Dies ist eine Diskussion zu Widerrufsrecht bei Shopabholung innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Widerrufsrecht bei Shopabholung Zusatzfrage: Falls ja, wäre eine Nichtabholung der Ware innerhalb von 2 Wochen dann automatisch als Widerruf wertbar oder müsste dieser unbedingt ausdrücklich erklärt werden?
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Widerrufsrecht bei Shopabholung Meiner Meinung nach kein Widerrufsrecht, weil der Deal erst im Geschäft abgeschlossen wird. Die fiktive Auftragsbestätigung wird so formuliert sein |
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| AW: Widerrufsrecht bei Shopabholung Das hätte zur Folge, dass kein Vertrag zustande gekommen wäre und die Bestellung des Kunden als (un-)verbindliche Reservierung zu betrachten wäre, die ihn zu nichts verpflichtet. Dann wäre eine Auftragsbestätigung aber auch keine. In meinem völlig fiktiven Beispiel hat der Kunde aber zunächst seinen virtuellen Warenkorb gefüllt und ist damit auch ganz virtuell zur Kasse gegangen, wo er dann nach Angabe seiner persönlichen Daten zuletzt nach der gewünschten Zustellungs- und Bezahlweise gefragt wird. Wählt er Shopabholung, kann er immer noch die verschiedenen Bezahlformen Überweisung, Kartenzahlung, ... anwählen, zusätzlich aber noch Barzahlung bei Abholung. In den AGB wird auch ausdrücklich auf das Widerrufsrecht hingewiesen, ein Hinweis, dass es bei Shopabholung nicht gilt, gibt es nicht. Die AGB muss man aber bewusst anklicken, die Bestellbestätigung, die der Versand-Besteller bekommt, enthält selbst noch keine Widerrufsbelehrung. Die gibt es dann erst per Mail. Gut, und wenn ich jetzt mal in den AGB stöbere, finde ich Zitat:
Da hätte ich gleich noch eine Frage, ... machen wir lieber extra.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Widerrufsrecht bei Shopabholung Den letzten zitierten Satz lege ich so aus, dass die Bestellannahme bei Abholung erst im Geschäft stattfindet. Damit wäre es m.E. kein Fernabsatzgeschäft mehr(?) |
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| AW: Widerrufsrecht bei Shopabholung Ist es oder ist es nicht? Das ist eben die Frage der Fragen! ![]() Ein von diesem Problem völlig verwirrter und natürlich fiktiver Möchtegernkäufer hat sich für die etwas teurere Paketzustellung entschieden, obwohl er in der Nähe einer der Filialen wohnt, weil er ja sowieso "die Katz im Sack" kauft und damit rechnet, von dem Widerrufsrecht Gebrauch machen zu müssen. Das Unternehmen teilt aber allgemein mit, dass die Ware in viele Fällen erst vom Zentrallager zum gewünschten Abholshop gebracht werden muss, und rechtfertigt damit unterschiedliche Preise sowie eine nicht sofortige Abholbarkeit der Ware im Shop. Man muss den jeweiligen Shop dann auch aus 4 verschiedenen Adressen auswählen. 3 davon sind richtige Läden, die 4. nennt sich Abholtheke am Zentrallager. Einige weitere Passagen der AGB sind vielleicht auch noch hier interessant, das oben schon erwähnte Extra-Thema enthält diese und steht unter Vertragsannahme durch Verkäufer erst nach Zahlungseingang zulässig?
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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