
29.04.2007, 16:02
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| Senior Mitglied | | Registriert seit: Mar 2007
Beiträge: 254
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| AW: Gründung einer Glaubensgemeinschaft http://bundesrecht.juris.de/bgb/__59.html :
(1) Der Vorstand hat den Verein zur Eintragung anzumelden.
(2) Der Anmeldung sind beizufügen:
1. die Satzung in Urschrift und Abschrift,
2. eine Abschrift der Urkunden über die Bestellung des Vorstands.
(3) Die Satzung soll von mindestens sieben Mitgliedern unterzeichnet sein und die Angabe des Tages der Errichtung enthalten.
Vielen Dank für die Richtigstellung  ! |