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Zitat von JotEs Hallo,
eine "Interessengemeinschaft" ist, wie "13" schon schrieb, keine gesetzlich vorgesehene Gesellschaftsform. Deshalb findet man auch keine Gesetze, die sich auf einen so bezeichneten Zusammenschluss von Personen beziehen.
Aber natürlich gibt es in Deutschland nichts, was Nichts ist. Deshalb ist eine solche Interessengemeinschaft vom rechtlichen Standpunkt gesehen als Gesellschaft im Sinne des BGB zu betrachten, also als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Dafür spricht auch gerade der im Beispiel von "langguuschte" genannte Zweck, nämlich der Betrieb einer Stromversorgungsanlage durch einen festen Nutzerkreis.
Ein Verein ist grundsätzlich durch laufend wechselnde Mitglieder gekennzeichnet, eine GbR hingegen gerade nicht.
JotEs |
Hallöle, das Thema scheint sich über die Jahre zu ziehen...
Im Allgemeinen scheint eine Abgrenzung zwischen IG, ARGE, GbR, e.V., ne.V. nicht so einfach möglich zu sein. Bei den wirtschaftlichen Interessen gibt es ja dann auch noch den Fall der "Gemeinnützigkeit", der ja selbst bei einer GmbH noch denkbar ist.
Kann es sein, dass letzten Endes nur zwei Themen stehen bleiben:
1. persönliche Haftung (dereinzelnen Mitglieder/Personen/Gesellschafter)?
2. steuerliche Behandlung
Stimmt denn, dass alle "Mitglieder", ob IG, ARGE, GbR, e.V. ne.V. etc haftungsrechtlich in einem Boot sitzen - also letztlich persönlich haften, während nur die Gesellschafter sog. Kapitagesellschaften (und der "eingezahlte"
Kommanditist bei einer KG) vor einer persönlichen Haftung geschützt sind?
Die steuerliche Seite vage ich da garnicht vertiefen zu wollen - aber falls sich da jemand auskennt?
Grüße
dolusdirectus