweise gäbe es auch eine Mehrheit im VS zum Einbringen des TOPs... aber da kommen die im ersten Beitrag gestellten Fragen auf. Also: vielen Dank im Voraus für eure erneute Mühe!
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  #4 (permalink)  
Alt 10.11.2008, 14:29
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AW: Abberufung + Neuwahl VS


Zunächst muß das grundsätzliche Antragsrecht geklärt werden.
In der Regel haben Mitglieder nach der Satzung kein Recht Anträge zur Aufnahme/Ergänzung der Tagesordnung zu stellen.
Steht bei euch etwas anderes in der Satzung ?
Enthält die Satzung Regelungen zur Abwahl des Vorstandes ?

Außerdem siehe meinen Hinweis auf die Entscheidung des BGH.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

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  #5 (permalink)  
Alt 10.11.2008, 20:37
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AW: Abberufung + Neuwahl VS

In der Satzung steht nur das im ersten Beitrag Erwähnte zur Abberufung des VS.
Hat ein VS-Mitglied dieselben Antrags-Rechte wie ein normales Vereinsmitglied auch?
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  #6 (permalink)  
Alt 10.11.2008, 20:41
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AW: Abberufung + Neuwahl VS

Zitat:
In der Satzung steht nur das im ersten Beitrag Erwähnte zur Abberufung des VS.
Dann lies mal nach.
Handelt es sich um einen e.V. ?


Müssen Vorstandsmitglieder auch Mitglied sein ?
__________________
Mit Gruß Spezi-3

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  #7 (permalink)  
Alt 11.11.2008, 20:06
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AW: Abberufung + Neuwahl VS

Hallo, vielen Dank für die Mühe, die ich sehr schätze! Ich glaubte, den Fall eingangs relativ genau beschrieben zu haben. Dort steht, dass es sich um einen e.V. handelt und alles was ich über die Abberufung in der Satzung gefunden habe.

Meine Fragen beziehen sich auf den Zeitpunkt des Antrages (1), die Person des Antragstellers (2) und die mögl. Neubesetzung des VS (3). Trotzdem ich in diesem sehr hilfreichen Forum schon viele Antworten gefunden habe, fehlen mir hierzu noch Informationen. Über weitere Hilfe würde ich mich freuen!
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  #8 (permalink)  
Alt 11.11.2008, 21:27
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AW: Abberufung + Neuwahl VS

Also mal anders.

Zitat:
1. Zeitpunkt des Antrages: Sollte der Antrag auf Abberufung des alten VS schon in der Einladung zur MV als TOP enthalten sein?
JA, er muß auf der Tagesordnung stehen.

Zitat:
Oder reicht es, wenn der Antrag zwei Wochen vor der MV (Vorschrift aus der Satzung) schriftlich gestellt wird? Oder kann dieser Antrag auch auf der MV selbst gestellt werden, evtl. als Dringlichkeitsantrag (
Wie lautet die Vorschrift aus der Satzung ? Muss der Vorstand jedem Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung entsprechen ?
Nachdem die Einladung mit der Tagesordnung versandt wurde, bedeutet dieses dass die Tagesordnung geändert/ergänzt werden müßte.
Dieses geht zum Thema Abwahl NICHT durch einen Dringlichkeitsantrag von Mitgliedern.
Nur der Vorstand kann die Tagesordnung ergänzen und auch nur innerhalb der Einladungsfrist.

Zitat:
Gelten für Anträge von VS-Mitgliedern dieselben Fristen wie für normale Mitglieder auch?
Außerhalb der Vorstandssitzung: JA

Zitat:
2. Wer könnte diesen Antrag stellen: Könnte ein solcher Antrag auch von hauptamtlichen Mitarbeitern des Vereins gestellt werden, oder sind diese zur Loyalität gegenüber dem VS verpflichtet?
Solche Anträge Ergänzung der Tagesordnung um den TOP Abwahl sind nicht möglich !!

Zitat:
3. Neuwahl: Die Abberufung des alten VS wäre lt. Satzung mit einfacher Mehrheit der MV jederzeit möglich. Angenommen, es käme zur Abberufung. Dann würde umgehend ein neuer VS gewählt. Könnten Mitglieder des alten VS kandidieren? Angenommen, es gäbe zu wenig neue Kandidaten. Könnte auch ein unvollständiger VS gewählt werden?
Wenn ein TOP Abwahl des Vorstandes auf die Tagesordnung käme, wäre es nötig für den Fall der Annahme auch einen TOP Neuwahl des Vorstandes vorzusehen.
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  #9 (permalink)  
Alt 12.11.2008, 14:47
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AW: Abberufung + Neuwahl VS

Hallo und vielen Dank für die neuerliche Mühe! Das war eine gute Hilfe, allmählich lichtet sich das Dunkel... es bleiben noch folgende Fragen übrig:

1. Zitat: "Nur der Vorstand kann die Tagesordnung ergänzen und auch nur innerhalb der Einladungsfrist."
Bräuchte es für die Annahme einer solchen Ergänzung eine Abstimmung im VS bzw. eine Mehrheit im VS? Was ist die Einladungsfrist? Sind das die (bei unserem Verein X) 4 Wochen, die zwischen Einladung und MV liegen?

2. Zitat: "Wenn ein TOP Abwahl des Vorstandes auf die Tagesordnung käme, wäre es nötig für den Fall der Annahme auch einen TOP Neuwahl des Vorstandes vorzusehen."
Könnten Mitglieder des alten VS kandidieren? Angenommen, es gäbe zu wenig neue Kandidaten. Könnte auch ein unvollständiger VS gewählt werden?

Habe in diesem Zusammenhang auch nach "kommissarischer VS" gesucht und nicht viel gefunden. Hat jemand einen Tipp? Vielen Dank!
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  #10 (permalink)  
Alt 12.11.2008, 16:44
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AW: Abberufung + Neuwahl VS

Viele Antworten auf die Fragen ergeben sich aus der hier unbekannten Satzung.

Zitat:
Bräuchte es für die Annahme einer solchen Ergänzung eine Abstimmung im VS bzw. eine Mehrheit im VS?
Normalerweise : JA

In der Satzung sollte stehen, wer zur Versammlung einladen darf. Vorher sollte eigentlich eine Vorstandssitzung stattfinden, welche die Tagesordnung beschließt.

Nach außen ist eine Einladung aber auch wirksam, wenn der zur Einladung berechtigte, die Tagesordnung selbst festlegt.

Eine Änderung/Ergänzung der Tagesordnung erfordert einen Vorstandsbeschlusss mit der Mehrheit die für Vorstandsbeschlüsse in der Satzung steht.

Zitat:
Was ist die Einladungsfrist? Sind das die (bei unserem Verein X) 4 Wochen, die zwischen Einladung und MV liegen?
Die Frist zwischen dem Empfang der Einladung und dem Versammlungstermin.
Die Frist muß auch in der Satzung stehen und diese maßgeblich.
Auf die bisherige Handhabung kommt es nicht an.

Zitat:
Könnten Mitglieder des alten VS kandidieren?
JA.
Zitat:
Könnte auch ein unvollständiger VS gewählt werden?
Gewählt schon, nur ist ein Vorstand dessen Ämter nicht alle besetzt sind, nicht beschlussfähig.
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