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Widerruf Finanzierung (verbundener Vertrag)

Dies ist eine Diskussion zu Widerruf Finanzierung (verbundener Vertrag) innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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Alt 06.09.2011, 09:57
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Widerruf Finanzierung (verbundener Vertrag)

Hallo,
wir gehen mal davon aus, dass Herr A an einem Freitag eine Finanzierung unterschreibt und zusätzlich eine verbindliche Bestellung. Es handelte sich dabei um eine Gebrauchtwagenfinanzierung. Im Finanzierungsvertrag steht ausdrücklich drin, dass es ein verbundener Vertrag ist. 24 Stunden nach Abschluss widerruft Herr A diesen Vertrag schriftlich per Email. Die Finanzierung wurde von Herrn B (Autohändler) vermittelt. Nun jedoch weigert sich Herr B, Herrn A die 1000 Euro Anzahlung die er geleistet hat auszuzahlen. B meint er habe Anspruch auf 10% Schadenersatz, da dies in der verbindlichen Bestellung in den AGBs vermerkt sei. A weist jedoch daraufhin, dass in der verbindlichen Bestellung auch noch vermerkt ist, dass das Auto finanziert wird. Im Finanzvertrag wird zusätzlich erwähnt, dass der Vertrag mit dem Kaufvertrag für das Auto verbunden ist. Von Seiten des Händlers fand noch keine separate Auftragsbestätigung oder die Auslieferung der Ware statt. Jediglich diese verbindliche Bestellung, die wiederum an den Finanzierungsvertrag verbunden ist. Laut Widerrufsrecht wie im Finanzierungsvertrag vermerkt, hat ein fristgerecht eingereichter Widerruf die Auflösung des daran gebundenen Kaufvertrages zur Folge.

Was kann Herr A nun machen? Der Verkäufer weigert sich sein Geld auszuzahlen. Es wird A angeboten, das Geld erst dann zu bekommen, wenn er sich vertraglich für einen Kauf eines Gebrauchtwagens innerhalb der nächsten 6 Monate verpflichtet. Ansonsten würde er nur 500 Euro zurückbekommen und der Rest wäre Schadensersatzanspruch von B.
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Alt 06.09.2011, 10:41
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AW: Widerruf Finanzierung (verbundener Vertrag)

Zitat:
Zitat von ssoul21 Beitrag anzeigen
B meint er habe Anspruch auf 10% Schadenersatz, da dies in der verbindlichen Bestellung in den AGBs vermerkt sei.
Eine derartige Regelung kommt überraschend und erschwert darüber hinaus das Widerrufsrecht des Verbrauchers. Sie ist daher unzulässig.
__________________
PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Feedback/Bewertung erwünscht.
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  #3 (permalink)  
Alt 06.09.2011, 10:49
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AW: Widerruf Finanzierung (verbundener Vertrag)

Da B ständig auf seine AGB hinweist, vllt. nützt a noch folgender Auszug:
Zitat:
Der Käufer ist an die Bestellung höchstens bis zehn Tage gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb der genannten Frist in Textform bestätigt oder die Lieferung ausführt.
Der Verkäufer hat keine separate Bestätigung getätigt oder die Lieferung ausgeführt. -> Kein Kaufvertrag?

Weiterhin fällt A auf, dass es sich bei der Bestellung nicht um eine verbindliche Bestellung handelt. Da auf dem Formular nur "Bestellung eines Gebrauchtwagens" steht. -> Hilfreich?
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  #4 (permalink)  
Alt 06.09.2011, 10:58
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AW: Widerruf Finanzierung (verbundener Vertrag)

Zitat:
Zitat von ssoul21 Beitrag anzeigen
Der Verkäufer hat keine separate Bestätigung getätigt oder die Lieferung ausgeführt. -> Kein Kaufvertrag?
Umso besser: Kein Kaufvertrag = keine Anwendung der AGB. Im Ergebnis bleibt es sich aber gleich. A hat einen Anspruch auf Rückzahlung der 1000 EUR.
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 06.09.2011, 11:53
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AW: Widerruf Finanzierung (verbundener Vertrag)

