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Zahlungspflicht nach Vertrgsrücktritt

Dies ist eine Diskussion zu Zahlungspflicht nach Vertrgsrücktritt innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.07.2011, 17:59
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Zahlungspflicht nach Vertrgsrücktritt

Folgender angenommener Vorfall:

Person A besucht ein kostenloses Informationsseminar und schließt daraufhin voreilig einen Vertrag zur Seminarteilnahme mit B über mehrere Monate ab. Innerhalb weniger Tage (3) später widerruft A den Vertrag.

Im Vertrag steht, dass die erste Seminarmonatsgebühr nicht erstattet werden könnte und eine fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses gem. §627 BGB ausgeschlossen sei.

B gewährt A den Rücktritt vom Vertrag, verlangt aber Zahlung i.H.v. insg. 48,- € für vergebliche Auslagen. A könne dafür einen Monat am Seminar teilnehmen.

Ist A zur Zahlung verpflichtet?

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Vielen Dank schonmal

Carola
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  #2 (permalink)  
Alt 16.07.2011, 20:05
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AW: Zahlungspflicht nach Vertrgsrücktritt

Ja, mMn ist A zu dieser Zahlung verpflichtet.

Nachdem hier kein Fernabsatz o.ä. vorliegt, gilt der von A geschlossene Vertrag ohne gesetzliches Rücktrittsrecht. Wenn B von seinen vertraglichen Rechten teilweise zurücktritt, ist das Kulanz.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.07.2011, 21:29
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AW: Zahlungspflicht nach Vertrgsrücktritt

Wäre ein gesetzl. Rücktrittsrecht gem. § 312 BGB ("Haustürgeschäft") denkbar, insofern A zu einem kostenlosen "Beratungsgespräch" einwilligte, wozu dieser sich außerdem selbst vorher anmeldete, nachdem er einen Flyer gelesen hatte? A fühlte sich allerdings vom Vertragspartner B während der Vertragsverhandlung "überrumpelt" und unterschrieb den Vertrag voreilig ohne sich die genauen Bedingungen (AGB) vorher durchzulesen.

Rechtslage?
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  #4 (permalink)  
Alt 16.07.2011, 22:06
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AW: Zahlungspflicht nach Vertrgsrücktritt

Zitat:
Zitat von CarolaK Beitrag anzeigen
Wäre ein gesetzl. Rücktrittsrecht gem. § 312 BGB ("Haustürgeschäft") denkbar,
das würde ich auch annehmen. was war denn das für ein seminar?
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  #5 (permalink)  
Alt 17.07.2011, 15:48
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AW: Zahlungspflicht nach Vertrgsrücktritt

es war ein kostenloses Info-seminar mit anschließendem individuellem Beratungsgespräch
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  #6 (permalink)  
Alt 17.07.2011, 15:56
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AW: Zahlungspflicht nach Vertrgsrücktritt

gehts mal bischen genauer? wie genau kam das zustande, sonst kann man nicht sagen, ob nun haustürgrschäft vorlag oder nich. das ist aber wolh das entscheidende hier.
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