
13.11.2006, 09:01
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| V.I.P. | | Registriert seit: Nov 2005
Beiträge: 1.058
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| AW: Nur deutsche Vereinsmitglieder? Hallo,
grundsätzlich gibt es für die Personen, die den Vorstand eines Vereines bilden sollen oder auch einfach nur Vereinsmitglied werden wollen, keinerlei gesetzliche Einschränkungen. Du kannst also den Verein mit deinem chinesischen Freund gründen und er kann auch im Vorstand sein, selbst wenn er nach China zurückgeht. Wichtig ist lediglich, dass der Verein eine ladungsfähige Anschrift in Deutschland hat.
Zu beachten wäre noch, dass ein Verein, dessen Mitglieder oder Leiter überwiegend aus Personen bestehen, die keine Staatsangehörigkeit eines der EU-Staaten besitzen, nach dem Vereinsgesetz als "Ausländerverein" gilt. Einen solchen Verein treffen erweiterte Meldepflichten und er kann unter erleichterten Umständen verboten werden.
JotEs |