
05.02.2006, 16:29
|
| V.I.P. | | Registriert seit: Nov 2004 Ort: Dummsdorf an der Knatter
Beiträge: 1.755
| |
| AW: Vereinsauflösung Der Verein ist grundsätzlich abzuwickeln. Der zu wählende Liquidator sorgt dafür, dass Vereinseigentum "versilbert" wird, Schulden des Vereins beglichen werden, die notwendigen Registeranmeldungen erfolgen und, nach dem Sperrjahr, das Restvermögen an die in der Satzung genannte Organisation ausgekehrt wird (Vermögensbindung!). Ein Zurückbehalten für eigene Feiern kommt daher nicht in Betracht. Da die Vereinsunterlagen von den maßgeblichen Stellen umfangreich nachprüfbar sind und dies auch gerne durchgeführt wird, braucht man sich erst gar keine Gedanken zu machen, etwaiges Vereinsvermögen "beiseite" zu schaffen. Außer einer Menge Ärger ist da nämlich nichts zu erben. Wenn "objektiv" feststeht, dass nichts mehr zu verteilen ist, dann wird das Erlöschen des Vereins eingetragen.
Es wäre allerdings noch von Vorteil zu wissen, ob der dortige Verein gemeinnützig und wie in der Satzung der Anfall des Vereinsvermögens genau geregelt ist.
__________________ Gruß 13 Don´t worry, eat Chappi. War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten (Gelber Punkt rechts neben dem "Permalink"). DANKE! ==> Bitte keine Sachfragen über pN - nutze das Forum zum Vorteil aller! <== |