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Wann gilt das Fernabsatzgesetz?

Dies ist eine Diskussion zu Wann gilt das Fernabsatzgesetz? innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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Alt 10.02.2010, 15:21
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Wann gilt das Fernabsatzgesetz?

Nehmen wir mal an, A hat im Internet einen Artikel erworben ohne vorweg die AGB´s des Unternehmen zu lesen. Nach Vorkasse erhält er die Ware und stellt fest, dass ihm diese nicht zusagt und er sie zurückschicken möchte. Also informiert er das Unternehmen über seinen Rücksendewünsch.
Die würden aber dann sagen, lese doch mal die AGB´s. Darin steht, dass sie ausschließlich an Gewerbe und Behörden liefern und dadurch das sogenannte Fernabsatzgesetz nicht greift. Zudem sei eine Rücksendung nur nach Absprache möglich und die Versandkosten hätte A auch selber zu tragen (obwohl der Artikelwert über 40,00€ läge).
Hat A nun überhaupt eine Möglichkeit vom Kaufvertrag zurück zu treten und sein Geld zurück zu bekommen.
Danke für eure Antworten.
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  #2 (permalink)  
Alt 10.02.2010, 15:28
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AW: Wann gilt das Fernabsatzgesetz?

Zitat:
Die würden aber dann sagen, lese doch mal die AGB´s. Darin steht, dass sie ausschließlich an Gewerbe und Behörden liefern und dadurch das sogenannte Fernabsatzgesetz nicht greift
Diese Aussage ist korrekt.
Zitat:
Dem Verbraucher, der einen solchen Vertrag abschließt, steht, von einigen Ausnahmen abgesehen, nach § 312d Abs. 1 BGB ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu.
Hat sich der Käufer als Gewerbekunde oder Behörde ausgegeben, ist das sein persönliches Pech. Er kann nur auf die Kulanz des Verkäufers hoffen.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.02.2010, 21:04
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AW: Wann gilt das Fernabsatzgesetz?

Zitat:
Zitat von Mucki58
Diese Aussage ist korrekt.

Hat sich der Käufer als Gewerbekunde oder Behörde ausgegeben, ist das sein persönliches Pech. Er kann nur auf die Kulanz des Verkäufers hoffen.
Aber würde es denn reichen, in die AGB zu schreiben "Ach übrigens, wenn du bei uns bestellst, bestätigst du, dass du ein Unternehmen bist und hast somit kein Widerrufsrecht", oder muss auf die Tatsache, dass nur an Gewerbe geliefert wird nochmal gesondert hingewiesen werden? Könnte man sich ansonsten vielleicht auch darauf berufen, dass es sich möglicherweise um eine "überraschende Klausel" handeln könnte?
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  #4 (permalink)  
Alt 11.02.2010, 08:59
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AW: Wann gilt das Fernabsatzgesetz?

Zitat:
Zitat von Banana Jones
Aber würde es denn reichen, in die AGB zu schreiben "Ach übrigens, wenn du bei uns bestellst, bestätigst du, dass du ein Unternehmen bist und hast somit kein Widerrufsrecht", oder muss auf die Tatsache, dass nur an Gewerbe geliefert wird nochmal gesondert hingewiesen werden? Könnte man sich ansonsten vielleicht auch darauf berufen, dass es sich möglicherweise um eine "überraschende Klausel" handeln könnte?
Ich bezweifel, dass es sich hier um eine versteckte Klausel in den AGB handelt. Was hätte der Verkäufer davon. In der Regel sieht man spätestens an dem Bestellformular, dass hier Privatpersonen nichts zu suchen haben.
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  #5 (permalink)  
Alt 11.02.2010, 12:31
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AW: Wann gilt das Fernabsatzgesetz?

Zitat:
Zitat von lektora75
Nehmen wir mal an, A hat im Internet einen Artikel erworben
Um was für eine Art von Artikel, in welcher Menge handelt es sich? Und hat A bei seiner Bestellung als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB gehandelt?

Zitat:
[In den AGB] steht, dass sie ausschließlich an Gewerbe und Behörden liefern und dadurch das sogenannte Fernabsatzgesetz nicht greift.
Entscheidend sind die TATSÄCHLICHEN Umstände: ergibst sich aus denen, daß A als Verbraucher agiert hat? ( Gab sich A gegenüber dem Versender als Unternehmer zu erkennen; betraf die Lieferung typische gewerbliche Produkte, usw. )

Zudem gelten gemäß § 312g BGB die Vorschriften bezüglich Fernabsatz-Verträgen auch dann, wenn sie durch abweichende Gestaltungen umgangen werden sollen.

Zitat:
Hat A nun überhaupt eine Möglichkeit vom Kaufvertrag zurück zu treten und sein Geld zurück zu bekommen.
Wenn A als Verbraucher agiert hat, kann er sein gesetzliches Widerrufsrecht einfach dadurch ausüben, daß er (in Textform) erklärt, vom Vertrag vom .. über den Kauf eines Artikels .... mit Rechnungsnummer ... zurückzutreten ( genauer: ihn zu widerrufen ), und sämtliche Zahlungen bis zum ..... zrückzuverlangen.

Zahlt der Unternehmer nicht freiwillig, müßte A in ( wie grundsätzlich jeden, der einer Zahlungspflicht nicht nachkommt ) mit gerichtlicher Hilfe zur Zahlung bewegen.

Wenn die Umstände nichts dafür hergeben, daß A als Unternehmer bestellt hat, dann kann der Versender die Rückerstattung nicht verweigern; ALLEIN ein Hinweis auf seine AGB berechtigen ihn dazu jedenfalls nicht!

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