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Alt 29.01.2012, 20:26
Soliton Soliton ist gerade online
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AW: Fragen zum Hafrungsrecht

Zitat:
Zitat von Spezi-3 Beitrag anzeigen
Die Beuteilung nach dem Vereinsrecht scheint mir nicht abwegig,
Ich wundere mich, dass dieser Fall überhaupt unter "Vereinsrecht" angeboten wurde. Der einzige für die Frage relevante Aspekt, der nicht ins allgemeine Haftungsrecht gehört, ist § 31 BGB, und selbst der ist nicht wirklich vereinsspezifisch.

Zitat:
Zitat von Spezi-3 Beitrag anzeigen
aber liegt überhaupt ein Haftungsfall vor und welche Garantien hatte der Verein übernommen?
Er muss keine Garantien übernommen haben. Wenn der Verein ein Karussel betreibt und Du das als Volljähriger besteigst und verletzt wirst, weil es wegen bekannter Mängel gar nicht hätte betrieben werden können, haftet der Verein auch, ohne dass er Dir vorher garantiert, dass Du die Fahrt unbeschadet überstehst.

Zitat:
Zitat von Spezi-3 Beitrag anzeigen
Die Teilnehmer waren doch geschäftsfähig und wußten auch von der Lawinenwarnung oder nicht ?
Zur Teilnahme gezwungen wurden sie auch nicht.
Dass sie von der Warnung wussten, geht aus dem Sachverhalt nicht hervor. Und selbst wenn sie es wussten, trifft sie allenfalls ein Mitverschulden, wenn überhaupt, da sie sich auf das Urteil eines Bergführers verlassen durften. Wenn der Bergführer natürlich nur gesagt hätte: "Hoffen wir mal, dass nichts passiert" - und die Leute wären trotzdem mitgegangen, dann dürfte das Mitverschulden wohl ausschlaggebend sein.
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"Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht)
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