
31.03.2008, 18:02
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| V.I.P. | | Registriert seit: Nov 2005
Beiträge: 1.059
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| AW: Gründung einer Interessengemeinschaft Hallo,
bitte lies nochmal die Beiträge in diesem Thread genau durch, insbesondere meinen Beitrag vom 17.11.2007, 12:58 Uhr.
Quintessenz: Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften für eine IG. Dieser Begriff ist gesetzlich nicht normiert. Jedermann kann sich also ohne Weiteres "IG" nennen - die rechtlichen Folgen sind dieselben, wie wenn er sich stattdessen BLABLA oder JUPPHEIDI genannt hätte.
JotEs |