
16.03.2005, 17:26
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| V.I.P. | | Registriert seit: Nov 2004 Ort: Dummsdorf an der Knatter
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| AW: Gründung einer Interessengemeinschaft Nein, im vereinsmäßigen Sinne nicht, da eine IG keine rechtliche Institution ist (Personengesellschaft). Das geht wohl nur, wenn jemand auf seinen Namen ein Konto eröffnet und mehreren Vollmacht erteilt. Bei einem Verein muss zur Konto-Eröffnung ein Auszug aus dem VR vorgelegt werden zum Nachweis des Vereinsstatus. Ich bin aber kein Bankfachmann.
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