
29.01.2012, 20:26
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| V.I.P. | | Registriert seit: Jun 2011
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| AW: Fragen zum Hafrungsrecht Zitat:
Zitat von Spezi-3 Die Beuteilung nach dem Vereinsrecht scheint mir nicht abwegig, | Ich wundere mich, dass dieser Fall überhaupt unter "Vereinsrecht" angeboten wurde. Der einzige für die Frage relevante Aspekt, der nicht ins allgemeine Haftungsrecht gehört, ist § 31 BGB, und selbst der ist nicht wirklich vereinsspezifisch. Zitat:
Zitat von Spezi-3 aber liegt überhaupt ein Haftungsfall vor und welche Garantien hatte der Verein übernommen? | Er muss keine Garantien übernommen haben. Wenn der Verein ein Karussel betreibt und Du das als Volljähriger besteigst und verletzt wirst, weil es wegen bekannter Mängel gar nicht hätte betrieben werden können, haftet der Verein auch, ohne dass er Dir vorher garantiert, dass Du die Fahrt unbeschadet überstehst. Zitat:
Zitat von Spezi-3 Die Teilnehmer waren doch geschäftsfähig und wußten auch von der Lawinenwarnung oder nicht ?
Zur Teilnahme gezwungen wurden sie auch nicht. | Dass sie von der Warnung wussten, geht aus dem Sachverhalt nicht hervor. Und selbst wenn sie es wussten, trifft sie allenfalls ein Mitverschulden, wenn überhaupt, da sie sich auf das Urteil eines Bergführers verlassen durften. Wenn der Bergführer natürlich nur gesagt hätte: "Hoffen wir mal, dass nichts passiert" - und die Leute wären trotzdem mitgegangen, dann dürfte das Mitverschulden wohl ausschlaggebend sein.
__________________ "Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht) Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen. |