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Widerrufsrecht / Mahnbescheid

Dies ist eine Diskussion zu Widerrufsrecht / Mahnbescheid innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 24.01.2012, 22:30
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Widerrufsrecht / Mahnbescheid

Der fiktive Fall schaut wie folgt aus:

(a) bestellt in einem Internet-Auktionshaus bei Händler (b) 2 Artikel. Diese wurden ordnungsgemäss bezahlt, es kam jedoch nur 1 Artikel vorerst an, sodass (a) 2-3 mal hinterhertelefonieren musste um ebenso Artikel 2 zu erhalten. Artikel 2 kam dann auch mit einer Woche Verspätung an, jedoch passten die Komponenten nicht, sodass vom Widerruf gebrauch gemacht wurde. Dieser Widerruf wurde lt. den AGBs via E-Mail versandt und nochmals schriftlich ins Paket versehen. 2 Wochen später erkündigte sich (a) nochmals bei Händler (b) nach dem Status des Widerrufs, da noch kein Geldeingang erfolgte. Es folgt 2 Wochen später eine Fristsetzung via E-Mail und ebenso erkundigte sich 2 Wochen später, ein Mitarbeiter von (a) nach dem Status, jedoch erneut wurde auf die Buchhaltung verwiesen.

(a) wartet nun mittlerweile mehr als 3 Monate auf die Rückzahlung für seinen gekauften Artikel und würde gerne eine Abmahnung inkl. Kostennote erstellen, aufgrund diverser verlorener Zeit und etlichen Telefoneinheiten.

Frage: Ist (a) als Nichtjurist überhaupt berechtigt eine Abmahnung zu schreiben, oder wäre es besser den gerichtlichen Mahnbescheid einzugehen, wobei dieses wahrscheinlich 1/3 bis 1/4 des Kaufpreises entspricht?
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  #2 (permalink)  
Alt 24.01.2012, 22:40
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AW: Widerrufsrecht / Mahnbescheid

Zitat:
ein Mitarbeiter von (a)
ist (a) unternehmerin oder verbraucherin? als unternehmerin hätte (a) kein widerrufsrecht.

Zitat:
Frage: Ist (a) als Nichtjurist überhaupt berechtigt eine Abmahnung zu schreiben,
nein.

Zitat:
oder wäre es besser den gerichtlichen Mahnbescheid einzugehen, wobei dieses wahrscheinlich 1/3 bis 1/4 des Kaufpreises entspricht?
die kosten des mahnbescheids muss (a) ja nur vorstrecken. letztlich bezahlen muss sie (b), falls sie wirklich in verzug ist.
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  #3 (permalink)  
Alt 24.01.2012, 22:44
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AW: Widerrufsrecht / Mahnbescheid

(a) ist ein Einzelhandel e.K. aber dieser sollte ja genauso ein Verbraucherrecht haben?

Geändert von Emskopp (24.01.2012 um 23:11 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 24.01.2012, 22:51
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AW: Widerrufsrecht / Mahnbescheid

Zitat:
Zitat von Emskopp Beitrag anzeigen
(a) ist ein Einzelhandel e.K. aber dieser sollte ja genauso ein Verbraucherrecht haben, oder irre ich mich da?
Ja - du irrst.
BGB § 13 ( Was ist ein Verbraucher )


Es sei denn es gelingt der Nachweis, das die Sache als Verbraucher verwendet wird. ( Eine Selbständige kauft eine Lampe für ihr privates Wohnzimmer ).
__________________
-----------------------------------
Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum
stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss
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  #5 (permalink)  
Alt 24.01.2012, 22:52
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AW: Widerrufsrecht / Mahnbescheid

Zitat:
(a) ist ein Einzelhandel e.K. aber dieser sollte ja genauso ein Verbraucherrecht haben, oder irre ich mich da?
du irrst. kaufleute sind keine verbraucherinnen und sind in bezug auf widerrufsrechte bei fernabsatz nicht geschützt.

du erwähntest oben:
Zitat:
jedoch passten die Komponenten nicht
sollten die beiden bestellten teile zusammengehören und passten dann nicht? dann hätte man aufgrund dessen reklamieren können. aber widerruf geht halt nicht.
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  #6 (permalink)  
Alt 24.01.2012, 22:59
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AW: Widerrufsrecht / Mahnbescheid

In der Artikelbeschreibung von (b) wurde ein TFT + zus. Karte verkauft. Lt. Beschreibung von (b) würde dieses an allen Systemen funktionieren. Ein Techniker dieser bei (a) war, widersprach dies und fügte hinzu, dass diese Komponenten nicht angeschlossen werden können.

Wie könnte (a) denn da denn nun am gescheitesten weitergehen? Die Ware wurde ja nun bezahlt und ist ebenso nicht mehr bei (a) ?
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  #7 (permalink)  
Alt 24.01.2012, 23:05
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AW: Widerrufsrecht / Mahnbescheid

fixed
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AW: Widerrufsrecht / Mahnbescheid

Zitat:
Wie könnte (a) denn da denn nun am gescheitesten weitergehen?
als allererstes, kann (a) mal in die widerrufsbelehrung des händlers schauen. also die mail, die (b) hoffentlich geschickt hat.

viele händler schreiben nicht dazu, dass das widerrufsrecht, welches sie einräumen, nur für verbraucherinnen gilt. würde da nur stehen, dass die kundin ein 14-tägiges widerrufsrecht hat, wäre mmn schon alles in butter.
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  #9 (permalink)  
Alt 24.01.2012, 23:19
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AW: Widerrufsrecht / Mahnbescheid

Zitat:
...nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.
Die Anleitung würde (a) als Standard bezeichnen, jedoch mit 1 Monat Widerrufsrecht. (a) ist sich nicht sicher, ob er diese ebenso via e-mail erhalten hat, sondern meint, dass diese lediglich im Angebot waren.
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  #10 (permalink)  
Alt 24.01.2012, 23:37
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Zitat:
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Frage: Ist (a) als Nichtjurist überhaupt berechtigt eine Abmahnung zu schreiben, oder wärdieses wahrscheinlich 1/3 bis 1/4 des Kaufpreises entspricht?
Jeder kann eine "Abmahnung" schreiben. A hat aber keinerlei Anspruch, der ihn zu einer "Kostennote" berechtigen würde, das ist hochgradig albern, und etwas "abzumahnen" gibt es auch nicht. Allerhöchstens etwas anzumahnen, aber auch dann gibt es keine Kosten für Mühen. Zumal ja aus den o.g. Gründen auch sein angebliches Widerrufsrecht fraglich ist.
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