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Alt 14.04.2012, 18:53
Tiger63 Tiger63 ist offline
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AW: Satzung - Verständnisfragen

Zitat:
Zitat von Spezi-3 Beitrag anzeigen
Auch wer zur MV einladen darf wird da stehen.
Es heißt: "Der Vorstand beruft zur MV ein." Reicht es also jetzt, wenn die Einladung zur MV per E-Mail verschickt wird mit "gez. XXX, 3. Vorsitzender"? Vorsitzender 1 und 2 sind ja nicht mehr....

Weiter heißt es zur Auflösung: "Es müssen 4/5 der Mitglieder anwesend sein und mit 3/4 der Stimmen die Auflösung beschließen. Kann kein Beschluss gefasst werden, muss sofort eine weitere MV einberufen werden, die unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist."

Das ist ja nun eindeutig - bei der 1. MV kann man sofort protkollieren, dass sie nicht beschlussfähig war und bei der 2. MV die Auflösung beschließen, da ohnehin max. 8-10 Mitglieder kommen werden....also nur ca. 30%.

"Die zu bestimmenden Liquidatoren haben das Vereinsinventar zu Geld zu machen und nach Auflösung des Vereines an AAA zu überweisen."
Was nun jedoch "Inventar" ist, ist nicht definiert und auch nicht, wie die Veräußerung zu erfolgen hat....reicht evtl. eine Zeitungsannonce mit Vereinsflohmarkt an Tag X von z.B. 8-15Uhr - was dann nicht verkauft ist,wandert in den Müll???

Darf das Vereinsvermögen weit unter Wert verschleudert werden???

Gibt es da Vorschriften, die der Liquidator beachten muss, um später keine Probleme zu bekommen?

Muss er z.B. die Vereinsshirts von den Mitgliedern zurückholen und zu Geld machen? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen...
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