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Wobei handelt es sich hier? Unterschlagung?

Dies ist eine Diskussion zu Wobei handelt es sich hier? Unterschlagung? innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.05.2012, 11:02
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Wobei handelt es sich hier? Unterschlagung?

Mal angenommen es passiert folgendes:

Jemand bestellt Ware und bezahlt diese direkt per Kreditkarte.
Der Shop meldet sich nach 4 Wochen immer noch nicht. Der Kunde schreibt daraufhin dem Shop wo die Ware bleibt. Nach weiteren 3 Wochen erhält er eine Antwort dass der Auftrag storniert wurde (kam überhaupt schon ein Kaufvertrag zustande?) und der Shop das Geld zurücküberweisen möchte.

Frage: Könnte das Schweigen des Shops über die stornierte Bestellung und die Tatsache dass man erst gewartet hat bis der Kunde sich meldet wegen seinem Geld, als Unterschlagung angesehen werden?

Der Kunde ist der Meinung dass der Shop sich unverzüglich direkt nach der Stornierung mit dem Käufer in Verbindung zu setzen hätte wegen dem Geld, was dem Shop zweifelsfrei nicht zusteht.

Darf ein Shop bei so einem Sachverhalt einfach "schweigen" in der Hoffnung dass der Kunde sein Geld vielleicht vergisst?
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  #2 (permalink)  
Alt 21.05.2012, 13:11
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AW: Wobei handelt es sich hier? Unterschlagung?

Zitat:
Zitat von Xaxor Beitrag anzeigen
Frage: Könnte das Schweigen des Shops über die stornierte Bestellung und die Tatsache dass man erst gewartet hat bis der Kunde sich meldet wegen seinem Geld, als Unterschlagung angesehen werden?
Vorweg: Unterschlagung ist ein Straftatbestand. Bei Vorliegen wird der Staat den Shopbetreiber bestrafen. Der Käufer hat davon mal garnichts.

Die Frage ist doch, was will der "Käufer". Der will entweder sein Geld zurück oder die Kaufsache. Für Letzteres müsste ein wirksamer Kaufvertrag vorliegen. Dies wird wohl wegen fehlender Annahme des Kaufvertragsangebots ausscheiden. Da meist der Vertrag erst mit Zusendung der Ware zustande kommt (siehe AGB).

Möchte der "Käufer" nun sein Geld zurück, muss er dies beim Shop einfordern. Wird der Shop sich weigern, sollte Klage erhoben werden.
__________________
PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Feedback/Bewertung erwünscht.
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  #3 (permalink)  
Alt 21.05.2012, 13:37
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AW: Wobei handelt es sich hier? Unterschlagung?

Nein ich möchte wissen ob das für den Shop irgendwelche Konsequenzen hätte dass er sich nicht selbstständig bei dem Käufer gemeldet hat.

Oder ist so ein Verhalten okay wenn man einen Shop betreibt. Einfach grundsätzlich warten bis die Käufer sich melden und wenn es dann mal jemand vergisst wandert das Geld in die eigene Tasche?
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  #4 (permalink)  
Alt 21.05.2012, 14:06
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AW: Wobei handelt es sich hier? Unterschlagung?

Zitat:
Zitat von Xaxor Beitrag anzeigen
Nein ich möchte wissen ob das für den Shop irgendwelche Konsequenzen hätte dass er sich nicht selbstständig bei dem Käufer gemeldet hat.
strafbar ist hier jedenfalls nichts. unterschlagung ist das schon grundsätzlich nicht (unterschlagung ist nur bei sachen möglich - nicht bei buchgeld).

außerdem ist ein kaufvertrag zustande gekommen (wovon ich mal ausgehe), wobei der shop also ein recht auf bezahlung hatte.


Zitat:
Oder ist so ein Verhalten okay wenn man einen Shop betreibt.
nein, okay ist es nicht. nur nicht alles, was "nicht okay" ist, ist auch gleich strafbar.

Zitat:
Einfach grundsätzlich warten bis die Käufer sich melden und wenn es dann mal jemand vergisst wandert das Geld in die eigene Tasche?
das ist eine zivilrechtliche angelegenheit. die kundin wäre aufgefordert den shop in verzug zu setzen. sie könnte übrigends auf dem kaufvertrag bestehen und die ware fordern und hätte gegebenenfalls sogar schadenersatzansprüche.... (das sollte aber jetzt nicht das thema sein - oder?)
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  #5 (permalink)  
Alt 21.05.2012, 14:09
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AW: Wobei handelt es sich hier? Unterschlagung?

Zitat:
außerdem ist ein kaufvertrag zustande gekommen (wovon ich mal ausgehe), wobei der shop also ein recht auf bezahlung hatte.
nein der Kaufvertrag kommt erst mit Lieferung zu stande, und eine Lieferung hätte es hier nicht gegeben. Außerdem hat der Shop die Bestellung ja storniert.

Zitat:
nein, okay ist es nicht. nur nicht alles, was "nicht okay" ist, ist auch gleich strafbar.
Wenn das aber nicht strafbar ist, würde im Umkehrschluss doch heißen dass ich dann ebenso schweigen könnte wenn sagen wir mal 100euro meinem Konto gutgeschrieben worden wären und sehr warscheinlich ein Irrtum vorliegt.
Dann müsste ich ebenso nichts melden?

