Dies ist eine Diskussion zu Zahlungsaufforderung mit hohe Gebühren innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Zahlungsaufforderung mit hohe Gebühren Person x schließt einen Internetvertrag ab, der jederzeit kündbar ist. Person X verwendet als Zahlungsart Bankeinzug und hat ein ausreichend gedecktes Konto. Der Internetanbieter bucht von Person x Konto die Summe ab, was jedoch nicht funktioniert. Gründe sind unbekannt. Der Internetanbieter stellt nun Person x die Rücklastschriftgebühren in Rechnung. Zudem noch eine Mahnung, wegen nicht bezahlen des Betrages. Jedoch hat Person x nur eine letzte Mahnung erhalten und zuvor keine weiteren. Nun muss Person x von einem Grundbetrag von 15 Euro, 12 Euro Rücklastschriftgebühren zahlen und die Mahnung in höhe von 10 Euro. Ist das Rechtens? |
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| AW: Zahlungsaufforderung mit hohe Gebühren Zitat:
Zitat:
2. Wenn x es zu vertreten hätte, daß die Lastschrift zum vereinbarten Zahlungs-Zeitpunkt nicht ausgeführt wurde ( etwa wegen Konto-Unterdeckung, oder wegen Widerspruch gegen die Kontobelastung, ... ), dann könnte er dem Y dadurch entstandene Schäden ersetzen müssen. Als Schaden käme dabei ( laut BGH ) NUR die dem Y von seiner Bank in Rechnung gestellten Gebühren wg. Lastschriftrückgabe in Betracht. ( Keine ersatzfähigen "Schäden" stellt der Zeit- und Kostenaufwand für die interne Bearbeitung des Lastschriftrückgabe-Vorgangs dar, so der BGH ) 2. Sofern im Internetvertrag eine Schadensersatzpflicht in Höhe einer Pauschale bei Lastschriftrückgabe vereinbart war, so wäre diese Regelung laut BGH unwirksam, wenn die Pauschale viel höher ist, als die von der Bank berechnete Gebühr bei Lastschriftrückgabe ( ca. 2 Euro ), d.h. wenn sie den "gewöhnlichen Schaden" deutlich übersteigt. Zitat:
Wenn x es nicht zu vertreten hätte, daß die Zahlung seiner geschuldeten Monatsrate an Y nicht erfolgt war, dann könnte Y wohl keine durch einen angeblichen Zahlungsverzug angeblich verursachte Kosten ( wie etwa die für eine Mahnung ) ersetzt verlangen. Zitat:
( Eine anderslautende AGB à la : "X zahlt bei nicht erfolgreichem Lastschrifteinzug IMMER einen Betrag x" wäre nämlich unwirksam, weil diese Bestimmung auch die - unangemessen benachteiligende - Konstellation mitumfassen würde, daß x auch dann blechen müßte, wenn der ausgebliebene Zahlungseingang auf der Schlamperei des Y beruhen sollte. ) 11 |
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| AW: Zahlungsaufforderung mit hohe Gebühren In dem Vertrag für Person x steht keinerlei klausel oder ein fester Betrag für eine Lastschriftrückgabe. Person x hatte ein ausreichend gedecktes Konto zu dem Zeitpunkt als Person y das Geldabbuchen wollte. Zudem hat Person x ausdrücklich zum Bankeinzug zugestimmt. Person y hat keine Gründe angegebene wie es dazu kommen konnte, dass eine Lastschriftrückgabe entsteht. Person x hat nur eine MAhnung bekommen und das wäre die letzte vor Inkasso. Diese wurde per Mail verschickt und wurde mit 10 Euro in Rechnung gestellt. Der Betrag wegen der Lastschriftrückgabe wurde in keiner Weise erwähnt und war erst wieder auf der Rechnung aufzufinden. Gründe dafür immernoch unbekannt. Danke für die Antwort |
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