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Alt 17.11.2007, 11:27
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V.I.P.
 
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AW: Gründung einer Interessengemeinschaft

Wenn man sich eine Satzung gibt und einen VS kreiiert, damit das Organisatorische in geordneten Bahnen läuft, dann kann man entweder einen nichteingetragenen Verein oder eben einen e.V. gründen, wobei die letztere Variante für die Betreiber haftungsrechtlich günstiger ist. Unter den beiden fettgedruckten Begriffen lässt sich im Net eine ganze Menge ergurgeln.
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Gruß
13
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