Angenommen der Shop überweist das Geld ausversehen 2mal zurück. Kann der Kunde dann ebenso darauf warten bis der Shop den Fehler bemerkt und hat nichts weiter zu befürchten?
Natürlich würde er das Geld zurückzahlen, aber auch nur wenn ihn darum jemand bittet. Selber aktiv werden würde er aber nicht

Zitat:
(das sollte aber jetzt nicht das thema sein - oder?)
Nein, in diesem fiktiven Fall hat der Kunde bereits sein Geld zurückerhalten, allerdings wurde das Geld doppelt zurückgezahlt. Es sind 2 Gutschriften eingegangen.
Der Kunde überlegt nun ebenso zu schweigen (wie es der Shop getan hat) und fragt sich ob außer dass der Shop sein Geld zurück haben will, was er zuviel bezahlt hat, er mit weiteren Konsequenzen zu rechnen hat
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  #6 (permalink)  
Alt 21.05.2012, 14:19
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AW: Wobei handelt es sich hier? Unterschlagung?

Zitat:
Zitat von Xaxor Beitrag anzeigen
nein der Kaufvertrag kommt erst mit Lieferung zu stande, und eine Lieferung hätte es hier nicht gegeben
aha... kann man natürlich so vereinbaren - ist aber sehr ungewöhnlich. aus welchem grund wurde denn dann das geld überwiesen?


Zitat:
Wenn das aber nicht strafbar ist, würde im Umkehrschluss doch heißen dass ich dann ebenso schweigen könnte wenn sagen wir mal 100euro meinem Konto gutgeschrieben worden wären und sehr warscheinlich ein Irrtum vorliegt.
nein, in dem fall hätte man geld ohne rechtlichen grund erlangt, man wäre zur herausgabe verpflichtet.

Zitat:
Angenommen der Shop überweist das Geld ausversehen 2mal zurück. Kann der Kunde dann ebenso darauf warten bis der Shop den Fehler bemerkt und hat nichts weiter zu befürchten?
das kann er, er muss es dann allerdings dann später zurückzahlen.

Zitat:
Natürlich würde er das Geld zurückzahlen, aber auch nur wenn ihn darum jemand bittet. Selber aktiv werden würde er aber nicht
straftatbestand fällt mir da auch nicht ein.
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  #7 (permalink)  
Alt 21.05.2012, 14:24
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AW: Wobei handelt es sich hier? Unterschlagung?

Zitat:
das kann er, er muss es dann allerdings dann später zurückzahlen.
Dass der Kunde das Geld zurückzahlen muss steht ja außer Frage. Die Frage ist einzig und allein ob bei sowas eine Meldepflicht besteht oder nicht.

Zitat:
aha... kann man natürlich so vereinbaren - ist aber sehr ungewöhnlich. aus welchem grund wurde denn dann das geld überwiesen?
Der Kunde sah etwas im Shop und bezahlte gleich per Kreditkarten. Als sich daraufhin 4 Wochen lang nichts tat fragte er nach wo die Ware bleibt. Darauf wurde nach weiteren 3 Wochen geantwortet, dass man den Auftrag storniert hatte.

Sehe da nichts Ungewöhnliches dran

Zitat:
nein, in dem fall hätte man geld ohne rechtlichen grund erlangt, man wäre zur herausgabe verpflichtet.
Wieso ist es dann was anderes beim Shop? Laut meinem Kenntnisstand macht der Kunde dem Shop doch ein Angebot etwas zu kaufen zu einem bestimmten Preis. Dieses Angebot kann der Shop nun annehmen oder ablehnen. Wenn er es aber ablehnt hat er genau in dem Moment kein Anspruch auf das Geld mehr (wenn es schon bei ihm eingetroffen ist, bei Kreditkartenzahlungen oder Sofort-Überweisung nichts ungewöhnliches).

Wieso darf der Shop intern das Angebot ablehnen, dem Käufer davon nichts sagen und das Geld einfach behalten (solange der Käufer es nicht zurückverlangt)
Und wieso ist es was anderes wenn irrtümlich einem Konto 100euro gutgeschrieben werden und der Kontoinhaber einfach schweigt
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  #8 (permalink)  
Alt 21.05.2012, 14:44
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AW: Wobei handelt es sich hier? Unterschlagung?

Zitat:
Dass der Kunde das Geld zurückzahlen muss steht ja außer Frage. Die Frage ist einzig und allein ob bei sowas eine Meldepflicht besteht oder nicht.
nein, diese meldepflicht besteht nicht.

Zitat:
Und wieso ist es was anderes wenn irrtümlich einem Konto 100euro gutgeschrieben werden und der Kontoinhaber einfach schweigt
sofern kein vertrag zustande kam, ist es nichts anderes. ich ging vorhin davon aus, dass ein vertrag zustande gekommen wäre. es ist recht ungewöhnlich, dass ein kunde durch überweisung ein angebot macht.

meist läuft das so: kunde klickt auf "kaufen" (dadurch gibt er das angebot ab). dann erhält er eine auftragsbestätigung (damit kommt der vertrag zustande) mit zahlungsaufforderung. dann zahlt der kunde. - das wäre der normale weg.

eine zahlung "auf blauen dunst" ist ungewöhnlich.

...aber gut, muss jeder selber wissen, wo er sein geld hin überweist.
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  #9 (permalink)  
Alt 21.05.2012, 15:00
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AW: Wobei handelt es sich hier? Unterschlagung?

Zitat:
dann erhält er eine auftragsbestätigung (damit kommt der vertrag zustande)
Naja die Shops verschicken eher Eingangsbestätigungen und dies stellt noch keinen Kaufvertrag da
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  #10 (permalink)  
Alt 21.05.2012, 15:25
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AW: Wobei handelt es sich hier? Unterschlagung?

Zitat:
Zitat von Xaxor Beitrag anzeigen
Naja die Shops verschicken eher Eingangsbestätigungen und dies stellt noch keinen Kaufvertrag da
Sehe ich auch so. Die Bezahlung per Kreditkarte oder Paypal ist eigentlich nichts anderes als eine modifizierte Form der Vorauskasse.
__________________
Gruß
Klaus
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