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Widerruf und die daraus entstehenden Versandkosten

Dies ist eine Diskussion zu Widerruf und die daraus entstehenden Versandkosten innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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Alt 24.05.2011, 18:15
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Widerruf und die daraus entstehenden Versandkosten

Hallo zusammen,

mich würde Interessieren wie es aussieht wenn man Als Käufer in einem Versandhandel von dem Widerrufsrecht Gebrauch macht und wie in der Widerrufsbelehrung des Versandhandels den Widerruf durch Unfrei Rücksendung der Ware geltend macht.
Die Ware wird Unfrei zurückgesandt da der Artikel nicht dem bestellten entspricht, nun weigert sich der Versandhandel das Paket anzunehmen und die Gebühren zu zahlen.

Der Käufer steht mit dem Paket da, das vom Lieferservice wieder zu ihm zurückkommt, und soll die Gebühren zahlen. Der Versandhandel will die gebühren nicht zahlen und das Paket abholen lassen.

Ich würde mich freuen wenn sich dazu mal jemand äußern könnte.
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  #2 (permalink)  
Alt 28.05.2011, 09:20
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AW: Widerruf und die daraus entstehenden Versandkosten

Zitat:
Zitat von Fr3gg3L Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

mich würde Interessieren wie es aussieht wenn man Als Käufer in einem Versandhandel von dem Widerrufsrecht Gebrauch macht und wie in der Widerrufsbelehrung des Versandhandels den Widerruf durch Unfrei Rücksendung der Ware geltend macht.
Die Ware wird Unfrei zurückgesandt da der Artikel nicht dem bestellten entspricht, nun weigert sich der Versandhandel das Paket anzunehmen und die Gebühren zu zahlen.

Der Käufer steht mit dem Paket da, das vom Lieferservice wieder zu ihm zurückkommt, und soll die Gebühren zahlen. Der Versandhandel will die gebühren nicht zahlen und das Paket abholen lassen.

Ich würde mich freuen wenn sich dazu mal jemand äußern könnte.
Es kommt u. a. darauf an was in den AGB´s festgehalten wird. Bei Produktkosten bis 50€ können die Kosten auf den Käufer umgelegt werden.
Gibt es eine solche nicht, muss der Verkäufer die Kosten tragen.
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  #3 (permalink)  
Alt 31.05.2011, 14:54
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AW: Widerruf und die daraus entstehenden Versandkosten

Zitat:
Zitat von Fr3gg3L Beitrag anzeigen
wenn man Als Käufer ... wie in der Widerrufsbelehrung des Versandhandels den Widerruf durch Unfrei Rücksendung der Ware geltend macht.
Welchen Wortlaut hat die Belehrung denn?

Der Unternehmer hat darüber zu informieren, daß der Käufer berechtigt ist, die Sache auch unfrei zurücksenden zu können; er hat auch über die möglichen Folgen einer unfreien Rücksendung zu informieren, nämlich daß der Käufer dadurch möglicherweise entstehende Mehrkosten zu tragen hätte.

Zitat:
nun weigert sich der Versandhandel das Paket anzunehmen und die Gebühren zu zahlen.
Jedenfalls ist der Versandunternehmer gesetzlich nicht berechtigt, nach einer Rücksendung die Rückerstattung der Zahlungen mit dem Hinweis zu verweigern, er hätte die Kaufsache, deren Annahme er verweigert hatte, noch nicht zurückerhalten. ( Spätestens 30 Tage nach dem Widerruf kommt der Unternehmer mit der Rückzahlung in Verzug und muß zusätzlich Verzugszinsen zahlen ).

Außerdem wäre auch eine Vertragsbestimmung unwirksam, mit der -abweichend vom Gesetz- geregelt würde, daß der Käufer nach einem Widerruf verpflichtet sei, die Rücksendung frei machen zu müssen, und wonach der Unternehmer vertraglich berechtigt sein solle, die Annahme unfreier Widerrufs-Rücksendung verweigern zu dürfen.

Zitat:
Der Käufer steht mit dem Paket da, das vom Lieferservice wieder zu ihm zurückkommt, und soll die Gebühren zahlen.
Es wäre gesetzlich zulässig, beim Kauf vertraglich zu vereinbaren, daß der Käufer im Widerrufsfall bei einem Rücksendewert bis zu 40 Euro die Rücksendekosten zu tragen haben soll - gibt es eine solche Vertragsabsprache? ( Falls ja, müßte in der Widerrufsbelehrung darauf hingewiesen werden, daß etwas derartiges vereinbart wurde. )

Wenn der Käufer die Sache nach einem Widerruf also unfrei zurückschickt, dann hätte er die dadurch entstehenden Rücksendekosten zu tragen, d.h. dem Fernabsatzunternehmer zu erstatten. Wenn dem Unternehmer für die Annahme eines unfreien Rücksendepakets also Kosten von ( insgesamt ) 5 Euro in Rechnungs gestellt würden, könnte er den Rückerstattungsbetrag um diese 5 Euro mindern.

Hätte der Käufer das Paket für 6,90 freigemacht zurückgesandt, müßte der Unternehmer ( bei einem angenommenen Warenwert von 100 ) 106,90 + Hinversandkosten erstatten.


Zitat:
Es kommt u. a. darauf an was in den AGB´s festgehalten wird. Bei Produktkosten bis 50€ können die Kosten auf den Käufer umgelegt werden.
Gibt es eine solche nicht, muss der Verkäufer die Kosten tragen.
Maßgeblich sind nicht "die Produktkosten", sondern "der Preis der zurückzusendenden Sache". Die Grenze liegt auch nicht bei 50 Euro, sondern bei 40 Euro. Unrichtig ist auch, daß der Verkäufer ohne Rücksendkosten-Abwälzungsvereinbarung die tatsächlichen Kosten der Rücksendung zu tragen hätte, § 357 BGB. Wenn der Käufer nach einem Widerruf seiner gesetzlichen Pflicht zur "Rücksendung per Paket" nachkommt und dabei "unnötige" Kosten verursacht ( beispielsweise indem er eine Luftpost-Express-Rücksendung in Auftrag gibt ), dann wird der Unternehmer wohl nur zur Erstattung der "regelmäßigen Kosten" einer Paketrücksendung verpflichtet sein. Wenn die Annahme der unfreien Rücksendung also beim Unternehmer zu höheren Kosten führt, als er für die Erstattung einer normalen Paketrücksendung zu zahlen hätte, wird er diese Mehrkosten ersetzt verlangen können.

Zitat:
Der Versandhandel will ... das Paket abholen lassen.
Man sollte dem Versandhandel die gewünschte Abholung anbieten. Allerdings kann sich der Versandhandel mit der Rückerstattung nicht so lange Zeit lassen, bis er das abzuholende Paket zurückerlangt hat! Die Rückzahlung hat 30 Tage nach Widerruf(!) zu erfolgen, selbst wenn der Unternehmer bis dahin das Paket noch nicht wieder zurückerhalten hätte.

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