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Alt 17.11.2007, 11:08
langguuschte langguuschte ist offline
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AW: Gründung einer Interessengemeinschaft

Hallo, ich suche zur Zeit auch Antworten zur gleichen Thematik, da wir eine Interessengemeinschaft gründen wollen.
Eine Satzung ist also nicht notwendig. Wir wollen jedoch gerade eine Satzung um Ordnung und Sicherheit für den Betrieb einer gemeinschaftlichen Anlage zur Stromversorgung sicherzustellen und Maßnahmen bei Verstößen gegen einzelne einleiten zu können. Geht das? (Wir sind 14 Wochenendgrundstücksbesitzer mit einem gemeinsamen Stromanschluß)
Wo findet mann rechtliche Grundlagen zur Interessengemeinschaft? Im BGB wird nur das Vereinsrecht geregelt. So weit wollen wir nicht gehen und einen Verein gründen. Oder ist am Ende doch besser einen Verein ins leben zu rufen?
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