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Alt 17.11.2007, 14:58
JotEs JotEs ist offline
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AW: Gründung einer Interessengemeinschaft

Hallo,
eine "Interessengemeinschaft" ist, wie "13" schon schrieb, keine gesetzlich vorgesehene Gesellschaftsform. Deshalb findet man auch keine Gesetze, die sich auf einen so bezeichneten Zusammenschluss von Personen beziehen.

Aber natürlich gibt es in Deutschland nichts, was Nichts ist. Deshalb ist eine solche Interessengemeinschaft vom rechtlichen Standpunkt gesehen als Gesellschaft im Sinne des BGB zu betrachten, also als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Dafür spricht auch gerade der im Beispiel von "langguuschte" genannte Zweck, nämlich der Betrieb einer Stromversorgungsanlage durch einen festen Nutzerkreis.
Ein Verein ist grundsätzlich durch laufend wechselnde Mitglieder gekennzeichnet, eine GbR hingegen gerade nicht.

JotEs

Geändert von JotES (17.11.2007 um 19:01 Uhr).
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