
03.04.2010, 15:42
|
| Neues Mitglied | | Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 2
| |
| AW: Zum Zuchtleiter Gewählt- Vom Vorstand ignoriert! Sicherlich gibt es dieses Amt laut Satzung.Er kann auch nur von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 3 Jahren gewählt werden. Der Zuchtleiter leitet den Zuchtausschuß. Dem Zuchtleiter obliegt das Zuchgeschehen insgesamt. Er leitet die Zucht, ernennt Zuchtwarte, organisiert Zuchttauglichkeitsprüfungen, kann in das Zuchtgeschehen eingreifen sofern das Tierschutzgesetz nicht eingehalten wird, berät Züchter, nimmt Zwinger ab, nimmt Welpen ab, kann Strafen verhängen(bei Verstößen gegen die Zuchtordnung). Der Zuchtleiter ist ebenfalls Mitglied des Hauptvorstandes des Vereins. Alles in allem ist dieses Amt eine Schlüsselposition innerhalb des Rassehundezuchtvereins. |