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Alt 01.09.2010, 08:18
teutenbuxe teutenbuxe ist offline
Boardneuling
 
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AW: Stimmberechtigung nur bei Mitgliedern, die bei der ersten Abstimmung anwesend waren.

Wie und ob die Versammlung beendet ist, kann ich nicht sagen. Würde es denn einen Unterschied machen, wenn die Versammlung beendet oder nicht beendet wurde?
Es ist wohl so abgelaufen, dass die Stimmabgaben ausgezählt wurden und nach Stimmabgabe viele schon die Versammlung verlassen haben. Daraufhin wurde die Abstimmung für nichtig erklärt und sie am nächsten Werktag erneut abgehalten. In der Nichtigerklärung liegt wohl keine Beendigung der Versammlung bzw Abstimmung.
Gibt es hier irgendwelche Rechtsgrundlagen, dass der Versammlungleiter so verfahren durfte? Wie gesagt, die Satzung gibt hierzu nichts her.
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