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Wo?: Urteil nach dem Mobiltelefon-Vertrag sich nicht um ein Jahr verlängern darf

Dies ist eine Diskussion zu Wo?: Urteil nach dem Mobiltelefon-Vertrag sich nicht um ein Jahr verlängern darf innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 25.02.2008, 14:28
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Question Wo?: Urteil nach dem Mobiltelefon-Vertrag sich nicht um ein Jahr verlängern darf

v.o.T.

Siehe Titel

Geändert von Tobias Claren (26.02.2008 um 00:24 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 25.02.2008, 15:14
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AW: Wo?: Urteil nach dem Vertrag sich nicht um ein Jahr verlängern dürfen

Ändern Sie mal den Beitrag in eine fiktive Fallgestaltung, dann geb ich Ihnen ein Urteil
__________________
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~ Sokrates ~
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  #3 (permalink)  
Alt 01.03.2008, 02:08
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Question AW: Wo?: Urteil nach dem Vertrag sich nicht um ein Jahr verlängern dürfen

Zitat:
Zitat von La Belle
Ändern Sie mal den Beitrag in eine fiktive Fallgestaltung, dann geb ich Ihnen ein Urteil

Wie sieht es jetzt mit der versprochenen Antwort aus?
Fiktiver geht es nicht .
Ausserdem ist eine weitere Änderung nicht mehr möglich .
Ich kann also nicht hinterher noch oben den Originaltext wieder einsetzen.
Also kein "Risiko".
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  #4 (permalink)  
Alt 02.03.2008, 20:50
Boardneuling
 
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Question Warum beantwortet LaBelle nicht wie angekündigt?

Hi, habe gerade auch nach demn Thema gegoogelt und finde das hier.

Und, mittlerweile eine Antwort bekommen oder gefunden?

Von "LaBelle" scheint ja nichts zu kommen .
Seltsames Verhalten, erst Ankündigen, und dann sitzen lassen .

Angenommen A hat einen Handyvertrag. Dieser verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf der Frist gekündigt wird.
A weiß aber dass es ein neues Urteil oder was auch immer gibt, was bestätigt dass die automatische Verlängerung nur noch um maximal Drei Monate automatisch verlängert werden darf.

Wo findet A diese Information?

Oder ist der Strang hier aus irgend einem Grund "tot"?
Ich wollte vermeiden dafüär einen Neuen aufzumachen.
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