Dies ist eine Diskussion zu Zahlungsaufforderung mit hohen Gebühren innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Zahlungsaufforderung mit hohen Gebühren Person X hat ein Webhostingpaket bei einem Internetprovider. Die Zahlung fällt jährlich und im voraus an. Am 09.09. kam eine Rechnung per E-Mail (ohne Digitale Signatur) an Person X mit dem Hinweis, dass die Rechnung bis spätestens 19.09. bezahlt werden muss. Kein Hinweis auf Mahnungen oder zusätzliche Kosten. Am 19.09. kam eine Zahlungserinnerung per E-Mail mit dem Hinweis Person X soll bis zum 24.09. das Geld überweisen. Mittlerweile wurde der Zugang gesperrt - mindestens seit dem Wochenende, vermutlich aber schon länger. Das steht auch so in den AGBs. Am 8. November kam mit Datum vom 4. November eine Zahlungsauffoderung eines Inkassounternehmens im Auftrag des Providers. Darin steht ich soll den ursprünglichen Vertrag, sowie Zinsens und Gebühren/Inkassokosten in Höhe von ca. 50 € überweisen. Nun wundert mich der Vorfall in mehrerlei Hinsicht. 1. Rechnung und Zahlungserinnerung per E-Mail. Ist das Rechtens? 2. Darf die Firma direkt nach der Zahlungserinnerung ein Inkassounternehmen beauftragen und eine Zahlunsaufforderung mit diesen hohen Gebühren rausschicken? Ich kenne das so, dass eine Zahlungserinnerung keine Mahnung ist und Mahngebühren in der Regel wenige Euro betragen (Aufwand für Portokosten, Druck etc.). Ich habe aber auch schon gehört, dass keine Mahnungen mehr verschickt werden müssen. Das habe ich aber nur mal nebenbei aufgeschnappt, ohne zu wissen unter welchen Voraussetzungen das zu trifft. Bei meiner Recherche dazu im Internet habe ich unterschiedliche (teilweise evtl. veraltete) Meinungen gelesen. Was meint ihr dazu? Muss Person X den gesamten Betrag begleichen oder kann er die Forderung kürzen? |
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| AW: Zahlungsaufforderung mit hohen Gebühren Unter gewissen Umständen ist es gerechtfertigt ein Inkassounternehmen mit dem Forderungseinzug zu beauftragen. Bei größeren Unternehmen, die idR eine eigene Rechtsabteilung besitzen ist die Beauftragung eines Inkassounternehmens nicht notwendig. X sollte die Zahlung an das Unternehmen leisten und zwar in Höhe der Schuld + Mahngebühr und das Inkassounternehmen ignorieren (solang es kein kleines Unternehmen ist). X geriet mit der Zahlung zu Beginn des Folgejahres in Verzug. Einer Mahnung bedurfte es nicht, damit er wirksam in Verzug war. Ohne Nachweis, dass das Inkassounternehmen der Forderungsinhaber ist, sollte keine Zahlung geleistet werden, da nicht klar ist, ob eine schuldbefreiende Zahlung an das Inkassounternehmen geleistet wird. |
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| AW: Zahlungsaufforderung mit hohen Gebühren Hallo, die Firma ist ein kleines Unternehmen. Ist es üblich, dass sich kleine Unternehmen direkt ein Inkassounternehmen suchen und die Kosten der Schuldner zu tragen hat? |
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