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Wielange das der Verkäufer mit Mahnungen warten?

Dies ist eine Diskussion zu Wielange das der Verkäufer mit Mahnungen warten? innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.06.2008, 20:13
Boardneuling
 
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Wielange das der Verkäufer mit Mahnungen warten?

Hallo,
mal ne ganz knappe Frage:

Wie lange darf ein Verkäufer eigentlich warten, bis er mahnt? Kann er beispielsweise erst nach einem halben Jahr seinen Käufer anmahnen?
Und wie darf eigentlcih gemahnt werden? Auch per Mail, nur weil die Bestellung per Mail erfolgt ist?
Die kann sich doch mittlerweile geändert haben...was sagt da der Gesetzgeber?


Liebe Grüße, Marie
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  #2 (permalink)  
Alt 27.06.2008, 14:20
Boardneuling
 
Registriert seit: Mar 2004
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AW: Wielange das der Verkäufer mit Mahnungen warten?

Zitat:
Zitat von BeneQ
Es gibt keine Frist, in der gemahnt werden muss. Wenn der Gläubiger zu lange wartet, dann kann der Anspruch verjährt, oder in seltenen Fällen verwirkt (§ 242 BGB) sein. Innerhalb dieser Grenzen kann der Gläubiger solange warten, wie er möchte.

Eine Mahnung ist an keine Form gebunden. Sie kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen, solange das Handeln des Gläubigers erkennen lässt, dass dieser bestimmt und eindeutig die Leistung verlangt und dass das Ausbleiben der Leistung Folgen haben wird (letzteres ist str. und kann sich auch aus dem Gesamtzusammenhang ergeben). Vgl. HK-BGB/Schulze, 5. Auflage, § 286 Rn 8f f.

Häufig wird eine Mahnung nicht einmal erforderlich sein, um den Schuldner in Verzug zu setzen. Vgl. § 286 Abs. 2 und 3 BGB.
Fällig sollte die Leistung auch sein.
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