Dies ist eine Diskussion zu Widerruf und die daraus entstehenden Versandkosten innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Widerruf und die daraus entstehenden Versandkosten mich würde Interessieren wie es aussieht wenn man Als Käufer in einem Versandhandel von dem Widerrufsrecht Gebrauch macht und wie in der Widerrufsbelehrung des Versandhandels den Widerruf durch Unfrei Rücksendung der Ware geltend macht. Die Ware wird Unfrei zurückgesandt da der Artikel nicht dem bestellten entspricht, nun weigert sich der Versandhandel das Paket anzunehmen und die Gebühren zu zahlen. Der Käufer steht mit dem Paket da, das vom Lieferservice wieder zu ihm zurückkommt, und soll die Gebühren zahlen. Der Versandhandel will die gebühren nicht zahlen und das Paket abholen lassen. Ich würde mich freuen wenn sich dazu mal jemand äußern könnte. |
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| AW: Widerruf und die daraus entstehenden Versandkosten Zitat:
Gibt es eine solche nicht, muss der Verkäufer die Kosten tragen. |
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| AW: Widerruf und die daraus entstehenden Versandkosten Zitat:
Der Unternehmer hat darüber zu informieren, daß der Käufer berechtigt ist, die Sache auch unfrei zurücksenden zu können; er hat auch über die möglichen Folgen einer unfreien Rücksendung zu informieren, nämlich daß der Käufer dadurch möglicherweise entstehende Mehrkosten zu tragen hätte. Zitat:
Außerdem wäre auch eine Vertragsbestimmung unwirksam, mit der -abweichend vom Gesetz- geregelt würde, daß der Käufer nach einem Widerruf verpflichtet sei, die Rücksendung frei machen zu müssen, und wonach der Unternehmer vertraglich berechtigt sein solle, die Annahme unfreier Widerrufs-Rücksendung verweigern zu dürfen. Zitat:
Wenn der Käufer die Sache nach einem Widerruf also unfrei zurückschickt, dann hätte er die dadurch entstehenden Rücksendekosten zu tragen, d.h. dem Fernabsatzunternehmer zu erstatten. Wenn dem Unternehmer für die Annahme eines unfreien Rücksendepakets also Kosten von ( insgesamt ) 5 Euro in Rechnungs gestellt würden, könnte er den Rückerstattungsbetrag um diese 5 Euro mindern. Hätte der Käufer das Paket für 6,90 freigemacht zurückgesandt, müßte der Unternehmer ( bei einem angenommenen Warenwert von 100 ) 106,90 + Hinversandkosten erstatten. Zitat:
Zitat:
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