Nach langem hin und her, zeigt sich der Verkäufer weiterhin nicht einsichtig und beharrt auf seinen Schadensersatz. Er weist A darauf hin seinen Anwalt kontaktiert zu haben und der ihm diese Forderung zugesprochen habe. B vertritt wehemennt die Meinung, dass sein "Kaufvertrag" -der jedoch laut A, mit Verweis auf die AGB und dem Widerrufsrecht der Finanzierung- nicht mehr geltend gemacht werden kann, ihm dieses Recht zusichert.
Sollte es hierbei zu einem Rechtstreit ausarten, wie sehen die Chancen für die beiden Parteien aus? Kann A die Prozesskosten von B verlangen -bei Prozessgewinn-. Desweiteren hat A einen finanziellen Schaden erlitten, da er aufgrund der Uneinsichtigkeit von B, keinen Nutzen von seinen 1000 Euro machen konnte. Und somit über den Prozesszeitraum mit 1000 Euro weniger auskommen muss, obwohl die Auszahlung vertraglich im zusteht?
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  #6 (permalink)  
Alt 06.09.2011, 13:19
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AW: Widerruf Finanzierung (verbundener Vertrag)

Zitat:
Zitat von ssoul21 Beitrag anzeigen
Er weist A darauf hin seinen Anwalt kontaktiert zu haben und der ihm diese Forderung zugesprochen habe.
Der Anwalt des B wird es schwer haben, dem Gericht die Zulässigkeit dieser AGB-Klausel zu begründen.
Hier ist A jedoch im "Zugzwang", da er ja seine 1000 EUR wiederhaben möchte. A sollte dem B eine Frist zur Rückzahlung setzen und nach erfolglosem Fristablauf einen Anwalt aufsuchen.
Bei Prozessgewinn trägt die Gegenseite die Kosten des Verfahrens, vgl. § 91 ZPO.

Wie lautet die Passage aus den AGB bzgl. des Schadensersatzes denn genau?
__________________
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  #7 (permalink)  
Alt 06.09.2011, 13:30
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AW: Widerruf Finanzierung (verbundener Vertrag)

Zitat:
Zitat von moriarty Beitrag anzeigen
Wie lautet die Passage aus den AGB bzgl. des Schadensersatzes denn genau?
Sie lautet wie folgt:
Zitat:
IV.Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.
2. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
Weiterhin ist hier zu erwähnen, dass der Verkäufer Angeboten hat, sich aussergerichtlich einigen zu wollen. Er besteht darauf, die Hälfte des Geldes, also 500 Euro, als Anzahlung für einen Wagenkauf bis Juni 2012 zu verrechnen. Ist dieses Angebot überhaupt rechtskräftig?
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  #8 (permalink)  
Alt 06.09.2011, 13:53
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AW: Widerruf Finanzierung (verbundener Vertrag)

Zitat:
Zitat von ssoul21 Beitrag anzeigen
2. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises.
Durch den Widerruf wird der Kaufvertrag rückgängig gemacht, so dass eine Abnahmepflicht gerade nicht besteht.
A wäre gut beraten, sich nicht auf eine weitere Diskussion mit dem B einzulassen. Wie oben schon erwähnt, Fristsetzung und dann zum Anwalt.
__________________
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Alt 06.09.2011, 14:10
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AW: Widerruf Finanzierung (verbundener Vertrag)

So A beschließt dem Verkäufer eine Frist zur herausgabe seiner Anzahlung zu setzen. Dieses Schreiben ist wie folgt aufgebaut:
Zitat:
Sehr geehrter Herr XY,
hiermit setze ich Ihnen, ab Kenntnisnahme dieser Nachricht, eine 3-tägige Frist meine am 02.09.2011 getätigten Anzahlung in Höhe von 1.000,00 (eintausend) Euro auf folgendes Konto zu überweisen:
Kontoinhaber:
Kontonummer:
BLZ:

Sollte bis zum Ablauf dieser Frist kein Zahlungseingang auf obriges Konto registriert worden sein, so sehe ich mich gezwungen rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen,
A kommt vor B
Dieses Schreiben verschickt A per Email mit Lesebestätigung an die Adresse von B. Da die bisherige Kommunikation auch über dieses Medium verlief.

