Dies ist eine Diskussion zu Vom Fitnessvertrag vorzeitig zurücktreten innerhalb des Forums Verbraucherrecht
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| Vom Fitnessvertrag vorzeitig zurücktreten Ich wollte mal folgende Rechtslage überprüfen. Mal angenommen jemand wollte von seinem 1-jährigen Fitnessvertrag vorzeitig zurücktreten weil er aufgrund einer Krankheit medikamentös behandelt werden muss und KEIN Sport betreiben darf. Vor ein paar Monaten (im Juli) hat er schoneinmal von seinem Arzt bescheinigt bekommen, dass er kein Sport betreiben darf, welches aber zu dem Zeitpunkt nur bis zu diesem September galt. In dem Zeitraum musste er auch keine Beiträge bezahlen (der Vertrag hat geruht). Als die Behandlung fertig war, fing er wieder normal an aber nun hat sich der Zustand seiner Krankheit wieder verschlechtert, und er muss wieder die besagten Tabletten einnehmen, welche nicht mit Sport in Verbindung gebracht werden dürfen. Er hat sich von seinem Arzt wieder bescheinigen lassen dass er kein Sport betreiben darf, diesmal läuft die Behandlung aber über 1 Jahr. Da er nur ein 1-jahres Vertrag hatte, läuft die Behandlung quasi über die Vertragslaufzeit hinaus, und er kann diese nicht in Anspruch nehmen. Dies hat er auch dem Betreiber so erläutert, und dieser meinte folgendes zu ihm: Er muss trotzdem die monatlichen Beiträge bis zum ende abbezahlen UND die, die er im Zeitraum der Behandlung von Juli - September nicht bezahlt hat, noch quasi nachbezahlen (der Vertrag wurde ohne seine Einverständniserklärung bis zum September nächsten Jahres verlängert, obwohl er nur bis zum 15. April lief). Nun wollte ich fragen ob und wie die Person von dem Vertrag zurücktreten kann, weil ihm der Betreiber äußerst unseriös und hinterlistig vorkommt (Er hat ja schließlich eine ärztliche Bescheinigung dass er bis auf weiteres keinen Sport betreiben darf, und er muss trotzdem weiterhin die Beiträge bezahlen und kurzerhand wird sein Vertrag einfach verlängert). Ist das rechtlich überhaupt in Ordnung? Ich hoffe irgendwer kann mir bei diesem fiktiven Fall helfen ![]() Mit freundlichen Grüßen |
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| AW: Vom Fitnessvertrag vorzeitig zurücktreten Also zunächst mal wird der Vertrag wohl wenn überhaupt gekündigt. Ein Rücktritt ist bei Dauerschuldverhältnissen eher die absolute Ausnahme. Eine automatische Vertragsverlängerung kommt ohne Einverständnis des Kunden nicht in Betracht. Hat der Kunde denn vielleicht sein Einverständnis erklärt? Hat er mit dem Betreiber vereinbart, dass der Vertrag ein paar Monate ruhen soll, die dann hinten dran gehängt werden? Oder war das einseitig die Idee des Betreibers. Wenn allerdings die Verlängerung wirksam war, dann hat jedenfalls keine Zahlungspflicht während des "Ruhens" bestanden. Denn die Idee dises ruhen Lassens ist doch: Der Kunde kann eine bestimmte Zeit nicht die Leistung des Betreibers nutzen, deshalb muss er in dem Zeitraum auch nicht zahlen; die verpassten Monate hängt man dann einfach hintendran, damit keiner Verluste hat. Eine ganz andere Frage ist jedoch, ob die Krankheit einen Kündigungsgrund darstellt. Ich sehe das zwar nicht so, aber anscheinend bin ich da in der Minderheit. |
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| AW: Vom Fitnessvertrag vorzeitig zurücktreten Bei einer Pause während einer festen Grundlaufzeit, verlängert sich diese um die Anzahl der Pausenmonate. Wenn dein Attest auf eine begrentzte Zeit bezogen ist, kannst du nicht sofort aus dem Vertrag. Es muss eine dauerhafte Sportunfähigkeit attestiert werden. Lg |
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