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Wandlung eines Kaufvertrags

Dies ist eine Diskussion zu Wandlung eines Kaufvertrags innerhalb des Forums Verbraucherrecht

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Alt 01.09.2004, 18:05
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Wandlung eines Kaufvertrags

Hallo!

A hat am 29.01.2003 ein Notebook von Hersteller B gekauft und dieses 2 mal zur Reparatur geschickt, das letzte Mal im Februar 2004, wo Grafikprobleme vorlagen. Diese traten kurz danach wieder auf und A war zu nachlässig, sofort wieder zu reklamieren. Heute hat A jedoch reklamiert und eine Wandlung verlangt. Jedoch meint B, dass gemäß §476 BGB eine Beweisumkehr eintritt, da 6Monate verstrichen sind und A nun B beweißen muss, dass der Fehler bereits bei Kauf vorhanden war. B schlägt jedoch eine weitere Reparatur vor, welches die 3. wäre. Verliert nun A nach dieser Reparatur sämtliche Ansprüche auf Wandlung oder bleiben diese danach noch bestehen? A hat die Befürchtung, dass in den verbleibenden 1,5Jahren Garantie noch jede Menge Fehler auftreten und möchte deshalb wandeln.

Hoffentlich ist es nicht zu verwirrend.
Gruß,
Max
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  #2 (permalink)  
Alt 01.09.2004, 18:58
fob fob ist offline
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Wandlung im Rechtssinne gibt es gar nicht mehr.

Der Käufer hat jedoch eine Reihe Gewährleistungsrechte innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf.

Rückgängigmachung des Kaufs (Geld zurück) kann der Käufer v. Verkäufer verlangen, wenn Nachbesserungsversuche 2x fehlgeschlagensind. Das setzt aber voraus, dass der Käufer den Verkäufer um Nachbesserung gebeten hat und nicht den Hersteller!

Richtig ist weiterhin, dass der Käufer nach sechs Monaten die Beweispflicht hat, dass das Gerät bereits im Zeitpunkt des Verkaufs fehlerhaft war, was u.u. nicht ganz einfach ist.

Gruß,

fob
__________________
Wenn WIR nicht mehr weiterhelfen können:

recht-per-mausklick.de
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  #3 (permalink)  
Alt 01.09.2004, 19:16
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danke für die Antwort!

verliert A durch nochmalige Reparatur einen späteren Anspruch auf Wandlung?
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