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Alt 31.03.2008, 18:02
JotEs JotEs ist offline
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AW: Gründung einer Interessengemeinschaft

Hallo,
bitte lies nochmal die Beiträge in diesem Thread genau durch, insbesondere meinen Beitrag vom 17.11.2007, 12:58 Uhr.

Quintessenz: Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften für eine IG. Dieser Begriff ist gesetzlich nicht normiert. Jedermann kann sich also ohne Weiteres "IG" nennen - die rechtlichen Folgen sind dieselben, wie wenn er sich stattdessen BLABLA oder JUPPHEIDI genannt hätte.

JotEs
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