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Alt 05.02.2006, 16:29
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V.I.P.
 
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AW: Vereinsauflösung

Der Verein ist grundsätzlich abzuwickeln. Der zu wählende Liquidator sorgt dafür, dass Vereinseigentum "versilbert" wird, Schulden des Vereins beglichen werden, die notwendigen Registeranmeldungen erfolgen und, nach dem Sperrjahr, das Restvermögen an die in der Satzung genannte Organisation ausgekehrt wird (Vermögensbindung!). Ein Zurückbehalten für eigene Feiern kommt daher nicht in Betracht. Da die Vereinsunterlagen von den maßgeblichen Stellen umfangreich nachprüfbar sind und dies auch gerne durchgeführt wird, braucht man sich erst gar keine Gedanken zu machen, etwaiges Vereinsvermögen "beiseite" zu schaffen. Außer einer Menge Ärger ist da nämlich nichts zu erben. Wenn "objektiv" feststeht, dass nichts mehr zu verteilen ist, dann wird das Erlöschen des Vereins eingetragen.

Es wäre allerdings noch von Vorteil zu wissen, ob der dortige Verein gemeinnützig und wie in der Satzung der Anfall des Vereinsvermögens genau geregelt ist.
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Gruß
13
Don´t worry, eat Chappi.

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