Dies ist eine Diskussion zu Wobei handelt es sich hier? Unterschlagung? innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Wobei handelt es sich hier? Unterschlagung? Jemand bestellt Ware und bezahlt diese direkt per Kreditkarte. Der Shop meldet sich nach 4 Wochen immer noch nicht. Der Kunde schreibt daraufhin dem Shop wo die Ware bleibt. Nach weiteren 3 Wochen erhält er eine Antwort dass der Auftrag storniert wurde (kam überhaupt schon ein Kaufvertrag zustande?) und der Shop das Geld zurücküberweisen möchte. Frage: Könnte das Schweigen des Shops über die stornierte Bestellung und die Tatsache dass man erst gewartet hat bis der Kunde sich meldet wegen seinem Geld, als Unterschlagung angesehen werden? Der Kunde ist der Meinung dass der Shop sich unverzüglich direkt nach der Stornierung mit dem Käufer in Verbindung zu setzen hätte wegen dem Geld, was dem Shop zweifelsfrei nicht zusteht. Darf ein Shop bei so einem Sachverhalt einfach "schweigen" in der Hoffnung dass der Kunde sein Geld vielleicht vergisst? |
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| AW: Wobei handelt es sich hier? Unterschlagung? Zitat:
Die Frage ist doch, was will der "Käufer". Der will entweder sein Geld zurück oder die Kaufsache. Für Letzteres müsste ein wirksamer Kaufvertrag vorliegen. Dies wird wohl wegen fehlender Annahme des Kaufvertragsangebots ausscheiden. Da meist der Vertrag erst mit Zusendung der Ware zustande kommt (siehe AGB). Möchte der "Käufer" nun sein Geld zurück, muss er dies beim Shop einfordern. Wird der Shop sich weigern, sollte Klage erhoben werden.
__________________ PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Feedback/Bewertung erwünscht. |
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| AW: Wobei handelt es sich hier? Unterschlagung? Nein ich möchte wissen ob das für den Shop irgendwelche Konsequenzen hätte dass er sich nicht selbstständig bei dem Käufer gemeldet hat. Oder ist so ein Verhalten okay wenn man einen Shop betreibt. Einfach grundsätzlich warten bis die Käufer sich melden und wenn es dann mal jemand vergisst wandert das Geld in die eigene Tasche? |
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| AW: Wobei handelt es sich hier? Unterschlagung? Zitat:
außerdem ist ein kaufvertrag zustande gekommen (wovon ich mal ausgehe), wobei der shop also ein recht auf bezahlung hatte. Zitat:
Zitat:
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| AW: Wobei handelt es sich hier? Unterschlagung? Zitat:
Zitat:
Dann müsste ich ebenso nichts melden? Angenommen der Shop überweist das Geld ausversehen 2mal zurück. Kann der Kunde dann ebenso darauf warten bis der Shop den Fehler bemerkt und hat nichts weiter zu befürchten? Natürlich würde er das Geld zurückzahlen, aber auch nur wenn ihn darum jemand bittet. Selber aktiv werden würde er aber nicht Zitat:
Der Kunde überlegt nun ebenso zu schweigen (wie es der Shop getan hat) und fragt sich ob außer dass der Shop sein Geld zurück haben will, was er zuviel bezahlt hat, er mit weiteren Konsequenzen zu rechnen hat |
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| AW: Wobei handelt es sich hier? Unterschlagung? Zitat:
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| AW: Wobei handelt es sich hier? Unterschlagung? Zitat:
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Sehe da nichts Ungewöhnliches dran Zitat:
Wieso darf der Shop intern das Angebot ablehnen, dem Käufer davon nichts sagen und das Geld einfach behalten (solange der Käufer es nicht zurückverlangt) Und wieso ist es was anderes wenn irrtümlich einem Konto 100euro gutgeschrieben werden und der Kontoinhaber einfach schweigt |
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| AW: Wobei handelt es sich hier? Unterschlagung? Zitat:
Zitat:
meist läuft das so: kunde klickt auf "kaufen" (dadurch gibt er das angebot ab). dann erhält er eine auftragsbestätigung (damit kommt der vertrag zustande) mit zahlungsaufforderung. dann zahlt der kunde. - das wäre der normale weg. eine zahlung "auf blauen dunst" ist ungewöhnlich. ...aber gut, muss jeder selber wissen, wo er sein geld hin überweist. |
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| AW: Wobei handelt es sich hier? Unterschlagung? Zitat:
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| AW: Wobei handelt es sich hier? Unterschlagung? Zitat:
__________________ Gruß Klaus |
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