
31.08.2010, 19:33
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| V.I.P. | | Registriert seit: Oct 2005
Beiträge: 2.676
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| AW: Stimmberechtigung nur bei Mitgliedern, die bei der ersten Abstimmung anwesend waren. Wie schon geschrieben, es liegt am Versammlungsleiter wie er verfährt.
Wie und wann wurde denn die Forsetzung der Versammlung angekündigt ? Wurde die erste Versammlung geschlossen ?
Es fehlen nachwievor mehr Details über das Ende des betreffenen TOP's bzw. der Versammlung.
__________________ Mit Gruß Spezi-3
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