Dies ist eine Diskussion zu Zeitschriftenfreistück an Haustür innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Zeitschriftenfreistück an Haustür Angenommen bei Person A klingelt es an der Haustür, vor der eine etwas dubios aussehende Person B steht und Person A eine mit "Freistück" beklebte Ausgabe einer Zeitschrift in die Hand drückt und sagt, er, Person B, sei hier nun der Austräger und jeder neue Mieter, hier Person A, würde eine Zeitschrift bekommen. Person A würde dann nach weiteren Zeitschriften die er/sie liest gefragt werden und antwortet darauf nur mit "gelegentlich" bzw. "manchmal". Auf die Aussage, Person B würde Person A mal nen Spiegel in den Briefkasten stecken sagt Person A "Danke" und "Tschüss" und macht die Tür zu. Person B schreibt sich im Beisein von Person A nichts auf und fragt nicht nach weiteren Angaben wie Geburtsdatum, Bankdaten oder sonstigem. Auch eine Unterschrift will Person B von Person A nicht haben. Die Frage ist nun: Hat Person A nun ein Zeitungsabo oder sonstiges trotz fehlender Angaben und Unterschrift zu befürchten? Geändert von Herr_Fugbaum (11.06.2011 um 12:23 Uhr). Grund: Regel falsch gelesen |
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| AW: Zeitschriftenfreistück an Haustür Befürchten, dass da jemand vielleicht kommt und Geld haben will kann er schon. Aber befürchten, dass er wirklich was zahlen muss, muss er wohl nicht. Nach diesen Informationen (wenn nichts weggelassen wurde etc.) ist definitiv kein Abo-Vertrag entstanden und A muss absolut nichts bezahlen. Vor Gericht und auf hoher See liegt man aber bekanntlich in Gottes Hand Obwohl das Risiko hier wohl echt sehr sehr gering ist. Denn der Abo-Unternehmer muss schließlich Beweisen, dass ein Vertrag besteht, wenn er Geld will.Schließlich hätte A dann immer noch ein Widerrufsrecht. Das kann A mangels Belehrung dann auch unendlich lange ausüben. |
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