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Ware nicht bekommen u. kein Geld zurück

Dies ist eine Diskussion zu Ware nicht bekommen u. kein Geld zurück innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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Alt 22.01.2009, 12:02
Boardneuling
 
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Angry Ware nicht bekommen u. kein Geld zurück

Person A ersteigert bei einem Auktionshaus bei Person B eine Spielekonsole.
Person A rechnet nicht wirklich damit diese Konsole tatsächlich erworben zu haben und guckt daher 10 Tage nicht ins Internet.
Als Person A nochmal nach den E-mails guckt, stellt er fest, dass Person B bereits nach ein paar Tagen angemaht hatte, wo das Geld bleibt und nach diesen besagten 10 Tagen bereits den Betreiber der Seite informiert hatte.
Person A überweist sofort das Geld.
Person B meldet sich nicht mehr. Die Spielekonsole geht nicht ein.
Person A schreibt Person B mehrfach E-Mails.

Person B antwortet irgendwann, dass die Konsole bereits an den nächst niedrigeren Bieter verkauft wurde.
Person A hat daraufhin mehrfach per E-Mail sein Geld wieder angefordert und hat sich inzwischen auch an den Betreiber der Seite gewandt, nur leider passiert da nichts.
Was kann man tun, damit Person A sein Geld wieder bekommt?
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  #2 (permalink)  
Alt 30.01.2009, 10:11
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AW: Ware nicht bekommen u. kein Geld zurück

wenn es noch nicht 3 Wochen rum sind kann man die Überweisung rückgängig machen. Sonst hilft da sicherlich nur ein RA wenn sich die Person B als BEratungsresistent erweist!
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StudentBBL
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  #3 (permalink)  
Alt 30.01.2009, 13:47
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AW: Ware nicht bekommen u. kein Geld zurück

Beides gelinde gesagt Unsinn


Überweisungen kann man maximal einen Tag zurückziehen und da nuss man den Banker schon persönlich kennen. Ist es auf dem anderen Konto macht er sich strafbar.

Ein Ra kostet erstmal nur weiteres Geld, für eine Aufgabe die die Polizei kostenlos erledigt nämlich einer Anzeige wegen Warenbetruges nachgehen.

Wenn der Staatsanwlt dann eingreift ist das Geld meist relativ schnell wieder da.
(Falls vorhanden)
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  #4 (permalink)  
Alt 30.01.2009, 13:57
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AW: Ware nicht bekommen u. kein Geld zurück

dann hast du eine seltsame Bank. Ich habe mich bei meiner informiert! Diese hat mir bestätigt, dass ich 3 Wochen zurück buchen kann!

klar Polizei geht auch...aber wie ich schon schrieb! Wenn der Verkäufer sich als Beratungsresistent zeigt, kann er nicht kommen mit "die jungs im forum blabla haben aber gesagt...." da nutzt dann wenn man nicht zur polizei gehen will nur der RA
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  #5 (permalink)  
Alt 30.01.2009, 14:01
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AW: Ware nicht bekommen u. kein Geld zurück

Das ist falsch. Während ein Einzug vom Konto noch wenigstens sechs Wochen lang zurückgebucht werden kann, ist das bei einer Überweisung nicht der Fall. Meist kann sie maximal einen Tag lang gestoppt werden. Das Ende ist, wenn sie vom Hauptrechner der Empfängerbank auf das Empfängerkonto gebucht wurde.
__________________
"Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen.
"Das andere auch", sagte Krabat.
In memoriam Otfried Preußler

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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