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Werkstatt beschädigt Teile am PKW, wer haftet?

Dies ist eine Diskussion zu Werkstatt beschädigt Teile am PKW, wer haftet? innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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Alt 22.12.2011, 23:05
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Werkstatt beschädigt Teile am PKW, wer haftet?

Hallo Juragemeinde :-)

Eine Frage:
Person X hat sein PKW zu einer Vertragswerkstatt gebracht um ein Gewindefahrwerk einbauen zu lassen. Person X hat mit einen Mitarbeiter den Preis verhandelt und wurden dann einig (kein Festpreis) Mitarbeiter meinte, es könne passieren, dass die Schrauben schwer rausgehen und deswegen es etwas teurer ca. 60-100€ werden kann.

Mitarbeiter der Vertragswerkstatt hat Person X nach einigen Stunden angerufen und mitgeteilt, dass die Reperatur länger dauert und leider was schief ging... die Schraube ging einfach nicht raus und mit diversen methoden... und im Endeffekt wollte der Mitarbeiter die Schraube rauspressen und dadurch wurde der Achsschenkel beschädigt so das er ausgetauscht werden muss (eine wichtige Führung ist abgebrochen).
Das Problem was Person X jetzt hat die Vertragswerkstatt will den entstandenen Schaden in Rechnung stellen.

-neuer Achsschenkel + einbau
-Achsvermessung um wieder die Spur richtig einzustellen
-und weitere Kleinteile die sie beschädigt haben


Ist das rechtens, dass Person X den schaden, was die Vertragswerkstatt verursacht hat bezahlen muss?
Wie muss Person X jetzt weiter vorgehen?


Danke
Gruß
Simson51
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Alt 23.12.2011, 10:41
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AW: Werkstatt beschädigt Teile am PKW, wer haftet?

Für Schäden, die die Werkstatt verursacht muss sie i.d.R. auch haften.

Hier ist aber das Problem, dass die Werkstatt bereits vorab auf Schwierigkeiten mit der Schraube und auf eine gewisse Kostensteigerung hingewiesen hat. Nun ist aber nicht nur der Aufwand für das Lösen der Schraube entstanden, sondern durch das Lösen wurde der Achsschenkel beschädigt ...

Die Werkstatt ist m.E. nicht haftbar, wenn die Reparatur fachgerecht ausgeführt wurde. Wenn dabei eine Schraube bricht oder ein anderes Teil beschädigt wird, dann fällt dies unter die Reparaturkosten, da dies mittelbar durch die Reparatur bedingt ist. Hier kann man auch über das Sprichwort "Shit happens" nachdenken ...

Wurde die Reparatur dageben nicht fachgerecht durchgeführt (es wütete blanke Gewalt oder wurden fragwürdige Methoden angewendet), dann haftet die Werkstatt.

---

Hhm, beim Einbau eines Gewindefahrwerkes ist m.E. immer ein Gutachten (Fahrzeug-/Modellbezogene TÜV-Teilezulassung oder Einzelabnahme) mit Nachweis der Achsvermessung und Änderungsabnahme mit Berichtigung der Fahrzeugpapiere erforderlich. Diese Kostenposition wäre nach meinem laienhaften technischen Verständnis also eh angefallen.
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  #3 (permalink)  
Alt 23.12.2011, 10:53
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AW: Werkstatt beschädigt Teile am PKW, wer haftet?

Die Werkstatt teile Person X mit, dass man mit mehrkosten von 60-100€ rechnen muss, wenn was nicht so klappt weil die Schraube nicht sofort rausgeht.

Aber dadurch das die Werkstatt die Schraube rauspressen wollte, ist durch die pure kraft und Gewalt ein stück vom achsschenkel abgebrochen und somit kaputt. Durch diesen Schaden beläuft sich die Rechnung nicht auf 300€ bzw 400€ sondern auf über 900€.


Des weiteren was Person X nicht einsieht sie wurde DANACH informiert, wo der achsschenkel schon gebrochen war, weil hätte Person X es vorher gewusst das die schraube überhaupt nicht raus geht und Person X nicht mit mehrkosten von 100€ sondern von 600-1200€ rechnen muss hätte Peson X die arbeit gestopt und kein fahrwerk einbauen lassen!
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