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Widerruf durch Ablehnung einer Nachnahmesendung

Dies ist eine Diskussion zu Widerruf durch Ablehnung einer Nachnahmesendung innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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Alt 12.04.2011, 01:36
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Question Widerruf durch Ablehnung einer Nachnahmesendung

Angenommen Interessent A hat ein Angebot von Verlag U erhalten, indem es um einen Heimverdienst ging. Telefonisch wurde dann die Zusendung des Vertrags, genaueren Informationen etc. durch eine Nachnahmesendung vereinbart.

Nun hat Interessent A in der Zwischenzeit allerdings recherchiert und ist zu dem Resultat gekommen, dass genannter Verlag U ziemlich dubios erscheint und hat die Nachnahmesendung abgelehnt und von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht.

Nun fordert Verlag U allerdings die dadurch entstandenen Kosten ein und beruft sich auf die AGB's, die der Interessent A allerdings nicht zu Gesicht bekam, noch wurden sie telefonisch vorgelesen.

Wie sieht denn nun die Rechtslage aus?

Vielen Dank schonmal im Voraus.

VG
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  #2 (permalink)  
Alt 12.04.2011, 13:31
V.I.P.
 
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AW: Widerruf durch Ablehnung einer Nachnahmesendung

Zitat:
Zitat von Khitana Beitrag anzeigen
Interessent A hat ein Angebot von Verlag U erhalten, indem es um einen Heimverdienst ging. Telefonisch wurde dann die Zusendung des Vertrags, genaueren Informationen etc. durch eine Nachnahmesendung vereinbart.
Von wem ging denn die Kontaktaufnahme aus? War A zu diesem Zeitpunkt bereits entschlossen, eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen zu wollen? Dann hätte A ihre Vertrags-Erklärung vielleicht nicht (mehr) in ihrer Eigenschaft als Verbraucherin abgegeben. Dann stünde ihr vielleicht gar kein verbraucherschutzrechtliches Fernabsatz-Widerrufsrecht zu?

Zitat:
Nun hat Interessent A ... die Nachnahmesendung abgelehnt und von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht.
War A denn wenigstens vertraglich ein Widerrufsrecht eingeräumt worden, falls kein gesetzliches Widerrufsrecht bestanden haben sollte?

Zitat:
Nun fordert Verlag U allerdings die dadurch entstandenen Kosten ein und beruft sich auf die AGB's, die der Interessent A allerdings nicht zu Gesicht bekam, noch wurden sie telefonisch vorgelesen.
Bevor U die AGB nicht zur Kenntnis gibt, auf die er sich zur Begründung seiner zweifelhaften KOstenerstattungsanspruchs berufen möchte, wird er seine Forderung schwerlich durchsetzen können.

11
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  #3 (permalink)  
Alt 12.04.2011, 23:04
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AW: Widerruf durch Ablehnung einer Nachnahmesendung

Zitat:
Von wem ging denn die Kontaktaufnahme aus? War A zu diesem Zeitpunkt bereits entschlossen, eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen zu wollen? Dann hätte A ihre Vertrags-Erklärung vielleicht nicht (mehr) in ihrer Eigenschaft als Verbraucherin abgegeben. Dann stünde ihr vielleicht gar kein verbraucherschutzrechtliches Fernabsatz-Widerrufsrecht zu?
Die erstmalige Kontaktaufnahme ging von A aus. A wurde dann nach Zusendung eines Formulars zurück gerufen und war gewillt, eine Tätigkeit bei U aufzunehmen.

Zitat:
War A denn wenigstens vertraglich ein Widerrufsrecht eingeräumt worden, falls kein gesetzliches Widerrufsrecht bestanden haben sollte?
Nein, es wurde über kein Widerrufsrecht gesprochen, auch wurden keine AGB's genannt oder zugesandt, bis zum gestrigen Zeitpunkt als A per Email U darüber informierte, dass AGB's nie vorlagen. Nun hat U gestern per Email die AGB's verschickt.

Zitat:
Bevor U die AGB nicht zur Kenntnis gibt, auf die er sich zur Begründung seiner zweifelhaften KOstenerstattungsanspruchs berufen möchte, wird er seine Forderung schwerlich durchsetzen können.
Bedeutet das, dass die AGB's im Nachhinein wirksam werden, obwohl Sie bei "Vertragsabschluss" nicht erwähnt wurden?

VG
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mehrkosten, nachnahme, widerruf

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