Dies ist eine Diskussion zu Widerrufsrecht / Mahnbescheid innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Widerrufsrecht / Mahnbescheid (a) bestellt in einem Internet-Auktionshaus bei Händler (b) 2 Artikel. Diese wurden ordnungsgemäss bezahlt, es kam jedoch nur 1 Artikel vorerst an, sodass (a) 2-3 mal hinterhertelefonieren musste um ebenso Artikel 2 zu erhalten. Artikel 2 kam dann auch mit einer Woche Verspätung an, jedoch passten die Komponenten nicht, sodass vom Widerruf gebrauch gemacht wurde. Dieser Widerruf wurde lt. den AGBs via E-Mail versandt und nochmals schriftlich ins Paket versehen. 2 Wochen später erkündigte sich (a) nochmals bei Händler (b) nach dem Status des Widerrufs, da noch kein Geldeingang erfolgte. Es folgt 2 Wochen später eine Fristsetzung via E-Mail und ebenso erkundigte sich 2 Wochen später, ein Mitarbeiter von (a) nach dem Status, jedoch erneut wurde auf die Buchhaltung verwiesen. (a) wartet nun mittlerweile mehr als 3 Monate auf die Rückzahlung für seinen gekauften Artikel und würde gerne eine Abmahnung inkl. Kostennote erstellen, aufgrund diverser verlorener Zeit und etlichen Telefoneinheiten. Frage: Ist (a) als Nichtjurist überhaupt berechtigt eine Abmahnung zu schreiben, oder wäre es besser den gerichtlichen Mahnbescheid einzugehen, wobei dieses wahrscheinlich 1/3 bis 1/4 des Kaufpreises entspricht? |
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| AW: Widerrufsrecht / Mahnbescheid Zitat:
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| AW: Widerrufsrecht / Mahnbescheid (a) ist ein Einzelhandel e.K. aber dieser sollte ja genauso ein Verbraucherrecht haben? Geändert von Emskopp (24.01.2012 um 23:11 Uhr). |
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| AW: Widerrufsrecht / Mahnbescheid Zitat:
BGB § 13 ( Was ist ein Verbraucher ) Es sei denn es gelingt der Nachweis, das die Sache als Verbraucher verwendet wird. ( Eine Selbständige kauft eine Lampe für ihr privates Wohnzimmer ).
__________________ ----------------------------------- Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss |
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| AW: Widerrufsrecht / Mahnbescheid Zitat:
du erwähntest oben: Zitat:
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| AW: Widerrufsrecht / Mahnbescheid In der Artikelbeschreibung von (b) wurde ein TFT + zus. Karte verkauft. Lt. Beschreibung von (b) würde dieses an allen Systemen funktionieren. Ein Techniker dieser bei (a) war, widersprach dies und fügte hinzu, dass diese Komponenten nicht angeschlossen werden können. Wie könnte (a) denn da denn nun am gescheitesten weitergehen? Die Ware wurde ja nun bezahlt und ist ebenso nicht mehr bei (a) ? |
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| AW: Widerrufsrecht / Mahnbescheid fixed |
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| AW: Widerrufsrecht / Mahnbescheid Zitat:
viele händler schreiben nicht dazu, dass das widerrufsrecht, welches sie einräumen, nur für verbraucherinnen gilt. würde da nur stehen, dass die kundin ein 14-tägiges widerrufsrecht hat, wäre mmn schon alles in butter. |
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| AW: Widerrufsrecht / Mahnbescheid Zitat:
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| AW: Widerrufsrecht / Mahnbescheid Zitat:
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