Ist das Verhalten von A bis hierhin als richtig einzuschätzen. Auf Rat beschließt A ersteinmal den Ablauf seiner gesetzten Frist abzuwarten.

Reicht hier eine Benachrichtigung per Email mit Lesebestätigung aus?
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  #10 (permalink)  
Alt 13.09.2011, 15:14
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AW: Widerruf Finanzierung (verbundener Vertrag)

Nachdem B jeglichen Kontakt mit A vermied, hat A den Anwalt von B direkt angeschrieben und dabei noch eine kleine Anmerkung zu dem Fall hinzugefügt. Schlussfolgernd hat sich letztendlich B bei A gemeldet und die Überweisung der Anzahlung auf das Konto von A bestätigt.

Folgende Anmerkungen wurden dem Anwalt von B zugeschickt:
Zitat:
1. Vorliegen eines Verbraucherdarlehensvertrags:
- Liegt ein Verbraucherdarlehensvertrag i.S.d. § 491 BGB vor:
- Herr B hat bei dem Darlehensabschluss für die BMW-Bank als Vertreter gehandelt (§
164 BGB).
- Dieser Vertrag ist auf Grund der Zinsvereinbarung auch entgeltlich i.S.d. § 491 BGB.
- A hat den Darlehensvertrag als Verbraucher abgeschlossen.
- Der Darlehensvertrag ist ausweislich des Sachverhalts auch formgerecht geschlossen
worden, insbesondere wurde die Schriftform des § 492 Abs. 1 beachtet.
Es liegt somit ein Verbraucherdarlehensvertrag vor womit A ein Widerrufsrecht gemäß §§
495, 355 BGB zusteht.
2. Verbundenheit der Verträge:
Verbraucherdarlehensvertrag und Kaufvertrag müssten verbundene Verträge i.S.d. § 358
Abs. 2 BGB darstellen. Die Verbundenheit der Verträge bestimmt sich nach § 358 Abs. 3
BGB.
- Der zwischen B als Unternehmer und A geschlossene Kaufvertrag über den
BMW stellt einen Vertrag über die Lieferung einer Sache i.S. von § 358 Abs. 2, 3 BGB dar.
- Der Verbraucherdarlehensvertrag müsste ferner der Finanzierung des Kaufvertrags dienen
(§ 358 Abs. 3 S. 1). Der Darlehensvertrag wird durch A gerade abgeschlossen, um B
gegenüber die Verpflichtung zur Entrichtung des Kaufpreises zu erfüllen und dient
damit dessen Finanzierung.
- Verbraucherdarlehensvertrag und Kaufvertrag bilden in diesem Falle eine wirtschaftliche
Einheit. Dies wird nach § 358 Abs. 3 S. 2 2.Alt. BGB unwiderleglich vermutet, wenn sich der
Darlehensgeber der Mitwirkung des Unternehmers bei Vorbereitung oder Abschluss des
Verbraucherdarlehensvertrag bedient.
Verbraucherdarlehensvertrag und Kaufvertrag sind damit verbundene Verträge.
A steht ein Widerrufsrecht gegen den Verbraucherdarlehensvertrag zu, das im Falle
seiner Ausübung auch den Kaufvertrag zwischen B und A erfassen würde.
A hat sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß und fristgerecht ausgeübt. Der Widerruf
1
wurde gemäß § 355 Abs. 1 BGB formgerecht erklärt.
Die BMW-Bank bestätigte A auch per Post den formgerechten Widerruf. Der
Verbraucherdarlehensvertrag ist daher wirksam widerrufen worden, womit auch eine
Bindung an den Kaufvertrag gemäß § 358 Abs. 2 S. 1 BGB entfallen ist.
Gemäß §§ 357, 346 Abs. 1 BGB sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren. In
diesem Falle die von A getätigte Anzahlung in Höhe von 1.000,00 Euro.
Danke an alle Tippgeber.

Geändert von ssoul21 (14.09.2011 um 19:35 Uhr).
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finanzierung, schadenersatz, widerruf

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