Dies ist eine Diskussion zu Zahlungspflicht nach Vertrgsrücktritt innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Zahlungspflicht nach Vertrgsrücktritt Person A besucht ein kostenloses Informationsseminar und schließt daraufhin voreilig einen Vertrag zur Seminarteilnahme mit B über mehrere Monate ab. Innerhalb weniger Tage (3) später widerruft A den Vertrag. Im Vertrag steht, dass die erste Seminarmonatsgebühr nicht erstattet werden könnte und eine fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses gem. §627 BGB ausgeschlossen sei. B gewährt A den Rücktritt vom Vertrag, verlangt aber Zahlung i.H.v. insg. 48,- € für vergebliche Auslagen. A könne dafür einen Monat am Seminar teilnehmen. Ist A zur Zahlung verpflichtet? ------------------------------------------------------ Vielen Dank schonmal Carola |
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| AW: Zahlungspflicht nach Vertrgsrücktritt Ja, mMn ist A zu dieser Zahlung verpflichtet. Nachdem hier kein Fernabsatz o.ä. vorliegt, gilt der von A geschlossene Vertrag ohne gesetzliches Rücktrittsrecht. Wenn B von seinen vertraglichen Rechten teilweise zurücktritt, ist das Kulanz. |
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| AW: Zahlungspflicht nach Vertrgsrücktritt Wäre ein gesetzl. Rücktrittsrecht gem. § 312 BGB ("Haustürgeschäft") denkbar, insofern A zu einem kostenlosen "Beratungsgespräch" einwilligte, wozu dieser sich außerdem selbst vorher anmeldete, nachdem er einen Flyer gelesen hatte? A fühlte sich allerdings vom Vertragspartner B während der Vertragsverhandlung "überrumpelt" und unterschrieb den Vertrag voreilig ohne sich die genauen Bedingungen (AGB) vorher durchzulesen. Rechtslage? |
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| AW: Zahlungspflicht nach Vertrgsrücktritt Zitat:
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| AW: Zahlungspflicht nach Vertrgsrücktritt es war ein kostenloses Info-seminar mit anschließendem individuellem Beratungsgespräch |
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